darf man mit der Unterschrift seiner Eltern im öffentlichen raum mit 16 e Zigarette dampfen?
also bin auf nem Internat und da würde ich gerne auch dampfen und da ich bald 16 werde wollte ich mal fragen weil mir das ein Kumpel erzählt hat:also wenn meine Eltern mir einen unterschriebenen Zettel schreiben wo drauf steht das ich das darf dürfte ich das dann dort?
4 Antworten
Hallo,
In Deutschland ist rauchen erst ab 18 erlaubt. In Österreich war es ab 16 und wird gerade auf ab 18 angeglichen.
E-Zigaretten, inkl. Liquid, unabhängig vom Nikotin, wird in Deutschland Zigaretten und dem Rauchen gleichgestellt. Deswegen sind E-Zigaretten in Deutschland auch erst ab 18 erlaubt.
Deine Eltern können sich nicht über deutsches Recht stellen.
Mit einem Schriftstück würden Deine Eltern schriftlich dokumentieren, dass sie gegen deutsches Recht verstoßen.
Es ist ein Irrglaube wenn in einem Gesetz etwas nicht wortwörtlich steht, dass es dann erlaubt oder verboten sei. Entscheidend ist nicht die Wortwahl, sondern der Sinn. Gesetze werden nicht eins zu eins, wie geschrieben, angewendet, sondern interpretiert.
Wenn der Gesetzgeber, Beispiel Deutschland, den Verkauf auf erst ab 18 setzt, die Abgabe sogar unter Strafe stellt und ausdrücklich die Gestattung untersagt, dann ist selbstredend damit gemeint, dass nicht nur die Abgabe, sondern auch das Rauchen als solches unter 18 verboten ist.
Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch klar zwischen Verbot und Strafe, sowie in der Öffentlichkeit und Zuhause.
Zuhause unterliegt die Verantwortung den Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten Personen.
Rauchen ist zwar in Deutschland ab 18. Bestraft wird jedoch lediglich die Abgabe und der Verkauf an Minderjährige. Einem in der Öffentlichkeit rauchend angetroffener Minderjähriger wird zwar das Rauchen unterbunden, aber für den Minderjährigen steht es nicht unter Strafe.
https://www.bussgeldkatalog.com/jugendschutzgesetz-rauchen/
https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html
Alles Gute Dir....
Gruß, RayAnderson 😏
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Tabakwaren
Kinder und Jugendliche dürfen in öffentlich zugänglichen Räumen und an öffentlich zugänglichen Orten und sonst in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Das Jugendschutzgesetz verbietet zudem die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche. Seit dem 01.04.2016 gelten für E-Zigaretten und E-Shishas die gleichen Verbreitungsverbote wie bei »herkömmlichen« Tabakerzeugnissen. Das bedeutet, dass diese Artikel grundsätzlich nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Zudem ist ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit untersagt. Diese Neuregelung gilt für E-Zigaretten bzw. E-Shishas auch dann, wenn diese kein Nikotin enthalten.
Zigaretten dürfen in der Öffentlichkeit nur dann in Automaten angeboten werden, wenn diese entweder eine technische Vorrichtung haben, die sicherstellt, dass Personen unter 18 Jahren keine Zigaretten entnehmen können oder dies durch eine ständige Aufsicht gewährleistet ist oder die Automaten sind an einem Ort aufgestellt, der für Kinder und Jugendliche unzugänglich ist. Technische Vorrichtungen sind beispielsweise Altersprüfsysteme mittels EC -Karte oder Kreditkarte.
Beschäftigte im Handel wie im Versandhandel, im Tankstellengewerbe, in Kiosken, in Gaststätten, Hotels und Bars sowie in Diskotheken, Konzertsälen und Kinos sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und im Zweifelsfall das Alter der Kunden zu kontrollieren. Gewerbetreibende und Veranstalter müssen entsprechende Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes deutlich sichtbar und gut lesbar aushängen. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 50.000 EURO, in schweren Fällen sogar mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden.
Quelle:
Danke für das Sternchen.
Nein. Das Dampfen und Rauchen in der Öffentlichkeit ist Minderjährigen nicht gestattet. Eine Erlaubnis der Eltern ändert das Gesetz nicht.
Nein, das geht nicht, denn auch die Unterschrift deiner Eltern kann ein geltendes Gesetz - Jugendschutzgesetz - nicht außer Kraft setzen.
Darin darf dir NIEMAND gestatten, in der Öffentlichkeit zu rauchen oder zu dampfen.
Und die Erzieher im Internat dürfen dir dies schon gar nicht gestatten.
Ergo: zwei Jahre warten
Nein, im öffentlichen Raum gilt das Gesetz. Sie dürfen Dich nur zu Hause in der Wohnung rauchen lassen.