Eine vielleicht blöde Frage, aber....
...eine Bekannte hat neulich mit EC-Karte ihren Einkauf im Supermarkt bezahlt.
Sie darf ihr Konto nicht überziehen. Zahlung hat ja auch problemlos funktioniert.
Nun kam aber eine Benachrichtigung ihrer Bank, dass die "Lastschrift" wegen mangelnder Kontodeckung zurückgegeben wurde.
Was mich an der Sache wundert: Wie kommt denn jetzt der Supermarkt an seine Kohle??
Und ist es nicht das Verschulden der Bank?? Denn der Zahlungsvorgang hätte ja automatisch abgebrochen werden müssen, wenn der Kontostand nicht ausreicht, oder??
17 Antworten
Der Supermarkt wird es noch mal Versuchen! Das wird aber Teurer ,denn die die Verlagen die Rücklastschrift Gebühr ! Das kann von 5€ - Ca.9€ mehr kosten!
Danke für den Stern:)
richtig ,und natürlich wird sich auch die Bank melden,denn auch kurzeitige Überziehungen und Rückbuchungen,wie sie in diesem Fall bereits stattgefunden haben sind nicht kostenlos und werden auf die Kosten aufgeschlagen.Desweiteren kann in solchen Fällen,die Karte auch für Zahlungen gesperrt,oder ganz eingezogen werden!(ein Bankmitarbeiter)
Sie bekommt ein Schreiben von der Ladenkette wo der Kaufpreis + zzgl. ca. 30 € Gebühren für die Rücklastschrift und Bearbeitung von ihr verlangt werden. Teurer Einkauf. Und die Bank ist nicht verpflichtet, das abzubrechen, deine Freundin ist für ihr Konto selbst verantwortlich und muss auf ihr Limit achten.
Das sehe ich aber anders!!
Wenn man ein Konto nur auf Guthabenbasis eröffnen KANN, dann hat die Bank sehr wohl darauf zu achten!!
Wenn sie selbst was überweisen will, darf sie auch nicht um 1 Cent überziehen!!
Nein, wenn sie eine EC Karte hat und der Laden, in dem sie einkauft, nicht direkt mit dem Bankrechner verbunden ist, sondern erst im Nachhinein die Lastschrift einzieht, kannst du die Bank nicht zur Verantwortung ziehen. Das wäre für keine Bank der Welt logistisch machbar. Wenn die Freundin nur ein Konto auf Guthabenbasis hat, muss sie wirklich selbst dafür sorgen, das es nicht überzogen wird.
richtig und das heisst zahlen,immerhin hat sie für ein Konto mit Guthabenbasis unterschrieben,so das Sie wusste das jede Art von Überziehung ihr zu Lasten geht!
so siehts aus
falsch. Der Karteninhaber MUSS - hat er unterschieben! - IMMER darüber wachen, dass er die Kaerte nur benutzt, wen ausreichend Dekcung da ist.
In Deutschland gibt es eine - für mich nicht nachvollziehbare - Verzögerung zwischen Abbuchungsauftrag und tatsächlich erfolgter Abbuchung.
In Spanien kannst Du am Automaten Geld ziehen, Dir gleich darauf den Kontoauszug ausdrucken lassen - und der vor einer Minute abgehobene Betrag ist bereits auf dem Auszug berücksichtigt. Übrigens kannst Du dort auch am Tag 15 Kontoauszüge ziehen, wenn Du möchtest, egal ab welchem Datum die Kontobewegungen dokumentiert werden sollen, das macht der Automat alles brav mit.
Warum die Spanier diesen Service hinkriegen, die Deutschen jedoch nicht, ist mir schleierhaft...
Das ist in Deutschland genau so, WENN der Bankomat von derselben Bank ist!
Da aber Auszahlungen bei jedem Bankomat gehen, also auch von fremden Banken, liegt da etwas Zeit dazwischen. Und wenn es per EC-Verfahren bei einer Supermarktkasse abgewickelt wird, die höchstwahrscheinlich erst mal über den ztentralrechner abrechnet und dan erst an die Bank kommt, dauert es i.d.R. 1-2 Tage.
Hach ja.... in Deutschland ist so einiges unverständlich.
Fast überall im Ausland kann man am Automaten auch ganz einfach selbst seine PIN ändern.
Nur in Deutschland geht das natürlich nicht!!
