fahren mit nicht eingetragenem bodykit?
Hi,
ich tune mir grad einen wagen. leider kostet das original bodykit mehr als der wagen zu beginn. in GB und USA gibt es nachbauten, die dort gefahren werden dürfen. In deutschland haben sie allerdings keine ABE.
was kommt an bestrafung auf mich zu, wenn ich TÜV mache und das bodykit anschließend dranschraube?
5 Antworten
Würde ich lassen!
Entweder du machst ne Einzelabnahme oder du lässt es gänzlich bleiben!
Ich bin selbst ein Tuningfan aber wenn der Wert eines Bodykits schon den des Autos übersteigt würde ich es definitiv sein lassen zumal ich solche blender Karren, bei japanischen Autos werden die auch Ricer genannt, einfach nur lächerlich finde!
Ein wesentlich sportlichere Optik als es in der Realität der Fall ist, ist für mich gleichbedeutend mit einem Blender!
Man gibt Dinge vor die nicht gegeben sind und das ein Wagen der optisch auf Rennwagen macht aber dann nicht mal ansatzweise diese Leistung auch besitzt ist die Definition eines Blenderautos.
Nicht persönlich gemeint.
Was hast du denn für einen Wagen?
Bußgeld - Punkt/e in Flensburg ?, Stilllegung des Fahrzeugs ?
Zusätzlich stellt sich die Frage:
Welche Konsequenzen hat der Einbau eines Bauteils ohne ABE auf den Versicherungsschutz, wenn ein Unfall passiert?
:(der traum ist geplatzt
im schlimmsten Fall wird dein Auto stillgelegt und du hast das ganze Geld umsonst ausgegeben..
lass es lieber bleiben
und dann zurückbauen und tüv neu?
der TÜV wird dir das nicht abnehmen.. du kannst es ja versuchen.. aber wenn die sagen.. weg damit.. dann hast das Geld ja auch umsonst ausgegeben..
Und bei der nächsten Kontrolle wird er dann beschlagnahmt.
Stillegung, Strafe und wenn du dich dann erwischen lässt, wird es beschlagnahmt. dann darfst du zu Fuß gehen.
hab noch n zweiten wagen, so schlimm ists nicht
Na dann...
Das hat mit "Würde ich lassen" und "Punkte in Flensburg" wie Andere es hier schreiben nicht viel zu tun.
Durch das Installieren eines Ersatz- oder Anbauteils an einem Auto, welches weder eine ABE oder E-Prüfung hat, noch durch eine TÜV-Gutachten (plus Eintragung) oder eine Einzelabnahme genehmigt wurde, erlöscht sowohl der Versicherungsschutz, als auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Allein die erloschene Betriebserlaubnis kostet dich 135,-€ Bußgeld. (Ordnungswidrigkeit)
Fahren ohne Versicherungsschutz ist laut §6 PFlVG eine Straftat und kann mit bis zu 6 Monate Haft und einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Zusätzlich (wenn du einen A-Loch Richter und einen schlechten Anwalt hast) kann dir Fahren ohne gültig Fahrerlaubnis unter Vorsatz angehängt werden. Dies bringt dir laut §21 Abs.2 FeV MINDESTENS 6 Monate Haft ODER 180 Tagessätzen ein.
Im schlimmsten Fall heißt es also 6-12 Monate Haft UND 360 Tagessätze (also fast einmal dein komplettes Jahresgehalt) als Strafe!
Und das für ein bisschen (entschuldige den Ausdruck) rumprollen mit einer aufgemotzen Karre , weil dir das Geld fehlt um dir die legalen Teile zu kaufen.
Beruhigt euch doch, ich bin 21 und recht vernünftig. Deswegen frage ich hier nach und mache es nicht einfach blauäugig. Das bodykit ist in Großbritannien und Amerika zugelassen und da ist auch noch keinem was passiert. Deswegen halte ich das reale Risiko für sehr gering. Nur das rechtliche hat mir sorgen gemacht (zurecht)
Danke trotzdem für eure Hilfe :)
Und jetzt hört auf euch zu streiten
Man kann sich auch die Gesetze Raussuchen, die einem passen.
