Hallo,
folgendes Problem ist bei uns aufgetreten:
Haben im April ein Auto gekauft. Verkäufer meinte, dass wir das Geld im voraus überweisen müssen, da sie schon Fälle hatten, dass die Autos mit Papieren übergeben worden, sie allerdings dem Geld wochenlang hinterher laufen mussten. Daher wird erst nach Erhalt des Geldes der Versand der Papiere bei Ihrer Finanzierungsbank angefordert.
Also Geld überwiesen. Eine Woche später hätte die Übergabe des Wagens stattfinden sollen.
Nun erhalten wir einen Anruf vom Verkäufer, dass bei der Bank momentan eine Bestandsprüfung durchgeführt wird und die Papiere solange gesperrt sind. Sie würden den Wagen die Woche drauf zu uns fahren. Dies wollten wir nicht und bestanden darauf das Auto am vereinbarten Übergabetermin zu erhalten, dann eben über Kurzzeitkennzeichen. Als Entschädigung hat uns der Verkäufer vorgeschlagen, dass sie uns die Kurzzeitkennzeichen stellen. Beim Übergabetermin wurde ausgemacht, dass falls die Papiere die Woche drauf nicht kommen, dass Autohaus wieder Kurzzeitkennzeichen an uns schickt.
So ist es dann auch gekommen, dass die Papiere die nächsten eineinhalb Wochen nicht verschickt werden konnten, angeblich wegen der Bank. Somit haben wir alle 5 Tage Kurzzeitzeichen per Expresslieferungen vom Autohaus erhalten. Da wir dann einen Kurzurlaub machen wollten und ein Auto brauchten, das auch ins Ausland fahren kann. Meinte der Verkäufer, dass sie die Papiere nicht rausschickten, da es diese nicht schaffen rechtzeitig da zu sein um das Auto anzumelden, damit wir damit wegfahren können. So kam es, dass am Tag unserer Abreise ein Fahrer vom Autohaus vorbeikam und uns das gleiche Modell (angemeldeter Mietwagen, 1 Jahr jünger) gebracht hat. Dieses ist für uns kostenlos.
Es hieß, dass nach unserem Kurzurlaub die Übergabe stattfinden soll.
Der Termin wurde allerdings auch erst zwei Wochen später angesetzt. Also haben wir auf den Fahrer zum Termin erwartet, dieser ist aber nicht aufgetaucht. So haben wir die Zentrale vom Autohaus angerufen, die konnte uns nicht weiterhelfen, da wir das Autohaus in ihrer Filiale gekauft hatten. – Obwohl der Fahrer von der Zentrale kam und unser Auto auch dort stehen müsste. Also haben wir versucht den Verkäufer zu erreichen, dieser war entweder im Kundengespräch oder überhaupt nicht erreichbar. Einige Tage später haben wir eine E-Mail erhalten, dass er nicht wüsste, was dort schief gelaufen ist und wir einen Anruf von seinem Vorgesetzten erhalten werden. Dieser Anruf kam allerdings nicht.
Also sind wir zum Anwalt. Dieser findet die Sache auch komisch, meinte, dass sie evtl. rote Zahlen bei der Bank haben und deswegen die Papiere nicht erhalten. Er hat dann eine Nachfrist zur Übergabe der Papiere an das Autohaus gestellt mit einer Bitte zur Stellungnahme. Diese Nachfrist ist nun abgelaufen, allerdings wurden weder die Papiere zugeschickt noch kam auf irgendeine Art und Weise eine Antwort vom Autohaus. Somit bleibt uns wohl nur noch der Weg über das Gericht, oder g
Hey Succubus666,
da täuscht du dich aber - kein Versicherer hat was zu verschenken!
Sollte Marcel1981 das Fzg. nachher nicht zulassen, dann muß er mit ca. 80 € Versicherungsprämie für den 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen-Versicherungsschutz rechnen zuzügl. der Gebühren und Kzkz-Schilder.
Falls er das Fzg. probefährt, kauft und anschl. zur Überführungsfahrt nach NRW benützt, auch dann ist dies nicht kostenlos! Die Versicherer tun hier einfach den Vertragsbeginn um diese 5 Tage vom Kzkz vordatieren und schon haben die Versicherer die anteilige Versich.prämie incl. berechnet.
Erstattet bekommt man evtl. diesen Versich.beitrag nur für das Kzkz, fall es überhaupt nicht verwendet wurde! Dies kommt jedoch auf den Versicherer an.