Ich habe mal ne neue Karte bekommen, weil die alte defekt war. Habe mir die PIN ja eigentlich auch gemerkt.
Dann habe ich die Karte aber 6 Wochen lang nicht benutzt - und natürlich die PIN vergessen.
Und schon brauchte ich wieder eine neue Karte.
Das wäre mit persönlicher PIN vermeidbar gewesen.
Damit das nicht erneut passiert, habe ich die PIN nun als Telefonnummer getarnt im Handy gespeichert...
Yep, das mit der PIN hatte ich vergessen, zu erwähnen, das kenne ich aus Spanien auch so, dass man, wenn man Lust dazu hat, jeden Tag am Automaten seine PIN ändern kann.
das fällt unter Betrug.
also hin zum Supermarkt, alles erklären, und sofort bar bezahlen, Quittung geben lassen.
Ansonsten kommt Ende der Woche Brief vom RA, ANwaltskosten, Strafanzeige, uvm.
Die Benutzung einer EC-karte ohne ausreichende Dekcung ist ein sogenanntes "Vorsatzdelikt", Weil Du wissen MUSST, ob Dein Konto Deckung aufweist, oder nicht, also eine Betrugsabsicht hattest.
Es kann nun ausserdem sein, dass die Bank die EC-Karte sperrt udn auch auf gutes Betteln nicht wieder frei macht, je nach Bank ist das sogar Grund zur Kontokündigung. Zudem gibts eine dicken Schufa-Negativeintag.
Bei der bargeldlosen Bezahlung mit einer ec-Karte werden zwei Zahlungsverfahren unterschieden:
1.) mit Zahlungsgarantie für das Handelsunternehmen, in diesem Fall also für den Supermarkt. Hier erfolgt die Identifikation mit der PIN 2.) ohne Zahlungsgaratie für das Handelsunternehmen. Die Legitimation erfolgt in diesem Fall durch die Unterschrift des Karteninhabers.
Die beiden Verfahren unterscheiden sich in der Höhe der Kosten für das Geschäft. Die Kosten für den Prozess, bei dem das Geschäft auf jeden Fall die Einlösung der Lastschrift erwarten kann, sind entsprechend höher als das ohne Zahlungsgarantie.
Bei beiden Verfahren wird i.d.R. eine Deckungsprüfung online zum Zeitpunkt der Kartenzahlung vorgenommen. Da der Betrag aber nicht sofort dem Konto belastet werden kann, ist es möglich, dass bis zum Zeitpunkt der Einlösung weitere Verfügungen, wie Daueraufträge, Bargeldabhebungen oder Lastschriften vom Konto des Zahlungspflichtigen vorgenommen werden. Dies wird auch bei Deiner Bekannten der Fall gewesen sein. Zum Zeitpunkt, als die Lastschrift des Supermarktes aus der Kartenzahlung der Bank vorgelegt wurde, war jedenfalls nicht mehr die erforderliche Deckung vorhanden.
Ich denke, dass der Supermarkt den Prozess ohne Zahlungsgarantie gewählt hat und die Lastschrift darum nicht eingelöst wurde. In diesem Fall werden die persönlichen Daten wie Name und Anschrift etc. auf Anfrage des Supermarktes von der Bank weitergegeben, die damit auch nicht gegen das Bankgeheimnis verstößt. Der Karteninhaber hat die Bank nämlich durch seine Unterschrift bei Zahlung dazu ermächtigt. Hätte der Supermarkt den Prozess mit Zahlungsgarantie gewählt, wäre die Lastschrift eingelöst worden, dann hätte Deine Bekannte aber ihr Limit überzogen und dafür fallen dann erhöhte Überziehungszinsen an.
Die Kosten, die Deine Bekannte von der Bank für die Nichteinlösung belastet bekommt, sind berechtigt und sollten auch aus dem Preisverzeichnis der Bank ersichtlich sein. Um diese Kosten zukünftig zu vermeiden, muss sie bei einer Kartenzahlung bedenken, welche Zahlung in den nächsten Tagen noch von ihrem Konto abgebucht werden und ob das Guthaben oder das Limit auf ihrem Konto dafür ausreichend ist.
http://negativerschufa.com/bei-karstadt-mit-ec-karte-fur-10-eur-eingekauft-per-lastschrift-konto-war-nicht-gedeckt.html