Zählt das Tragen einer Sturmhaube noch zum Vermummungsverbot?
Einen wunderschönen Guten Abend,
ich habe mir vor einiger Zeit eine Sturmhaube gekauft, die mein Gesicht vor beißender Kälte schützen soll. Es schauen nur die Augen raus, der Rest ist verhüllt
Ein Bekannter hatte mir erklärt, dass ich diese jedoch in der Öffentlichkeit nicht tragen dürfe, da ich damit das Vermummungsverbot verletzte.
Ich hingegen meine, dass das Tragen sehr wohl erlaubt sei, da das Vermummungsverbot nur bei Demonstrationen gelte. Ich hingegen will ja nicht anonym sein, sollte ich je in den Genuss einer Demo kommen, werde ich auch ohne das Teil durch die Gegend marschieren. Worauf es mir halt ankommt, ist, die Minusgrade von meinem Gesicht fernzuhalten.
Wer hat recht?
Die Infos, die ich bisher im Netz gefunden habe, sind sehr unterschiedlich.
Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus
GLG
Tichuspieler
4 Antworten
Du hast damit natürlich recht - das Vermummungsverbot gilt bei Demonstrationen. Privat kannst du auch mit Häschenkostüm, oder eben mit Sturmhaube, herumlaufen.
Beispielsweise in Geschäften kann der Inhaber dir jedoch per Hausrecht das Tragen untersagen.
Mit Häschenkostüm ...örgs ...eher nicht. Aber gut zu wissen, dass ich es darf. Danke auch hier für die Antwort :-)
Kommt drauf an, von welchem Land die Rede ist. In Deutschland darfst du dich außerhalb von Demonstrationen nach Herzenslust vermummen.
Klar darfst du das tragen.
Beim Betreten öffentlicher Einrichtungen solltest du die Haube allerdings lieber abnehmen 😁
Danke für die Antwort :-)
Du hast recht
Supi. Danke für die Antwort :-)