Zoll erwischt, Fake Ware, was kann passieren?

8 Antworten

Legal kannst Du gefälschte Markenware nur im Rahmen der Reisefreigrenzen bei Rückkehr aus dem EU Ausland nach Deutschland einführen.

Den Versendungskauf von Markenfälschungen aus dem EU Ausland hat der hier betroffene Markenrechtsinhaber durch Stellung eines Grenzbeschlagnahmeantrages unterbunden.

Der Zoll ist daher bei Kontrollen von Postsendungen mit gefälschter Ware nach dem in Deutschland geltenden Markengesetz verpflichtet die Sendung anzuhalten, die Fälschungen zu beschlagnahmen und die Rechtsvertreter von Gucci davon zu unterrichten.

Da sollte man sich also vorher im Netz schlau machen, bevor man mit Kriminellen Deals macht. Es gibt genügend Abmahnwarner im Internet.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-bock-legal-fuer-gucci-erhalten_120046.html

Das Du die Sachen für den rein privaten Gebrauch bestellt hast ist nur in Bezug auf die strafrechtliche Relevanz von Bedeutung. 

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Margita1881  05.01.2019, 17:03

Endlich der Experte; hoffe, die Kids glauben Dir eher als mir !

Denizshaqiri 
Beitragsersteller
 05.01.2019, 17:07
@Margita1881

Was sagst du denn zu meinem Beitrag über dir?

Denizshaqiri 
Beitragsersteller
 05.01.2019, 16:57

dhl hat geschrieben , ich zitiere : „Die Sendung ist dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben worden. Der Empfänger kann die Sendung, nach Erhalt des Benachrichtigungsschreibens der Deutschen Post über den Eingang einer zollpflichtigen Sendung, beim Zoll abholen. Weitere Infos: www.zoll.de „

hört sich also sl an als ob ich es abholen könnte oder nicht?

Raoul Zanzara, UserMod Light  05.01.2019, 17:12
@Denizshaqiri

Warum landen Postsendungen wohl im Zollamt und werden nicht direkt zugestellt?

https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0080\_sendung\_nicht\_direkt\_zugestellt.html?nn=289528&faqCalledDoc=289528

Der Fakedealer hat die Sendung nicht korrekt deklariert (wahrscheinlich als Geschenksendung) und da prüft der Zoll dann ganz gerne mal die Wertangaben nach...

Daher wirst Du auch in dem Benachrichtigungsschreiben mit Sicherheit aufgefordert die entsprechende Rechnungsbelege über den Kauf dem Zollamt vorzulegen.

Da wird sich dann auch in der Regel die Notwendigkeit ergeben das Paket in Deinem Beisein zu öffnen und den Inhalt der Sendung zu überprüfen.

Mit Stellung des Grenzbeschlagnahmeantrages hat Gucci den Behörden auch die Erkennungsmerkmale von Originalware übermittelt.

Ein kontrollierender Zollbeamter hat dann über eine Datenbankanwendung Zugriff auf diese Unterlagen und ist dadurch in der Lage eine Eingangsprüfung vorzunehmen.

Im Zweifelsfall geben die Beamten die Ware dann auch an die Experten des Markenrechtsinhabers zur Prüfung weiter. Was dann eine 1 zu 1 Fälschung wert ist kannst Du Dir an drei Fiingern abzählen.

 

Denizshaqiri 
Beitragsersteller
 05.01.2019, 17:15
@Raoul Zanzara, UserMod Light

Naja, wir werden sehen

mehere Freunde hatten das auch schon & jedes Mal mussten sie nur Gebühren bezahlen& das wars

ES1956  05.01.2019, 17:29
@Denizshaqiri

Nein. Das steht so in deren Standardbenachrichtigung. Überleg doch einfach: DHL KANN nicht entscheiden was der Zoll damit macht.

Wie "erwischt"?

Weist du nicht dass alle aus dem EU- Ausland importierten Artikel durch den Zoll gehen?

Entweder ok und dann weiter zum Empfanger oder er muss es abholen beim Zoll. Dort wird das Paket im beisein eines Zollbeamten zu öffnen sein und dann wird es ausgeändigt oder nicht..

Es wird anhand der Unterlagen die du vorlegst überprüft ob Abgaben zu entrichten ist und ob das ausgehändigt werden kann.

Sprechen Hinweise dafür, dass Markenrecht verletzt wurde, dann wird die Ware natürlich nicht ausgehândigt!

