Beim Graffiti sprühen erwischt, wie soll ich mich verhalten?
Hallo zusammen, ums kurz zu machen, ich wurde gestern beim Graffiti malen von einem Securitymann erwischt und bin daraufhin weggerannt. Leider wurde ich wenige Minuten später von einer Streife aufgegriffen und mit auf die Wache genommen. Es wurden Fotos von mir und meinen Händen gemacht (es war immernoch Farbe daran) und mein Handy sowie meine Sachen wurden durchsucht. Nach 2 Stunden auf der Wache in denen ich belehrt wurde und angab einen Verteitiger zu befragen bevor ich etwas sage durfte ich wieder gehen. Jedoch wurde mein Rucksack einbehalten da es Farbreste im Innern gab. Außerdem wurden Aufsatze für Graffitidosen in meinem Rucksack gefunden, die ebenfalls konfisziert wurden. Meine Frage ist ob ich die Tat nun gestehen soll, da alle Indizien auf mich weisen oder ob ich die Tat weiter leugnen soll. Kann ein Geständnis Strafmilderung bewirken? Oder vielleicht die Tatsache dass mein Alkoholpegel bei 0,42 Promille lag? Was kann schlimmstenfalls als Strafmaß gewählt werden und könnte es auch sein dass ich mit ein paar Sozialstunden davon komme? Über eine Rückmeldung und Tipps wie ich im der Angelegenheit umgehen Sollte würde ich mich sehr freuen. Anhängend wäre es vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass ich 19 Jahre alt bin und im Sommer letztes Jahr bereits Verfahren wegen Betäubungsmitteln am Hals hatte, aber davom abgesehen wurde dieses weiterhin zu verfolgen und ich mit einem Verwarnungsgeld von 100€ davon kam.
7 Antworten
Ja, ein Geständnis bedeutet Strafmilderung. Der Alk nicht. Schließlich ist es ja nicht so, dass ein bisschen Alkohol einen schuldunfähig macht und zur Sprühdose greifen lässt. Da wäre schlafwandeln ja noch glaubwürdiger. Lass den weg.
Schadenersatz wirst du auf jeden Fall leisten müssen, ob du ne Strafe kriegst oder rnochmal gegen Auflage wie bereits geschehen, eingestellt wird, kann man so nicht sagen. Mit einem Freispruch oder einer Einstellung mangels Beweisen ist eher nicht zu rechnen, angesichts der sichergestellten Sachen. Hilfreich ist es auch, wenn du dich mit dem Geschädigten in Verbidnung setzt und sofort Schadenersatz anbietest, falls du geständig sein willst. Willst du bestreiten, darfst du natürlich auch keinen Schadenersatz anbieten.
Also würdet Ihr mir raten zu gestehen? Ich habe nämlich nicht dass Geld einen Verteidiger zu befragen auch wenn ich bei der Belehrung angegeben habe, dass ich das zunächst tun will bevor ich mich äußere. Der wird mir ja wahrscheinlich auch nichts anderes erzählen als die Tatsache, dass die Beweise eindeutig sind oder nicht? Vielen Dank schon mal im Voraus.
Wie der Richter entscheiden wird, wissen wir nicht. Zunächst wäre einmal zu klären, ob du nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst. Und für die Urteilsfindung spielen viele Faktoren eine Rolle, welche wir hier nicht kennen.
Abstreiten nützt dir gar nichts mehr - es liegen ausreichend BEWEISE gegen dich vor. Durch ein Geständnis hast du allerdings die Chance, dass es sich auf ein Urteil strafmildernd auswirkt.
Mit Sicherheit werden ja auch noch finanzielle Forderungen (Schadensersatz / Beseitigungskosten, Verfahrenskosten) auf dich zu kommen.
Ich würde wegen Sachbeschädigung tippen und es ist Vorsatz, liegt bei rund 2000Euro Strafe zzgl. die sachbeschädigung, sind vielleicht nur 100 Euro, weiß ja nicht wie groß du gesprüht hast.
Jedenfalls finde ich es gut, das du erwischt worden bist, muss ja nicht sein.
Wenn das eine einmalige Tat war, kannst du mit wenn du Glück hast tatsächlich mit Sozialstunden davon kommen. Man versucht jetzt aber noch andere Taten im Umkreis dir zuzuorden.
Aber egal was das Strafrechtliche Verfahren dir einbringt, die Zivilrechtlichen Forderungen dürften dir mehr zu schaffen machen. EIne Professionelle Reinigung der Besprühten Wand, kostet einige 100 Euro.
Ja, leider ist das so. Bei so einer kleinen Sache ist meistens eine Geldstrafe fällig, wenn er aber als Heranwachender gesehen wird, kann er mit Glück mit Sozialstunden davon kommen.
Natürlich gestehen. Bringt Strafminderung und leugnen bei den Beweisen ist ja lächerlich. Mit 40+ Sozialstunden kannst schon rechnen, außer du arbeitest schon. Dann kann es auch eine Geldauflage werden. Da kann man idR wählen.
Was, nur 40 Sozialstunden?
Man kann sein Urteil wählen?
Noch nie gesehen? Hat er schon eine Ausbildung begonnen bzw. Arbeitet fest wird manchmal schon gefragt ob er eine Geldauflage oder Sozialstunden will
Nein, noch nie gehört, das man das Urteil selbst aussuchen darf, bzw. ob man verurteilt wird oder ob eingestellt wird. Eine Geldauflage ist nur bei Einstellung möglich, nicht als Strafe.
Urteil oder Einstellung?
Im Jugendstrafrecht kann natürlich eine Geldauflage als Strafe im Urteil ausgesprochen werden und genau davon rede ich hier. Natürlich richtet sich der Richter danach, was bringt es ihm etwas anzuordnen, wenn der Angeklagte das nicht bzw. nur sehr schwer erfüllen kann.
Ja, du hast recht, auch eine Geldauflage kann als Zuchtmittel eingesetz werden, dass ein Jugendlicher das Zuchtmittel selber aussuchen darf, hab ich so aber noch nicht gehört.
Nur sozialstunden? das ist sachbeschädigung