Autokauf aus einer anderen Stadt, wie muss ich vorgehen?
Hallo,
ich habe ein Problem, z.Z. suche ich nach ein Auto nur ich habe gemerkt die meisten Autos die in frage kommen sind sehr oft weit von mir entfernt also können schon mal locker 200 - 350 Km sein oder mehr.
Und das problem ist eben erst man das Auto selbst gesehen hat oder probegefahren ist weiß man erst es zum Kauf kommt oder nicht.
Und wollte ich mal wissen wie kann man genau vorgehen, also ich kann ja nicht ohne das Auto vorher gesehen zu haben schon bei mir die kurzzeitkennzeichen holen, weil erstmal kostet das ja Geld und zweitens ist es ja nicht sicher es zum Kauf kommt.
Das andere problem ist ich kann auch nicht zwei mal dahin fahren zum Auto also eben einmal probefahren den wieder zurück die kurzzeitkennzeichen holen und den wieder den weiten weg zum Auto, und dafür suche ich jetzt eine lösung, ich eben nur einmal hinfahren und eben gleich das Auto mitnehmen oder eben nicht.
Also kann man die kurzzeitkennzeichen auch bei den Ort holen wo man das Auto kaufen möchte?
Wenn ja, was muss man beachten und wie muss man genau vorgehen?
Und sonst gibs noch mehr möglichkeiten?
7 Antworten
Der angenehmste Weg ist, wenn Du das Auto zugelassen mit den alten Kennzeichen nimmst und zu Dir fährst.
Einige Verkäufer kriegen dabei das Flattern - müssen sie aber nicht:
In den gängigen Musterverträgen der Onlineportale ist eine Meldung an die Zulassungsstelle enthalten, in der der Übergang des Wagens genau mit Datum und Zeit dokumentiert wird - aller Unsinn, den Du danach triebest (Unfälle, Verkehrsverstöße), würde dann Dir zugeordnet werden und Du wärest auch verpflichtet, das Auto umgehend an Deinem Wohnort umzumelden.
Setzt natürlich voraus, dass das Auto noch zugelassen ist (also i.d.R. von Privat und nicht beim Händler) und der Verkäufer bereit ist mitzumachen.
Ja, die alte Haftpflichtversicherung zahlt, stuft den Verkäufer aber nicht zurück (Guckst Du: http://s-t-f.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/rechtstipp-uebergang-der-kfz-versicherung-nach-dem-verkauf-auf-den-kaeufer.html - mittlerer Absatz).
Das Hauptrisiko für den Verkäufer liegt also weniger in den Schäden nach der Übergabe als darin, dass der Käufer das Auto nicht ummeldet und der Verkäufer noch für die Prämie aufkommen muss.
Ich habe diese Punkte bei meinen Verkäufen immer vertraglich mitgeregelt (über die Standardtexte), umgehend die Meldung an die Zulassungsstelle und sicherheitshalber an die Versicherung gefaxt - und hatte nie Probleme.
Vielleicht hatte ich Glück - ich würde aber bei einem Kauf immer probieren, ob der Verkäufer das mitmacht.
Ah genau hab sowas auch mal gehört, aber wie du sagst haben eben viele Verkäufer angst, aber sonst stimmt das das ist auf jeden fall der beste weg und der schnellste.
Weil 4 mal fahren das ist nicht nur teuer es kostet auch zeit.
Kannst du mir sagen wo genau ich diese Musterverträgen her komme?
ADAC bietet die an...
Ah ok, aber bin mir was das angeht jetzt mehr unsicher, weil man weiß nie was alles in 350 Km passieren kann und wenn was passiert bin ich am A****
Genau das ist ja das Problem an der neuen Regelung mit den Kurzzeitkennzeichen, da hat der Sesselfurzer, der sich diese neue Regelung ausgedacht hat eben nicht nachgedacht.
Du kannst höchsten mit dem Händler oder dem Privatmann von dem Du das Auto kaufen willst, vereibaren, dass er die Kurzzeitkennzeichen auf seinen Namen in seinem Ort holt. Dann kannst Du aber die Versicherungsprämie bei Zulassung nicht mit Deiner Versicherung verrechnen.
Du kannst eigentlich nur das Risiko auf Dich nehmen, ein Kurzzeitkennzeichen vorab zu holen., also 70 EUR in den Sand zu setzen, wenn Du das auto nicht kaufst. Oder Du suchst Dir mehrere autos aus, die in Frage kommen und fährst dann Deine Händler innerhalb der 5 Tage ab, an denen das Kurzzeitkennzeichen gilt.
