Als MINDERJÄHRIGER auf PRIVATGELÄNDE ALKOHOL trinken?

8 Antworten

[..] weil falls die Polzei im Notfall kommen sollte [..]

Dann haben die auch einen Grund dazu, etwa Ruhestörung oder Sachbeschädigung. Ein weiteres Problem wäre es, wenn du oder einer deiner Gäste sich ins Krankenhaus säuft. In beiden Fällen wirst du nicht vermeiden können, dass deine Eltern von deiner Party erfahren. Stress hat dann derjenige, der dir den Alkohol zur Verfügung gestellt hat und/oder deine Eltern (Vernachlässigung der Aufsichtspflicht).

Zu Hause kannst du machen, was du willst. Falls jemand mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus kommt, können deine Eltern juristisch belangt werden, da sie dir Zugang zu alkoholischen Getränken verschafft haben (selber kaufen darfst du ja noch nicht, da minderjährig).

Auch wenn du es nicht hören willst:

Wenn du unter 16 bist - lass es sein. Trinkt doch einfach Alkoholfreie Sachen...

wenn du dich jetzt wirklich an das Gesetz halten willst, sind Bier und Wein in Ordnung. Aber nichts hochprozentiges. Bzw. für unter 16jährige ist Alkohol absolut Tabu.

Unter 16 darf man keinen Alkohol trinken.

Razer1999 
Beitragsersteller
 30.06.2013, 20:37

"§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden."

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

Öffentlichkeit