Mitführungspflicht für Tachoscheiben: wieviel sind 28 Tage?
Mag sich seltsam lesen - Situation ist Folgende: Mein Schwiegersohn ist LKW Fahrer. Diese haben seit 1.1.08 die Pflicht (Gesetzesauszug) "...die Tachoscheiben der letzten 28 Tage (vor 08 21 Tage) und die des laufenden Tages mitzuführen". Nun hat er heute bei der Kontrolle 20 Tachoscheiben beginnend am 11.2.08 + die heutige bei sich gehabt. Nicht ausreichend Er hätte 28 Scheiben haben müssen und soll nun für jede Fehlende rund 100 € Strafe zahlen. Er dürfe sie auch nicht nachreichen. Wir haben nun gegoogelt und "geforumt" aber nichts weiter gefunden als obigen Satz, den wir immernoch so verstehen, dass Samstage und Sonntage in die Berechnung einzuziehen sind. Hat jemand damit Erfahrung?
10 Antworten
28 Tage sind 28 Tage. Wenn Arbeitstage gemeint wären, stünde es auch so da. http://kuerzer.de/VAguTvVz0
Für die Zeit wo nicht gefahren wird, müssen doch auch irgendwelche Nachweise geführt werden, die er dabei haben muss.
Die Tachoscheiben der letzten 28 Tage sind mitzuführen. Egal ob man gefahren ist oder nicht. Habe gehört die Strafe ist mind. EUR 150,00 je fehlende Tachoscheibe. Wenn er Selbstfahrer ist kann er sich auch den einen oder anderen Gelben Schein ausstellen.
da er 20 scheiben hat kann er sich vom seinem Arbeitgeber für die 8 fehlenden scheiben eine bescheinigung für Arbeitsfreie Tage austellen lassen oder eine bescheinigung das er in dem betrieb noch nicht so lange Arbeitet so das er gerade mal 20 scheiben haben kann +natürlich arbeitsfreie tage dieses alles der Polizei vorlegen fertig keine strafe wenn er doch zahlen soll einspruch einlegen
na 28 Tage sind exakt 4 Wochen also wenn ich dich richtig verstehe eine Woche länger als bisher
Gruss
Die Scheiben der letzten 28 Arbeitstage sind mitzuführen....wenn er Samstag und Sonntag u.s.w. nicht gearbeitet hat kannst Du Dir ausrechnen wieviel eine Zeit von 28 Tagen für dieses Gesetz bedeutet.