Früher war das besser, da hast Du das auch in einer fremdem Stadt holen können.
Ja das ist echt ein mist was das angeht.
Hallo blackdog12, ich schließe mich SaVer79 an. Es ist völlig richtig was er dir schreibt. Leider…. Eine Neuregelung wäre für diese Situation wünschenswert. Es gibt jedoch eine Ausnahme, sollte sich das potentielle Neuwagenfahrzeug/Gebrauchtwagenfahrzeug in deinem Zulassungsbezirk (oder anliegend) befinden, würde es reichen wenn Du eine normale EVB hättest und deine vorhandenen entstempelten Kennzeichen auf dem „ neuen „ Fahrzeug montiert werden. Jedoch MUSS dann deine 1. Fahrt zur Zulassungsstelle gehen.
Ja leider ist das eben ja nicht der fall, und 4 x 350 Km ist schon echt viel und Zeit.
Hab auch schon so gedacht man vielleicht wenn man mit den Verkäufer gut gesprochen hat und eben echt die sicherheit rüber bringt das mit den Auto alles in ordnung ist den könnte man auch bevor man da sAuto probegefahren ist schon das mit den kurzzeitkennzeichen machen, also man am ende nur 2 mal fahren muss was ja eben den normal wer.
Versuche die Sache betriebswirtschaftlich zu betrachten. Was kosten dich die Kurzzeitkennzeichen? Ca. 35€?... was kostet dich eine Tour ( die 350Km X2 hin und Rück) ? ca. 80-100€ Sprit?? Selbst wenn Du dir die Kurzzeitkennzeichen für das 1. Fahrzeug vergeblich zulegen würdest, machst du immer noch das bessere Geschäft, als würdest Du die 2 Touren Strategie verfolgen
Kurzzeitkennzeichen kosten so ich gesehen hab sogar fast gute 70€. Ja hinfahren müsste ich gefahren werden oder fahre mit den Zug.
Also z.B. es werde 4 mal fahren sein den 3 mal mit den Zug also einmal hn den wieder zu mir und halt wieder hin, und das 4 mal wer das mit das Auto zurück zu mir, also das werde schon was kosten.
Plan B wer eben wie grad geschrieben ohne das Auto gesehen zu haben also auf vertrauen des Verkaufes, die Kurzzeitkennzeichen gleich mit zu bringen, und den gleich mit den Auto zurück somit wer es nur 1 mal mit den Zug hin und mit das Auto zurück.
Aber es gibs ein harken an der sache ich brauche ja die Papiere (kopie) vom Auto ich die Kurzzeitkennzeichen holen möchte, also müsste der Verkäufer die mir per Post schicken oder per Email.
Der zweite harken an der sache ist sollte mir das Auto doch am ende nicht gefallen haben, habe ich die Kurzzeitkennzeichen und das Geld dafür umsonst bezahlt.
Also man macht das mit den zwei harken an der sache, oder man fährt 4 mal.
Und das problem ist eben erst man das Auto selbst gesehen hat oder probegefahren ist weiß man erst es zum Kauf kommt oder nicht.
Hey blackdog12,
also ein wenig investieren mußt du schon, wenn du dein "neues" Auto so weit entfernt kaufen willst!
Aber es gibt ein haken an der sache ich brauche ja die Papiere (kopie) vom Auto, wenn ich die Kurzzeitkennzeichen holen möchte, also müsste der Verkäufer die mir per Post schicken oder per Email.
Da bist du erst mal falsch informiert! Das Kurzzeitkennzeichen ist immer erst mal personenbezogen, also genügt dein Personalausweis bei deiner Zulassungsstelle! Die Papiere benötigst du erst bei der Zulassung!
Der zweite harken an der sache ist: sollte mir das Auto doch am ende nicht gefallen haben, habe ich die Kurzzeitkennzeichen und das Geld dafür umsonst bezahlt.
Um die Unkosten so gering wie möglich zu halten, mein Vorschlag hierzu: Such dir bitte einen Versicherer, welcher keine Gebühren verlangt, falls du das gekaufte Kurzzeitkennzeichen gar nicht benötigst, weil dir z.B. das Auto nicht gefällt! Dann hast du nur die ca. 35 € für die Kennzeichenschilder in den Sand gesetzt...