Entweder es geht dann an den Markenrechtsinhaber zu Überprüfung oder man schlägt dir nur vor, die Ware zurückzuschicken, also die Annahme zu verweigern! Vorteil des " verweigerns" ist der, dass du vielleicht dein Geld vom Verkäufer wieder zurückbekommst, was bei einer Beschlagnahme natürlich nicht der Fall sein wird..

Das ganze natürlich nur, wenn du 18 bist, das sowieso...

Dutzende male schon selbst durchgemacht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Denizshaqiri 
Beitragsersteller
 05.01.2019, 17:56

Kann man irgendwas machen: das man die ware trotzdem bekommt? :( haha

sind nur 2 pullis und würde dann die Gebühren bezahlen

was kann man machen um es irgendwie zu behalten

Leestigter  05.01.2019, 18:37
@Denizshaqiri

Nichts! -Kapierst du fas nicht?

Hast du nicht wenigstens die Grundsätze des Rechtssystems begriffen?

Da geht es nicht darum ob irgerndwelche kindische Kasperl das haben wollen oder nicht! Da geht es darum ob man dir bei zwei bestellten schon gewerbliches Vorgehen nachweisern kann und dann läuft das uber die Markenrechtsanwälte und die legen dir dann ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen mit vierstelliger Kostennote vor! Spätestens da wirst du einen Anwalt nehmen, versprochen - und den bezahlst du auch!

Ob du das irgendwie "bekommen" könntest sollte dein kleinstes Probkem sein. Du nimmst das definitiv nicht ernst, also viel Glück!

Von welchen Original Hersteller stammt die 1zu1 Fälschung?

Wieviele Artikel hast Du bestellt?

Denizshaqiri 
Beitragsersteller
 05.01.2019, 16:16

Gucci , 2 Hoodies

Margita1881  05.01.2019, 16:19
@Denizshaqiri

ohha. Das wird teuer !

Die Ware wird vernichtet

Könnte sein, dass der Zoll Gucci benachrichtigt und wenn, dann folgt eine fette Rechnung.

Aber genaue Fakten wird Dir demnächst ein Experte mitteilen, der kennt sich damit hervorragend aus.

Denizshaqiri 
Beitragsersteller
 05.01.2019, 16:57
@Margita1881

dhl hat geschrieben , ich zitiere : „Die Sendung ist dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben worden. Der Empfänger kann die Sendung, nach Erhalt des Benachrichtigungsschreibens der Deutschen Post über den Eingang einer zollpflichtigen Sendung, beim Zoll abholen. Weitere Infos: www.zoll.de „

hört sich also sl an als ob ich es abholen könnte oder nicht?

ES1956  05.01.2019, 17:28
@Denizshaqiri

Nein. Das steht so in deren Standardbenachrichtigung. Überleg doch einfach: DHL KANN nicht entscheiden was der Zoll damit macht.

Leestigter  05.01.2019, 17:53
@Denizshaqiri
hört sich also sl an als ob ich es abholen könnte oder nicht?

Nein, tut es nicht - das schreiben die jedem, das gilt naturlich nicht wenn ein Gesetzesverstoss im Raum steht..

Plagiate können die schon einbehalten.

Denizshaqiri 
Beitragsersteller
 05.01.2019, 16:14

Können, aber muss nicht oder?

Leestigter  05.01.2019, 17:56
@Denizshaqiri

Müssen - warum sollte der Zoll bei Verstössen "wegsehen"? Wie alt bist du, dass du sowas überhaupt glaubst?

Denizshaqiri 
Beitragsersteller
 05.01.2019, 17:59
@Leestigter

Entspann dich, hatte das auch schon 1-2 mal und dort musste ich nur bezahlen und durfte wieder gehen

übrigens musste ich das Geld dem Postboten geben und es lag nicht in der Zollzentrale

Leestigter  05.01.2019, 18:50
@Denizshaqiri

Genau deshalb - "das ist durchgerutscht" - und deshslb denkst du, das kannst du berluebig oft weiederholen und es geht immer gut?

Tja - diesmal nicht, diesmas gehts zum Zoll!

Und entscheide dich mal für eine Variante - mir schreibst du hier "hatte das svhon 1-2mal" und weiter oben behauptest du "erste mal sowas gemacht & nur für den privaten Gebrauch."

Das wird eine tolle Erfahrung werden!