Und so lange du bisher noch keine Eigenbauteile durch eine Sonderabnahme durch den TÜV hast genemigen lassen, solltest du mal schnell kleine Brötchen backen.
Und wie du selber schreibst:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam."
WENN SIE NICHT AUSDRÜCKLICH ENTZOGEN WIRD!
Ansonsten befasse dich doch bitte erst mal mit der FeV.
Und wenn du es so genau weißt, warum war da nicht zuvor schon etwas von dir mit Gesetzen und Zitaten. Keine Lust gehabt oder hast du gewartet bis du jemanden runter machen kannst?
Gibt auch hier leider so Menschen die fleißig mitarbeiten das man einfach nicht mehr Helfen will. Und fühlst du dich jetzt toll, das du einem Jugendlichen der sein Auto illegal pimpen will auch noch ansatzweise Recht gibs?
Hoffe für dich, dass mal ein wichtiger Mensch überfahren wird, weil so ein Blödmann der Meinung war "Die kleinen Bremsscheiben sehen geiler aus"! Und ich hoffe du denkst dann an diesen Post zurück und ärgerst dich über deine Verteidigung einer solchen tat.
Unsere Gesellschaft versackt immer mehr auf Grund von "Egal, ich mach das einfach, weil ich das will. Niemand hat das Recht mir etwas zu verbieten"-Einstellung. Alles ist immer direkt Mobbing, Diskriminierung oder Das-kannst-du-so-nicht-sagen. Wenn wir nicht schnellstens dazu über gehen, den Menschen ihre Konsequenzen klar zu machen und deutlich zu sagen was passieren kann und dass das mist ist was sie da machen, werden die Probleme immer schlimmer.
Also bitte für die Zukunft:
Wenn du es besser weißt, sag es direkt!
Höre auf mit diesem "Das ist doof" - rumgeeier und rede Klartext.
Ansonsten wünsche ich dir noch ein schönes Wochenende!
WENN SIE NICHT AUSDRÜCKLICH ENTZOGEN WIRD!
Wer hat auf welcher Rechtsgrundlage festgelegt, dass die BE entzogen wird? Kannst du eine Kopie dieses Bescheids hier einstellen? Die Begründung würde mich interessieren. Oder ist das auch nur wieder eine Vermutung, dass das vielleicht passieren könnte?
Ansonsten befasse dich doch bitte erst mal mit der FeV.
Kannst du mir da ein paar Paragraphen nennen, die ich mir speziell anschauen sollte? Oder zumindest begründen, was Fahrerlaubnisrecht mit Zulassungsrecht zu tun hat? Wenn es schon daran scheitert, diese beiden Dinge auseinanderzuhalten, muss ich auf den Rest nicht weiter eingehen.
Viele Vermutungen, aber kein Zitat der angeblichen Rechtsgrundlage.
§6 PflVG:
Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein Versicherungsvertrag besteht, Thema erledigt. Eventuelle Regressforderungen wegen Obliegenheitsverletzungen oder Wagniserhöhung haben keinen Einfluss darauf, ob zum Zeitpunkt der Fahrt ein Vertrag bestand - sie sind überhaupt erst möglich, weil sie Teil des bestehenden Vertrags sind.
§19 Abs 2 StVZO:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Wo genau findet sich hier deine Aussage mit den Teilen ohne Gutachten? Mit genug Phantasie kann man sie evtl zu Punkt 2 zählen - stellt sich dann halt die Frage, warum sowas in anderen EU-Ländern zugelassen ist, wenn doch so eine enorme Gefahr besteht.
Die Maße könnten sich zb verändern, Materialien könnten nicht Crashgeprufft sein, heißt sie würden bei einem Unfall zusätzlich noch Verletzungen hervorrufen. Dafür sind diese ganzen Crashtests ja da 😉
geschmäcker sind halt verschieden :D ich kann nicht dafür dass mein lieblingsauto nicht viel kostet.
optik hat nix mit blender zu tun...
blender sind falsche auspuffrohre usw