Mit 14 Jahren auf "Textbroker" Geld verdienen?

5 Antworten

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Du verwechselst "Minijob" mit "gewerblicher Tätigkeit".

Beim Minijob bist Du angestellt und darfst max. €450 verdienen, eine gewerbliche Tätigkeit (selbstständig) muss man anmelden (Gewerbeschein) und eine Steuererklärung abgeben. Dabei bleibt der Grundfreibetrag (2018 €9.000 + Werbungskosten) steuerfrei.

Selbstverständlich kannst Du auch dort Geld verdienen, wenn sie Dich nehmen. Und das muss auch nicht "über Deinen Vater laufen", sondern Dein Vater (bzw. Deine Eltern) muss sein Einverständnis geben und wo erforderlich (Gewerbeschein, evtl. Verträge, Steuererklärung) mit Dir/für Dich unterschreiben.

Wenns dir gefällt wieso nicht - Trotzdem musst du ein Gewerbe dafür anmelden, wenn du mehr als 450€ verdienst. Das geht aber erst ab 18, da du noch nich geschäftstauglich bist. LG

Zappzappzapp  07.05.2018, 14:57

Upps, versehentlich auf "Danke" gedrückt, es sei Dir gegönnt.

Jetzt meine vorgesehene Anmerkung:

Eine erforderliche Gewerbeanmeldung ist nicht abhängig davon, vieviel man verdient. Selbst bei null Verdienst muss eine gewerbliche Taätigkeit angemeldet werden.

Du gehst einen Vertrag mit denen ein.. das darfst du erst ab 18!

Dazu ist das ganze Thematisch sehr kritisch..

Und habe gehört das man erst ab 450€ einkommen versteuern muss.

Ist ne Nummer komplizierter als das

ItsSteamPlays 
Beitragsersteller
 06.05.2018, 21:55

Kannst es mir ruhig erklären! =)

die nehmen nur Akademiker man muss auch sein Studiengang angeben