Darf ich einen Minijob neben dem FSJ ausüben?
Ich mache zur Zeit ein FSJ & möchte aber am Wochenende mir noch Geld dazu verdienen. Aber irgendwie blicke ich da nicht ganz durch, ob ich dann nun Abzüge hab oder nicht und überhaupt. Mein FSJ Gehalt setzt sich folgendermassen zusammen: Taschengeld: 175€ Wohngeld: 50€ Verpflegung: 229€
Kann mir da jemand weiterhelfen oder mir sagen an wen ich mich wenden kann?
2 Antworten
Kannst du machen und Abgaben fallen da in der Regel auch keine an,zumindest keine Steuern,die würden erst ab ca. 950 € Brutto pro Monat fällig,du musst dich nur vom RV - Beitrag befreien lassen,dass musst du dann deinem AG - sagen,dass muss beantragt werden !
Ein freiwilliger Dienst ist in dem Sinn keine Erwerbstätigkeit,deshalb wird dein Gehalt auch nicht zu deinem Verdienst dazu gerechnet.
Aufpassen musst du nur,wenn du noch bei deinen Eltern wohnst die ALG - 2 beziehen oder du alleine wohnst und welches beziehst.
Denn dann fallen deine 200 € Freibetrag auf dein Gehalt weg und dir stehen dann nur deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu und das wird auf jeden Fall weniger sein,wenn du nur am Wochenende nebenbei arbeiten möchtest.
Um dann auf diesen Freibetrag von 200 € zu kommen,da müsstest du in deinem Nebenjob min.600 € Brutto verdienen und das geht mit einem freiwilligen Dienst meines Wissens nicht.
Hab eben gelesen das du Wohngeld bekommst,dann kann dein zusätzliches Einkommen auch Auswirkung haben,musst du auf jeden Fall angeben,wenn du es von der Stadt bekommen würdest.
Wenn die 50 € Wohngeld in deinem Gehalt enthalten ist,dann ist das kein Problem,wenn deine Eltern dann nicht Wohngeld von der Stadt beziehen oder eben doch ALG - 2 !
Denn dann müssten sie in beiden Fällen vorher deine Tätigkeiten melden und nachweisen.
Würden deine Eltern keines von beiden beziehen und deine Unterbringung wegen dem FSJ - notwendig sein,also eine eigene Wohnung / Zimmer bezogen werden müssen,dann könntest du auch vorrangig Wohngeld beantragen.
Dazu müsstest du aber schon eine Wohnung selber bewohnen,also da gemeldet sein und wenn das nicht ginge dann käme ALG - 2 in Betracht.
Die würden dir dann ggf.eine Aufstockung zu deinem Gehalt und dann Verdienst zahlen.
Danke dir für deinen Stern !
Klar darfst du am Wochenende ein Nebenjob machen, das hat eine Kollegin in meinem FSJ auch getan. Jedoch kannst du dich an deinem Betreuer wenden und nochmal persönlich nachfragen wenn du dir nach wie vor unsicher bist
Nein gibt es nicht.
& dann gibt es trotzdem keine Abzüge?
Danke für die ausführliche Antwort!
Das Wohngeld bekomme ich vom Träger von FSJ.
ALG beziehe ich nicht & meine Eltern auch nicht. Ich habe da auch Gaube ich gar keinen Anspruch drauf.