mit 1,87 Promille Blutwert erwischt worden

6 Antworten

Das kostet einiges, und du musst deinen Führerschein bestimmt für ein Monat abgeben, und eine Nachschulung ist auch fällig

Lemonyh  05.05.2015, 19:11

Ein Monat? Wohl eher einige Monate!

RewacoFX4  05.05.2015, 19:58
@Lemonyh

mindestens 6 Monate, MPU, dicke Geldstrafe und vielkeicht sogar Führerschein ganz neu machen müssen...

 dummer Fehler???

 ein sehr grosser Fehler!!!

 ;-)

ginatilan  05.05.2015, 23:18
@RewacoFX4

und vielkeicht sogar Führerschein ganz neu machen müssen...

Unsinn

Dich erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) mit einem Strafbefehl über 30 bis 60 Tagessätze Geldstrafe (30 Tagessätze = 1 Monatsnettoeinkommen), außerdem die Entziehung deiner Fahrerlaubnis und eine Sperre für deren Neuerteilung von mindestens sechs Monaten (§§ 69, 69a StGB). Dein Führerschein wird mit Rechtskraft des Strafbefehls eingezogen und vernichtet.

Möchtest du deine Fahrerlaubnis wiederhaben, musst du sie neu beantragen. Das geht frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Erst mit der Neubeantragung wird auch die MPU gefordert, die mit einer Alkoholfragestellung 402,22 Euro kosten wird. Dazu kommen noch Kosten für Abstinenznachweise und eventuell auch ein paar Sitzungen mit einem Verkehrspsychologen, der dich auf die MPU vorbereitet. Insgesamt bist du mit etwa 1.500 bis 2.000 Euro dabei.

Hallo rebell

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca.40-60 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12-16 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

die Punkte 7 und 8 nur wenn noch Probezeit besteht

und wie lange braucht es das der Brief für die MPU zugeschickt wird?

das wird erst geschehen wenn du 3 Monate VOR Ablauf der Sperre einen Neuantrag deiner Fahrerlaubnis in deiner Fsst stellst, vorher wird die Fsst gar nichts unternehmen

Muss ich den Lappen neu machen.

NEIN

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

https://www.bussgeldrechner.org/alkohol.html

 Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.

ginatilan  05.05.2015, 23:20

drei Punkte in Flensburg

die aber sofort wieder gelöscht werden, siehe meine Antwort

Probezeit???

 na dann mal viel Spass,

 bei 1,87Promille geht die Polizei nicht mal eben von "Gelegenheitstrinker" aus...

 da kommt noch einiges auf dich zu!!!

 ;-)

ginatilan  05.05.2015, 23:19

 bei 1,87Promille geht die Polizei nicht mal eben von "Gelegenheitstrinker" aus...

der Polizei ist das egal, das interessiert eher die Fsst und der Gutachter am Tage der MPU