mit 17 handy kaufen?
ich hab mir schon ähnliche fragen angeschaut und da wird immer gesagt man darf mit 17 ein handy ohne vertrag kaufen. ( zb media markt) . aber als ich 17 war wollte ich mir mal eins kaufen für 200 € und der verkäufer meinte er darf mir das nicht verkaufen weil ich noch keine 18 bin. hab ich gefragt warum, antwortet er drauf weils ein "freigerät" is..? was heißt das und wieso ist das denn so. falls sich jemand mit den...gesetzen oder so auskennt würde ich gern mehr drüber erfahren, meine schwester wollte sich demnächst auch ein neues handy anschaffen (17), darf sie dann schon? und wiso muss man da eig. 18 sein, wird da was unterschrieben? lg mason
4 Antworten
Verträge mit Minderjährigen sind eben "schwebend unwirksam".Deine Eltern könnten diesen Vertrag rückgängig machen. 200 € können ohne weiteres den Taschegeldparagrafen übersteigen.
Diesem Ärger will der Verkäufer aus dem Weg gehen.
Du darfst dann Verträge abschließen wenn §110 des BGB erfüllt sind (Taschengeldparagraph)
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html
Davon ab muss dir aber niemand etwas verkaufen, in Deinem Fall hat der Verkäufer wohl nicht so den Durchblick gehabt.
Etwas anderes wäre es bei einem Handy mit Vertragsabschluss.
Wenn das Geld nicht gerade geklaut worden ist, trifft §110 bei einem 17 jährigen in dieser Höhe voll zu und ist für dieses Alter für den Kauf einer Sache absolut nichts ungewöhnliches.
De Verkäufer geht einfach auf Nummer sicher.
Das der Verkäufer nichts verkaufen muss, und nicht ganz den Durchblick hat, habe ich erwähnt.
danke
Bis zum 18. Lebensjahr darfst du nur bis zu 100€ oder so aufeinmal ausgeben, ist bei mir von der Schule noch so hängengeblieben. Ansonsten keine Ahnung.
Also, da du zum damaligen Zeitpunkt unter 18 und damit beschränkt geschäftsfähig warst, wäre der Vertrag, welchen du zum Kauf des Handys "unterschrieben" (Kauf=Vertrag) hast nur "schwebend wirksam", das heißt deine Eltern dürften das Handy ohne wenn und aber zurückgeben, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
Das der Verkäufer dieses Risiko nicht eingehen möchte (Verschleiß-> Wertverfall), ist es sein Recht, dir das Handy nicht zu verkaufen. Wenn du dir das Handy im Beisein deiner Eltern kaufst und sie zustimmen, ist der Verkäufer auf der sicheren Seite und der Vertrag wirksam.
(keine Ahnung wie das Rückgaberecht da hineinwirkt)
Schlussfolgerung: Deine Schwester sollte am Besten mit deinen Eltern das Handy kaufen gehen.
Ansonsten könntest du dir bei Wikipedia mal noch dir Artikel zum "Taschengeldparagraphen" (BGB §110) und zur Geschäftsfähigkeit anschauen.
MfG ElGordito
De Verkäufer geht einfach auf Nummer sicher. Welcher Händler will schon wegen 200 € einen Prozess ausfechten?