mit 17 handy kaufen?

4 Antworten

Verträge mit Minderjährigen sind eben "schwebend unwirksam".Deine Eltern könnten diesen Vertrag rückgängig machen. 200 € können ohne weiteres den Taschegeldparagrafen übersteigen.

Diesem Ärger will der Verkäufer aus dem Weg gehen.

Du darfst dann Verträge abschließen wenn §110 des BGB erfüllt sind (Taschengeldparagraph)

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html

Davon ab muss dir aber niemand etwas verkaufen, in Deinem Fall hat der Verkäufer wohl nicht so den Durchblick gehabt.

Etwas anderes wäre es bei einem Handy mit Vertragsabschluss.

Bis zum 18. Lebensjahr darfst du nur bis zu 100€ oder so aufeinmal ausgeben, ist bei mir von der Schule noch so hängengeblieben. Ansonsten keine Ahnung.

Also, da du zum damaligen Zeitpunkt unter 18 und damit beschränkt geschäftsfähig warst, wäre der Vertrag, welchen du zum Kauf des Handys "unterschrieben" (Kauf=Vertrag) hast nur "schwebend wirksam", das heißt deine Eltern dürften das Handy ohne wenn und aber zurückgeben, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
Das der Verkäufer dieses Risiko nicht eingehen möchte (Verschleiß-> Wertverfall), ist es sein Recht, dir das Handy nicht zu verkaufen. Wenn du dir das Handy im Beisein deiner Eltern kaufst und sie zustimmen, ist der Verkäufer auf der sicheren Seite und der Vertrag wirksam.

(keine Ahnung wie das Rückgaberecht da hineinwirkt)

Schlussfolgerung: Deine Schwester sollte am Besten mit deinen Eltern das Handy kaufen gehen.

Ansonsten könntest du dir bei Wikipedia mal noch dir Artikel zum "Taschengeldparagraphen" (BGB §110) und zur Geschäftsfähigkeit anschauen.

MfG ElGordito