Reisepass - Abgelaufen, aber trotzdem reisen?
Mein Vater hat vor einem Monat bei der Bundespolizei im Flughafen angerufen und nachgefragt, ob ich mit einem abgelaufenen Reisepass nach Mallorca reisen könnte. Er hat mir im Nachhinein mitgeteilt, dass der Beamte sagte, das wäre kein Problem. Ich könnte mit dem Reisepass problemlos innerhalb von Europa reisen, nur darf der Reisepass nicht länger abgelaufen sein als 6 Monate. Wisst ihr was davon? Weil ich fahre demnächst nach Polen mit dem Bus. Ob das da ein Problem ist?
9 Antworten
du besitzt einfach keine gültigen papiere und verstößt gegen bestimmungen. das wird nicht jeder beamte so sehen wie der bundespolizist, bezüglich deiner malle-reise (hat er auch gewußt, daß dein perso auch abgelaufen ist?)
mit flugzeug - keine chance. polen ist nicht unter den duldenden staaten.
Für nachfolgend aufgeführte Reiseziele sind Sie auch dann ausreichend ausgewiesen, wenn Ihr Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis!) nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien.
Quelle: http://www.bundespolizei.de/DE/01Buergerservice/Reiseinformationen/Passrecht/passrecht_node.html
Kann jederzeit ein Problem geben! Du bist ausweispflichtig und abgelaufen ist eben abgelaufen. Geld einpacken (22,80 € bzw. 28,80 €, wenn Du über 24 bist) und 1 biometrisches Bild und ab zur Gemeinde. Dort beantragst Du einen Perso und einen Vorläufigen gleich dazu (kostet 10 € extra) und dann kann's in den Urlaub gehen.
Innerhalb der EU reicht der Personalausweis.
Genauso wie in Deutschland müssen auch in den EU Ländern die Ausweise gültigkeit besitzen...
Also Nein, abgelaufen = ungültig...
Du solltest also mal damit anfangen, eins der beiden Dokumente zu verlängern.
Warum hat dann die Bundespolizei am Flughafen versichert, das wäre kein Problem?
Weil auch dort nicht jeder Mitarbeiter Ahnung hat?
Oder er ist davon ausgegangen, dass du einen gültigen Perso besitzt?
Außerdem galt die Aussage ja nur für "Malle". Polen =! Malle...
Die Bundespolizei hat schon recht: http://www.bundespolizei.de/DE/01Buergerservice/Reiseinformationen/Passrecht/passrecht_node.html
Und wo steht da nun Polen?
Hallo Pass und Personalauswei dürfen nicht länger als ein Jahr abgelaufen sein. Kannst Du hier nachlesen: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_2F3F741CC38B2733EDE8EEBA93125C0D/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SpanienSicherheit.html?nn=332636#doc359156bodyText3
Schönen Aufenthalt in Malle!
Und direkt nach deinen Angaben steht: Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausreise aus Spanien auf dem Luftweg aufgrund der dort geltenden Luftsicherheitsbestimmungen nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich ist.
Also auch wenn er abgelaufen ist?