Mit 1.5 promille max. 5 meter gefahren und trozdem wird strafverfahrn eingestellt. Guter Anwalt oder kann sowas möglich sein?

9 Antworten

das das verfahren nun eingestellt wird.. ist das möglich oder hab ich einfach nur ne gute anwältin?

Na, beides natürlich ;-) Hinzu kommt natürlich auch, dass Trunkenheit im Verkehr nun nicht gerade die allerschlimmste Straftat ist, die man so begehen kann. Wundern würde mich allerdings, wenn die Einstellung völlig ohne Auflagen vonstatten geht. Eine Geld- oder Arbeitsauflage wird's vermutlich geben.

Das KANN etwas mit der Anwältin zu tun haben. Andererseits bist du ja nur ein kurzes Stück gefahren und hast es dann gelassen. Zudem hast du das ja auch problemlos zugegeben. Überlegs mal so: lohnt es sich, ein Verfahren einzuleiten, nur wegen 5 Metern betrunkenen fahrens? Ich kann mir schon vorstellen, dass man da vielleicht kein größeres Ding draus macht, wenn es nicht noch einmal vorkommt.

lenoxa1337 
Beitragsersteller
 18.04.2016, 20:57

Genau das denk ich auch.. 

Da man dich nicht bei der Tat erwischt hat ist das so weich ausgefallen normal wäre aber schon die Zündung einschalten in dem betrunken Zustand wäre eine Straftat  und auch so bestraft hätte man dich also im Auto angetroffen wäre das ganz schön hart geworden und eine lange Zeit als Fussgänger geendet  . 

Das das auf keinen Fall eingestellt worden wäre normal, hätte das auch gar nicht passieren dürfen den die Gerichte sind ja überlastet mit schlimmern Sachen .
Ab 1,1 Promille: Straftat 

Wird die 1,1 Promillegrenze überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dieses Vergehen wird geahndet mit:

Bußgeld in unterschiedlichen Euro-Summen 500-1500 drei Punkten in Flensburg,einem Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) und ggf. einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre).

Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)

Das sind Auswirkungen der

1,0 bis 2,0 Promille:

weitere Verschlechterung der Sehfähigkeit, des räumlichen Sehens Reaktionsfähigkeit erheblich gestört 

Gleichgewichtsstörungen  Verwirrtheit, Sprechstörungen  Orientierungsstörungen gesteigerte Enthemmung und Verlust der Kritikfähigkeit erhöhte Aggressionsbereitschaft 
ingwer16  19.04.2016, 18:13

@ Mechaniker ..... Du irrst, bei allen Kommis....

machhehniker  20.04.2016, 05:48
@ingwer16

Dann stelle es doch mal richtig! Kannst ja mal im Internet herumstöbern und schauen ob Du Was findest womit Du Etwas von mir widerlegen könntest.

Zu behaupten dass Jemand sich irrt ist ganz einfach, wenn aber keinerlei Begründung dazu kommt ist es völlig haltlos.

machhehniker  19.04.2016, 04:42

schon die Zündung einschalten in dem betrunken Zustand wäre eine Straftat

Wie oft muß dies noch klargestellt werden dass man sogar in der Absicht loszufahren den Motor laufen lassen darf und das Licht einschalten darf, es aber erst zu einem Alkoholdelikt werden kann wenn sich die Räder drehen!

checkpointarea  19.04.2016, 15:43
@machhehniker

Wie ist das eigentlich, wenn sich nur zwei der vier Räder drehen, man also einen Burnout macht, ohne loszufahren? :D

machhehniker  20.04.2016, 05:44
@checkpointarea

Das wäre eine interssante Frage, soweit ich weiss gild der Tatbestand erst erfüllt wenn man ein Fahrzeug führt. Das verstehe ich nun so, dass man auch lenken muß was man bei einem Burnout nicht macht. Theoretisch wäre dann der Tatbestand auch nicht erfüllt wenn man nur fährt ohne das Lenkrad zu berühren, allerdings kommt man dann wohl kaum da an wo man hinmöchte.

Beides ....deine Anwältin war gut und der Staatsanwalt einsichtig :-)

Glück gehabt ......meistens ist einer der beiden ...naja

Scheint wohl möglich zu sein wenn dir dies so geschehen ist.