Mit Enduro von Wildkamera erwischt?

7 Antworten

Bist du jettz auf der Suche nach Ausreden?

Bei einem unkenntlichen nKennzeichen da sieht jeder Polizist und jeder Richter einfach Rot. Wird zwohl seinen grund haben, warum du das gemacht hast. Mit der eindeutigen Absicht nicht erkannt zu werden, bei Vergehen gegen die Strassenverkehrsordnung.

Das sowas nichts bringt weißt du heute wohl selber.

Fahren im Wald, da kann der Richter genüsslich aus dem Waldgesetz zieiteren. Stören von Wildtieren, Unnötiger Lärm. Die Liste der Vergehen ist da ziemlich lang.

ich denke das die intelligez gross genug ist,  um öffentliche Strassen und Waldwege zu unterscheiden.

Niemand muss sich selber belasten. deswegen ist der Beste Tipp: Sie haben das Recht  zu schweigen.

Irgendwelche Ausrden machen es nicht besser. Sowas haben Polizisten und Richter schon mehr als einmal gehört und fehlende Einsicht kann das Strafmass emfindlich verschärfen.

Betama 
Beitragsersteller
 07.09.2017, 21:42

Das Kennzeichen habe ich eigendlich wirklich nur Abgeklebt um ein Foto meines Motorrades zu machen

blackhaya  07.09.2017, 21:45
@Betama

Klingt nach einer Ausrede.

vielleicht triffst du auf einen gutgläubigen Richter.

melman86c  07.09.2017, 21:55
@blackhaya

Weshalb sollte er vor Gericht kommen?  Welche Straftat wurde begangen?

lewei90  07.09.2017, 21:55
@blackhaya

So dämlich ist kein Richter...

matrix791  07.09.2017, 22:03
@melman86c

landeswaldgesetz: wer dagegen verstößt und abseitz der wege fährt in einem wald bekommt strafen bis zu 20.000€ = das ist eine Straftat und mus also vor gericht. Mit Wildcrossern, haben auch die Bauern und Förster bei uns schon seit jahren viel zu tun. bei uns werden pro jahr etwa 10-20 fahrer angezeigt und viele auch evrurteilt. letztes jahr  war der spitzenreiter ein 14 jähriger der zu 15.000 veruteilt worden ist.

wäre er nicht im wlad gefahren- hätte bei irgendwelchen sachen, das verkehrsrecht zugeschlagen, da kommt dann meistens der busgeldkatalog. 

blackhaya  07.09.2017, 22:17
@matrix791

nur bei einem 14 järigen wird es aber auch nicht besser.

Bei dem kommt dann noch Fahren ohne Führerschein dazu. Oder Fahren eines Fahrzeuges ohne Strassenzulassung.

Da reicht der Bussgeldkatalog aber nicht aus.

matrix791  07.09.2017, 22:24
@blackhaya

das war ja auch nur die verhandlung wegen dem fahren im wald.  was er sonst noch aus flensburg bekommen hat weiß ich nicht, ist wieder eine andere sache.   :-)

blackhaya  07.09.2017, 22:30
@matrix791

ich kenne nur eine Geschichte aus meiner Schülerzeit.

Da haben wir als schulklasse eine Gerichtsverhandlung besucht.

Da hat sich jemand in den Wald fahren lassen damit er dort ungestört an seinem Auto basteln kann.

Wurde erwischt und bekam dann eine saftige Rechnung von der Feuerwehr die ein paar Kubikmeter Erdreich wegen möglicher ölbelastung entsorgt hat. Auf der Rechnung stand am Ende noch 40 DM drauf wegen Schaufel von Feuerwehr.

Angeblich hat sich de rAngeklagte von seiner frau dahin fahren lassen. Was gegenteiliges konnte ihm nicht nachgeweisen werden, aber der war auch so schon ge ar cht genug.

ZuumZuum  08.09.2017, 06:48
@melman86c

Urkundenfälschung und Kennzeichenmißbrauch? Schon mal gehört?

Was machst du mit abgeklebtem Kennzeichen mit dem Motorrad in einem Wald der dir nicht gehört???

Diese Art von Image die du da förderst brauchen Motorradfahrer nicht!

Aber da du ja bereits im Wald warst, gehe ich davon aus, dass du dort zumindest Holz gesucht hast....

Jetzt bekommst du zumindest schon mal ein Brett...

Das Fahren im Wald ist je nach Landesforst- oder Waldgesetz zwar nur eine Ordnungswidrigkeit - die aber mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Das abgeklebte Kennzeichen....

§ 22 StVG
Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches

Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem

Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung

hervorzurufen,

2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als

der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen

Kennzeichnung versieht,

3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

rampe6  08.09.2017, 12:05

PS: es braucht kein Schild, dass das Fahren im Wald verbietet - genauso wenig wie es ein Fahrradverbotsschild auf Autobahnen braucht.

Waldgesetz BW - je nach Bundesland, aber eigentlich nur mit minimalen Unterschieden....

§ 37

Betreten des Waldes

(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue
Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

(2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.

(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen.

(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig

1. das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,

2. das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,

3. das Betreten von gesperrten Waldflächen und Waldwegen,

4.das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags oder der Aufbereitung von Holz,

5.das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,

6.das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.

Hallo.

Das du die Genehmigung des Waldbesitzers oder Försters brauchst ist wohl sicher, aber das abkleben des Nummernschildes ist schon was anderen, 
Verfälschen einer Urkunde. Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch.
Also doch was zu vertuschen. Einfach so kommst du aus der Nummer nicht heraus.

Dass im Wald nicht einfach so mit einem Motorrad rumfahren darf, sollte klar sein. Da braucht es kein Schild. 

Wenn man dir die Zerstörung des Hochsitzes nicht nachweisen kann, dann wird diesbezüglich auch nicht auf dich zukommen. Da kann der Förster Anzeigen stellen, so viele er will. 

Man darf sein Kennzeichen nicht abkleben! Auch das ist bekannt. Und wenn du dch nicht wusstest, dass du da nicht fahren darfst, stellt sich die Frage, warum du es dann abgeklebt hast. Das macht a nur Sinn, wenn du wusstest, dass du was verbotenes machst und nicht wolltest, dass man dich erkennt. 

Betama 
Beitragsersteller
 07.09.2017, 21:35

Ich habe das Kennzeichen eigendlich nur Abgeklebt weil ich ein Bild von meiner Maschine im Wald machen wollte damit halt nicht jeder auf dem Bild mein Kennzeichen sieht

lewei90  07.09.2017, 21:35
@Betama

Dann nutzt man ein Bearbeitungsprogramm um das unkenntlich zu machen. Das geht bestimmt sogar mit Paint. 

blackhaya  07.09.2017, 21:47
@Betama

ahah Maschine IM Wald?

Soso wenn du wusstest das du IM Wald bist, dafür brauchst du keine Verkehrszeichen.

lewei90  07.09.2017, 21:54
@blackhaya

Tja, so wird das nichts mit rausreden! Und das ganz zurecht!

... Adresse bitte, wenn ich mal in Deiner Gegend bin, rollere ich auch durch Deinen Garten, oder sind da Schilder?

Und "Urkundenfälschung" war noch nie billig.

Gaskutscher  08.09.2017, 13:54

Ist "nur" Kennzeichenmissbrauch. ;)