Zigarettenbesitz Verboten/Strafbar
Hallo, ich würde gerne mal Wissen ob das besitzen von Zigaretten von unter 18 Jährigen verboten ist oder nicht?
so. 2. jemand unter 18 Raucht in der Öffentlichkeit, die Polizei kommt. Nehmen die Beamten die Zigaretten nur weg und verwarnen einen? Oder gibts eine Strafe? Denn es ist doch nur verboten und nicht Strafbar oder?
7 Antworten
ist zwar schon einbisschen älter aber ich kommentiere trotzdem mal
jediglich ist das kaufen unter 18 jahren verboten....das konsumieren nicht umbedingt und das steht auch auf jeder zigaretten schachtel drauf...da steht nämlich nur drauf rauchen BITTE nur ab 18...wenn die polizei nach zigaretten fragt dann kontrollieren sie nur ob es sich auch nur um zigaretten handelt und nicht um eine legale droge...sollten es nur zigaretten sein und man ist noch keine 18 dann bekommt man sie trotzdem wieder da es deine sind und sonst niemanden ....jediglich darf die polizei nur was sagen wenn sie einen erwischen beim rauchen aber dann auch nur das man die bitte ausmachen soll und nicht mehr.. glaubt mir ich spreche aus erfahrung und habe mich auch an der örtlichen polizei station erkundigt ;)
Wenn du 16 bist wirds kaum jemanden jucken (in Ö rauchen ab 16, in D weiß ichs nicht),
wenn du 10 bist gibts sicher eine Verwarnung.
Wenn etwas verboten, aber nicht strafbar ist, ist das Verbot wertlos und es ist kein Verbot mehr. Es gibt nur Verbote, die in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt werden. (Im Winter mal tagsüber vergessen die Scheinwerfer anzumachen, etc)
der besitz der kippen ist "noch" nicht verboten - so weit gehts noch nicht.. :)ebenso darf man dir die teile eigentlich nicht abnehmen - das ist aber eine ermessensfrage und auch, ob man hier noch erzieherisch einwirken könnte.
einem 17jährigen würde keiner die schachtel abnehmen, denke ich, sowohl aber den 13-14jährigen (und jünger)..
verboten ist lediglich das rauchen unter 18 jahre - da bekommste erst ne verwarnung und beim nächsten mal 80 € strafe..
lg :)
Wo steht denn bitte, dass Rauchen unter 18 verboten oder strafbar sein soll? § 10 JuSchG besagt, dass in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben dürfen noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Nicht mehr und nicht weniger...
Damit dürfte auch der zweite Teil der Frage beantwortet sein, für die Beschlagnahme der Zigaretten hätte die Polizei keine Rechtsgrundlage. Auf jeden Fall müssten die Zigaretten an eine berechtigte Person über 18 wieder herausgegeben werden.
Wer Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren abgibt, muss mit einem Bußgeld von 1.000 Euro
rechnen. Auch wenn den jungen Menschen die Zigaretten nicht verkauft werden, können trotzdem Strafen drohen: Wer Heranwachsenden in der
Öffentlichkeit das Rauchen gestattet, wird mit 1.500 Euro Bußgeld konfrontiert. Bei dieser Angabe handelt es sich jedoch lediglich um
einen Regelsatz. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Neben den immensen
Geldstrafen kann es außerdem zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kommen.
Du imterpretierst etwas in den §10 hinein, das dort nicht steht! "Es darf ihnen nicht gestattet werden" sagt etwas ganz anderes aus als "es ist ihnen nicht gestattet"! Außerdem widersprichst Du Dir selbst in Deinem Kommentar, was die Strafbarkeit betrifft. Ist aber nicht schlimm, so etwas passiert juristischen Laien recht oft...
oh, leute, wie oft denn noch: nach §10 ist der verkauf und die abgabe in gaststätten, verkaufsräumen und der öffentlickeit untersagt für jugendliche unter 18, der konsum (also das rauchen) ebenso. das heisst, das an unter 18jährige kein tabak und keine zigaretten abgegeben und verkauft werden dürfen und dies das auch nicht rauchen dürfen. bestraft wird der, der den jugendlichen die chance ermöglicht, indem er zigarette oder tabak abgibt oder verkauft. der jugendliche selber bekommt zwar keine strafe, aber wen die polizei ihn erwiwcht, darf sie die zigaretten oder den tabak einziehen, da sie auch wegen dem jugendschutzgesetz die jugendlichen schützen muss. gibt dir allerdings jemand auf privaten grund und boden (also zuhause oder bei deinem freund in der wohnung ) jemand tabak oder zigaretten, kriegt niemand ärger, weil das weder ein verkaufsraum, noch eine gaststätte noch die öffentlichkeit ist und die polizei dort nicht einschreiten kann und darf und sie eh nicht interessiert.
Falsch wenn Eltern dem Jugendlichen das Rauchen in Obhut ermöglichen sieht der Bußgeldkatalog bei §10 JuSchG eine Strafe von 500 - 50.000 Euro vor...
schützen muss heisst, das der jugendliche nicht wieder die möglichekit hat, zu rauchen. würde die polizei die zigaretten dalsssen, würden sie ihm ja wissentlich gestatten, wieder zu rauchen, sobald sie weg sind. was sie nicht dürften, streng genommen. schliesslich müssen sie auch das jugendschutzgesetz beachten.
na, du schreibst es doch selber...in §10 steht das eben ganz genau. der konsum und der verkauf ist für die kinder und jugendlichen unter 18 nicht erlaubt, es ist ihnen nicht gestattet und darf ihnen nicht gestattet werden, somit also verboten. die polizei als überwacher der gesetze muss diese aufgabe im rahmen ihrer tätigkeit auch wahrnehmen und hätte somit sehr wohl eine gesetzesgrundlage, da sie eine garantestellung innehat, es wird also erwartet, das sie die gesetze durchsetzt. niemand sagt, das das strafbar ist, strafbar macht sich derjenige, der den jugendlichen die möglichkeit in den besagten örtlichkeiten gibt. verkaufsräume, gaststätten UND die öffentlichkeit (wobei der begriff öffentlichkeit sehr dehnbar ist, eigentlich alles, was nicht privater grund und boden ist..). und wenn kinder oder jugendliche unter 18 zigaretten haben, so besitzen sie sie, obwohl sie das nicht dürfen. und somit kann die polizei sie sehr wohl einziehen, wenn die jugendlichen in den besagten örtlichkeiten damit erwischt werden. ...solange es nicht zuhause oder bei freunden ist...sie müsste sie an die erzeihungsberechtigeten personen wieder herausgeben, ja....aber niemand anderen.