Blitzer mit Schwenkopf

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die blitzen nur von vorne da das blitzen von hinten nicht rechtskräftig ist! Es muss immer der Fahrer zu sehn sein auf dem Foto! Deshalb haben se in Österreich erst jetzt n paar Blitzer umgestellt dass sie auch dt. Fahrer erwischen können...die blitzen nämlich normal von hinten, damit können se aber die dt. nicht ran kriegen...hab ich letztens n Bericht gelesen...http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/urlauber-aufgepasst-oesis-koennen-jetzt-abkassieren-404427.html

Smash  05.08.2009, 21:24

Motorräder haben doch nur hinten ein Nummernschilf, die werden auch geblitzt.

RuleBritannia  05.08.2009, 21:38
@Smash

Diese Bilder sind aber so leicht anfechtbar, dass sie meistens gleich von der Polizei vernichtet werden. Es gibt zwar spezielle Blitzanlagen für Krafträder, aber nur sehr selten stationär. Zudem gibt es ja noch den Helm...

es wird nie von Hinten geblitzt, da das Gesicht des Fahrers erkennbar sein soll

von hinten geht das< nicht! Da nicht das< Fahrzeug, sondern der Fahrer wichtig ist! 100% sicher!

Vollkornkeks 
Beitragsersteller
 05.08.2009, 21:19

Ich bin mir eig. auch relativ sicher. Wie sicher bist du dir?

Bei schwenkbaren stationären Blitzern wird immer die jeweilige Fahrbahn und das Fahrzeug von vorn geblitzt, da aus Beweisgründen der Fahrer zu sehen sein muß. Demzufolge werden auch beim Schwenken die Fahrbahnsensoren mit umgeschaltet. Eine vorn und hinten blitzende Anlage (speziell für Motorräder) ist meist eine transportable Variante.

RuleBritannia  05.08.2009, 22:28

Wobei das sofortige Stoppen des Kradfahrers zur Personalienfeststellung sehr ratsam ist. Denn mit Helm taugt auch das schönste Frontfoto nicht allzu viel...

Holzhamster  05.08.2009, 23:34
@RuleBritannia

Dies wird auch in der Praxis jetzt so gehandhabt, die Technik mit dem beidseitigem bzw. Vorn-& Hinten blitzen scheint sehr störanfällig zu sein und scheinbar rechtlich erfolgreich anzweifelbar zu sein.

Diese Kästen sind drehbar, damit beide Fahrtrichtungen erfasst werden können. Natürlich geht das nicht gleichzeitig, vor Gericht sind nur Frontalaufnahmen verwertbar, bei denen der Fahrer zu erkennen ist...