Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Hallo
Ich habe auf Ricardo.ch (Schweizerisches Ebay) ein Produkt gekauft. Ich habe mit Ihn gesagt, ich würde das Produkt für Fr. 25.- nehmen, darauf seine Antwort: Bitte bieten Sie für die Auktion. Das habe ich dann auch getan, und dann ersteigert. Der Eigentlich Preis wäre dann Fr. 50.- Ich habe ihn nochmals gefragt, ob die Fr. 25.- jetzt okay wären. Er besteh jetzt darauf, dass ich ihm die 50 zahle, da er mich sonst bei Ricardo melden würde. Hat er Recht dazu? Und kann ich nicht vom Kauf zurücktreten, da es sich um Missverständnis handelt?
8 Antworten
Du hast noch nicht bezahlt. Er hat noch nicht geliefert. Schreib ihm freundlich, dass du diesen Handel nicht abschließen kannst. Er wird dich dann Ricardo melden und kann das Produkt nochmals anbieten.
Du kriegst vielleicht eine Belehrung von Ricardo, aber sonst geschieht nichts.
Wichtig ist, dass du ihm sofort schreibst und auch erklärst, dass dein Angebot von CHF 25.00 ernst gemeint ist.
Nein, du hast den Artikel für Fr. 50.- gekauft und du bist zur Abnahme verpflichtet. Lässt sich nichts machen. Mit dem Gebot bist du ein Kaufvertrag eingegangen.
nun, wenn du 50 geboten hast ist das der preis.Und das hast du ja anscheinend. Die andere Frage ist- wenn du es nicht abnimmst was passiert dann furchtbares? Ich weiß nicht wie das mit Rücktrittrechts in der Schweiz ist. Ich würde ihn höflich um Stornierung bitten, wenn er das nicht will lass es drauf ankommen.Sicher er ist sauer und die Plattform wird meckern. Aber damit kann man doch leben oder?
ich halte es für sehr unwahrscheinlich das jemand bei der Summe vor Gericht geht. Das Risiko nicht zu bekommen und noch kosten zu haben ist zu hoch.
ja, dann zahle ich es vorher ein...
In deutschem Recht gäbe es eine Möglichkeit vom Kauf wegen Irrtums zurückzutreten aber in der schweiz - keine Ahnung. Auf jeden Fall hast du einen nachteil, weil er nicht erwähnt hat,dass er dir die ware für 25fr überlässt, sondern er hat dich aufgefordert mitzubieten. Insofern ist der Fall eindeutig. Erkundige dich also, ob in der Schweiz ein Kaufvertrag wegen Irrtums anfechtbar ist.
naja du hast 50 geboten und musst die dann auch bezahlen, er hätte auch vorher die auktion beenden können und dir dden artickel für 25 geben können.
Ja, ich warte mal ab.