Mit der Bahn Schwarz gefahren & Ladendiebstahl- trotzdem Führerschein?

5 Antworten

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quatsch bekommst den führerschein trotzdem, sind ja keine verkehrsdelikte, wenn du mehrfach mit einem frisierten roller erwischt werden würdest dann können sie dir ne sperre aufbrummen

Das sollte eigentlich kein Hindernis für einen Führerschein sein. Verkehrsdelikte, wie zum Beispiel mit nem Fahrrad über ne rote Ampel sind da eher ein Hindernis. In speziellen Fällen kann der Führerschein auch entzogen werden, wenn man Straftaten, die mit Körperverletzung zu tun haben, begangen hat.

Du schlimmer Finger du. ;))

Aber was muss ich hier denn für nen Käse lesen??

  1. Seit wann braucht man für den Führerschein ein Führungszeugnis??

  2. Stellt sich auch die Frage, ob deine Straftaten überhaupt in deinem Führungszeugnis auftauchen würden. Erstmalige Geldstrafen unter 90 Tagessätzen, Jugendstrafen bis 2 Jahre zur Bewährung und Haftstrafen bis 3 Monaten tauchen da noch nicht auf.

  3. Straftaten im verkehrsrechtlichen Sinn zählen da schon eher, wie da wären Fahren ohne Fahrerlaubnis, Tätlichkeiten die direkt den Straßenverkehr betreffen, z. B. als Fußgänger auf einen Autofahrer einprügeln. Auch Ordnungswidrigkeiten können deinem FS den Garaus machen, nämlich wenn du als Radfahrer oder gar Fußgänger (ja das geht auch^^) schon 18 Punkte gesammelt hast.

Deinem FS steht also nichts im Wege. Aber lass bitte die Bäume stehen. ;)

Achja, die als beste Antwort nominierte, ist auch die Beste bisher! DH

Diddy57  10.02.2011, 22:41

Natürlich brauchst du ein polizeiliches Führungszeugnis für ne Fleppe.Hab damals noch 5 DM dafür bezahlt.

Eichbaum1963  14.02.2011, 01:05
@Diddy57

Ja, wenn du LKW machst schon (ab D1) oder Personenbeförderungsschein.

Bei B nur, wenn da vorher mal was Verkehrsrechtliches war. ;)

Ich hab meine "Pappen" 1979/81+84 gemacht (Kl. 4,3,1), dafür war nie ein Führungszeugnis nötig!

Das wird Dir die Führerscheinstelle auf Anfrage beantworten; zur Beantragung des FS gehört ja auch ein Führungszeugnis.

Blödsinn was Helli01 schreibt.Wenn du mit Fleppe zb.einen Fluchtwagen nach einen Überfall mit deinen Kumpels fährst,ohne das du an der Tat direkt beteidigt warst,dann bist du den Lappen auch los.Und da deine Handlungen ja auch unter kriminellen Machenschaften laufen,kann es sein das das StVA sagt is nich.