Mit 16 in der Öffentlichkeit Rauchen?
Ich hab folgendes (von meiner eigenen LEHRERIN) gehört, man dürfe mit 16 keine Zigaretten kaufen oder besitzen sie aber in der öffentlichkeit konsumieren ! Also wenn man sich eine anmacht und sonst keine mehr dabeihat kann die polizei nichts machen oder wie? :D (Obwohl die ja eh nichts sagen, zumiendest zu mir nicht). Seit der Aussage zweifle ich iwie an meiner Lehrerin-,- Sie kommt aus Bayern,vlt ist das da anders? Ich will die aussage einfach nur verstehen -,-
LG
PS: Vielleicht nicht einfach irgendwelches Altbewertes wissen wie "Rauchen ist ab 18" oder so raushauen,ich suche ja gerade iwie nach nem Schlupfloch oder so die diese aussage beinhaltet.
12 Antworten
Wenn man den § 10 Jugendschutzgesetz wörtlich nimmt, was man bei Gesetzen immer tun sollte, existiert noch nicht mal eine Altersbegrenzung darüber wer rauchen darf und wer nicht. Hier wird lediglich die Abgabe und die Gestattung geregelt. Definitiv nicht geregelt ist wer für die "Gestattung" im öffentlichen Raum Strasse, Parks etc.) verantwortlich ist. Wenn es dem Jugendlichen gelingt sich, auf welche Weise auch immer, sich Tabakwaren zu beschaffen ist es also nicht strafbar wenn er sie auch im öffentlichen Raum raucht. Nach diesem § wäre es noch nicht mal strafbar einem Jugendlichen in einem privaten Raum (eigene Wohnung) Tabakwaren zu übergeben.
Ganz einfach. Rauchen in öffentlichen Räumen, Str, Schulen usw , ist erst ab 18 erlaubt. Außer dein Erziehungsberechtigter ( Elternteil, Papa, Mama, oder Oma usw , welcher die Erziehungsberechtigung besitzt ) ist bei dir und gibt die Erlaubnis.
Sagt dein Lehrer es wäre mit 16 erlaubt, hat er seinen Beruf verfehlt. Wirst du auf der Str. von der Polizei angehalten, und du sagst dein Lehrer.........., ist dieser nicht haftbar, sondern deine Eltern sind für dich und deine Aufklärung verantwortlich. Nix Schlupfloch.
Gruß Wolf
Das Bayerische Landesjugendamt interpretiert § 10 des Jugendschutzgesetzes wie folgt:
"Das Rauchverbot für Minderjährige richtet sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende, in deren Verantwortungsbereich sich junge Menschen aufhalten. An andere erwachsene Personen richtet es sich nur, wenn diese veranlassen oder fördern, dass junge Menschen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit rauchen (§ 28 Abs. 1 und 4). Ein Veranlassen oder Fördern ist auch die Duldung durch aufsichtspflichtige Personen (z. B. Eltern, Lehrer oder Erzieher).
Das Rauchverbot für Minderjährige gilt auch in Schulen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Krankenhäusern, auch in dortigen "Raucherzimmern", soweit diese öffentlichzugänglich sind. Wer dagegen Kinder in der Öffentlichkeit rauchen sieht, ist nicht verpflichtet, dagegen einzuschreiten.
Auch für Jugendveranstaltungen gilt, dass ausdrücklich auf das Rauchverbot hinzuweisen und dieses auch zu beachten ist."
Auf Eltern bezogen bedeutet das also: Eltern können belangt werden, wenn sie dulden oder fördern, dass ihre minderjährigen Kinder in der Öffentlichkeit rauchen. Der private Raum ist dagegen nicht reguliert.
Wenn die Polizei einen Jugendlichen beim Rauchen erwischt, kann sie ihm die Zigarette wegnehmen. Die Konfizierung weiterer Zigaretten aus dem Besitz des Jugendlichen durch die Polizei ist jetzt nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Aber vom Geiste des Gesetzes her wäre dies meiner Meinung nach schon gerechtfertigt, weil sonst die Polizei ja dulden würden, dass der Jugendliche weiterraucht, sobald er alleingelassen wird.
hmm, nach meinem Verständnis befindet sich die Zigarette ja (zumindest im Normalfall...) während des kosumierens gleichzeitig in deinem Besitz, welcher wiederum bei unter 18 Jährigen verboten ist. ich glaube viele verwechseln auch leicht legal mit starffrei - den straffrei wird der Zigarettenkosum sicherlich sein! (wenn auch weder legal noch der Gesundheit dienlich)
Von einem Besitzverbot für Tabakwaren steht nirgendwo etwas.
Das Jugendschutzgesetz regelt eben nicht direkt das Verhalten der Jugendlichen, sondern das der Erwachsenen, die in der Pflicht stehen, die Jugendlichen vor Gefahren zu schützen.
Auf das Rauchen bezogen:
Es ist verboten, Kindern und Jugendlichen Tabakwaren zu verkaufen oder so in Automaten bereitzustellen, dass Kinder und Jugendliche darankommen können.
Es ist verboten, Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit zu erlauben. Das gilt z.B. für Betreiber von Gaststätten, Diskotheken, Jugendclubs o.ä.
Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Es sind jedoch keine Sanktionen gegen rauchende Jugendliche vorgesehen. Wenn Eltern ihren Kindern das Rauchen erlauben, dann kann der Staat dagegen nichts tun, solange dies im privaten Rahmen stattfindet. Es sei denn, das Jugendamt sieht im Verhalten der Eltern eine Kindeswohlgefährdung und beantragt, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Darüber müsste dann ein Gericht entscheiden. Im Sinne der Absicht des Jugendschutzgesetzes wäre es natürlich, wenn auch Eltern so vernünftig wären, ihren Kindern das Rauchen zu verbieten.
Rauchverbote in Schulen sind dagegen wirksam und können mithilfe der Schulordnung durchgesetzt werden.