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Ja mit papieren da shab ich im Netz gelesen wie z.B. von hier
http://www.helpster.de/kurzzeitkennzeichen-beantragen-so-geht-s_17061#anleitung
und das mit der Versicherung da hätte ich auch eine frage, also die Versicherung läuft ja nicht über mich also über mein Großvater, also das Auto was ich den kaufen werde, wird dann als zweit Wagen angemeldet bei mein Großvater.
Weil das jetzt eben alles über mein Großvater läuft kann denn nur mein Großvater Kurzzeitkennzeichen bekommen, oder kann ich es auch machen, weil mein Opa auch bestimmt nicht grad lust hat 350 Km mal so zu fahren.
Dann benötigst du eine Vollmacht + Originalausweis vom Opa und auch die eVB-Nr. von deinem Opa für die Kzkz!
Achso das ist ja machbar und den geht alles ohne probleme?
Wie sieht es eidlich aus wenn man einen Vorvertrag macht, also eben anzahlen der Verkäufer gib mir die ganzen Papiere und melden das Auto bei mir an, so könnte man das mit den KzKz sparen doch.
Wer soll denn Fzg-Halter werden??? Wg. der Einzugsermächtigung bzw. Kontoverbindung für die Kfz-Steuer fürs Finanzamt nachher bei der Zulassung: auch hier benötigtst du eine Vollmacht vom Opa + Origina-Personalausweis, fall s der Opa auch Fzg-Halter werden soll!
www.strassenverkehrsamt.de/artikel/vollmachten-und-antraege-zum-download
Ne also ich soll der Halter werde, nur mein Opa meldet das Auto also zweit Wagen an in seine Versicherung.
Guten Morgen lieber blackdog12,
also wenn du der Kfz-Halter werden sollst, dann kannst du auf die Vollmacht + Personalausweis vom Opa verzichten, falls du selber auf die Zulassungsstelle gehst!
Du benötigst also nur deinen PA + eVB-Nr. von Opas Versich.gesellschaft für das Kzkz und später für die Zulassung eine weitere eVB-Nr. von Opas Versich.gesellschaft (kann auch eine andere Gesellschaft sein, fals günstiger in der Prämie, jedoch vorher abklären wg. Extra-Kosten für ein evtl. Kzkz), die Zulassungsbescheinigungen Teil I + Teil II, die HU- / AU-Untersuchungsberichte (TÜV-Bescheinigung), eine Einzugsermächtigung wg. der Kfz-Steuer fürs Finanzamt, evtl. die Kennzeichenschilde falls noch nicht abgemeldet.
Ah also brauche ich nicht mal die Vollmacht, nur eben von der Versicherung von mein Opa die eVB-Nr und das war es.
Also jetzt mal ein beispiel will Di ein Auto kaufen, so kann ich einfach zur Zulassungsstelle gehen nur eben mit der eVB-Nr von mein Opa die er von seine Versicherung bekommen habe und das war es auch schon?
Also fragen die bei der Zulassungsstelle nicht so nach warum die eVB-Nr nicht über mein Name läuft oder so, oder ist das bei der Zulassungsstelle egal was das angeht?
Und den wollte ich noch was frage, also hatte gestern mit ein Autoverkäufer geredet also Privatverkäufer, und er sagt zu mir weil das Auto noch nicht abgemeldet ist kann ich mit das Auto nach hause fahren und ich soll den den Wagen bei mir abmelden und neu auf mich melden, also sowas werde er den auch im Kaufvertrag rein schreiben ich das innerhalb von eine woche machen soll.
Aber somit macht man sich das ja sehr leicht auch nur wegen das mit den kzkz, aber mache mir nur gedanke was passieren könnte wie unfall muss ich den haften also die kosten selbst bezahlen oder wie ist das geregelt?
Noch einer da?
Ja das geht nur mit Kurzzeitkennzeichen...die bekommst du inzwischen nur noch an der örtlichen Zulassungsstelle...geht aber unkompliziert und schnell..:-)
Und der Preis?
Das Problem bei solchen Aktionen (und genau aus dem Grunde würde ich niemals ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen) ist, dass wenn vor der Ummeldung ein Unfall mit dem Fahrzeug passiert, hierfür primär noch die alte Haftpflichtversicherung haftet, da ja noch keine neue Versicherung besteht. Auch hat man als Alteigentümer immer Ärger und Aufwand, wenn vor offizieller Ummeldung mit dem Auto irgendwas passiert