Als MINDERJÄHRIGER auf PRIVATGELÄNDE ALKOHOL trinken?
Hallo liebe Community,
und zwar möchte ich demnächst eine "Hausparty" schmeißen (Sturmfrei).
Natürlich mit Alkohol...jetzt ist natürlich die Frage ob dies Gesetzlich erlaubt ist.
Im Jugenschutzgesetzt ist geschrieben, dass der Alkoholkonsum in Gäststätten/Öffentlichkeit Minderjährigen (bzw. unter 16,ab 16 nur Bier) untersagt ist.
"§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden."
Ich bin mir etwas unsicher, weil falls die Polzei im Notfall kommen sollte, und den Alkohol sieht, was dann ?
A) ist es Privatgelände, somit NICHT Öffentlich.
B) sind wir Minderjährig.
Ich möchte Gewissheit, und nicht das der eine sagt, dass man das darf und der andere dann nein...
Bitte keine Kommentare wie "Lasst es einfach sein, wenn du Minderjährig bist !", ich bitte um vernünftige Kommentare.
Mfg
-Razer1999
8 Antworten
[..] weil falls die Polzei im Notfall kommen sollte [..]
Dann haben die auch einen Grund dazu, etwa Ruhestörung oder Sachbeschädigung. Ein weiteres Problem wäre es, wenn du oder einer deiner Gäste sich ins Krankenhaus säuft. In beiden Fällen wirst du nicht vermeiden können, dass deine Eltern von deiner Party erfahren. Stress hat dann derjenige, der dir den Alkohol zur Verfügung gestellt hat und/oder deine Eltern (Vernachlässigung der Aufsichtspflicht).
Zu Hause kannst du machen, was du willst. Falls jemand mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus kommt, können deine Eltern juristisch belangt werden, da sie dir Zugang zu alkoholischen Getränken verschafft haben (selber kaufen darfst du ja noch nicht, da minderjährig).
Auch wenn du es nicht hören willst:
Wenn du unter 16 bist - lass es sein. Trinkt doch einfach Alkoholfreie Sachen...
wenn du dich jetzt wirklich an das Gesetz halten willst, sind Bier und Wein in Ordnung. Aber nichts hochprozentiges. Bzw. für unter 16jährige ist Alkohol absolut Tabu.
Unter 16 darf man keinen Alkohol trinken.
"§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden."
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html
Öffentlichkeit