Mit Sturmhaube einkaufen?

13 Antworten

Der/die Angestellte würde vermutlich erstmal die Polizei rufen und dann darfst Du denen erklären,wie Du auf so einen Trichter kommst....§ 17a VersG

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten,

an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.

bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

(4) Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Verbote der Absätze 1 und 2 Anordnungen treffen. Sie kann insbesondere Personen, die diesen Verboten zuwiderhandeln, von der Veranstaltung ausschließen.

PatrickLassan  05.03.2012, 12:53

Der zitierte § bezieht sich auf Demonstrationen u.ä.

DelfinaLouisa  05.03.2012, 13:03
@mnyk06

Wenn ich in Aufzügen o.ä. bin und dort sind Leute die ansteckend krank sind (erkältung) dann habe ich auch mein Tuch über Mund und Nase.

Schuhu  05.03.2012, 13:11
@DelfinaLouisa

Mit "Aufzügen" sind hier keine Fahrstühle gemeint, sondern "Umzüge" wie etwa der Rosenmontagsumzug.

DelfinaLouisa  05.03.2012, 15:13
@Schuhu

Achso

mnyk06  05.03.2012, 12:52

Vollkommen falsche Rechtsgrundlage. Was hat denn Einkaufen mit einer Veranstaltung oder Versammlung zu tun? Rein garnichts.

Wahrscheinlich eine Geldstrafe, hängt aber davon ab, wie alt du bist.

CrazyDaisy  05.03.2012, 13:00

Das möchte ich mal sehen, dass jetzt die Burkafrauen Geldstrafen zahlen müssen...

DelfinaLouisa  05.03.2012, 13:02
@CrazyDaisy

ach gegen die wird doch eh nix gemacht

abibremer  06.03.2012, 11:06
@DelfinaLouisa

inj frankreich ist die burkha verboten.

Ja gibt es, aber leider halten sich kaum welche dran (ich sage nur "damen" die komplett verschleiert hier in den Läden rein und raus laufen als wäre es das normalste der Welt)

Nein die würden dich höchstens bitten die runter zu tuen aber mehr auch nicht.

Verboten wird das nicht sein, aber sowas macht man einfach nicht. Das Vermmumungsgebot ist für Demonstrationen gedacht, wie hier viele auch schon geschrieben haben.

Wäre doof, wenn man bei minus 20 Gras, sowie letzen Monat, nicht sein Gesicht bedecken dürfte. Oder der Feuerwehrmann dürfte keine Flammschutzhaube tragen und keine Atemschutzmaske, oder der Lackierer auch nicht, oder ein Motorradfahrer, oder...

nicht strafbar, aber unhöflich und beim vermummungsverbot geht es nicht ums einkaufen, oder sonstwie maskiert herumlaufen- dann müßte die polizei zu karnevalszeiten komplette einwohnerschaften von großstädten verhaften. ich habe viele jahre lang nur das motorrad als transportmittel gehabt, aber das erste, was ich tat, wenn ich mich irgendwo zu fuß unter menschen begab, war, dass ich helm und sturmhaube abnahm. es nervt ja auch, wenn man nicht richtig hören, und sich nicht verständlich machen kann. mit integralhelm mußt du brüllen, damit man dich überhaupt verstehen kann.