Mindestbreite in einem Treppenhaus

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§ 10 Treppen (Zu § 28 Abs. 1 und 2 LBO)

(1) Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes muss eine notwendige Treppe oder ein Ausgang ins Freie in höchstens 40m Entfernung erreichbar sein.

(2) Die nutzbare Breite notwendiger Treppen muss mindestens 1m, bei Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen mindestens 0,8m betragen. Dies gilt nicht für Treppen in mehrgeschossigen Wohnungen. Für Treppen mit geringer Benutzung können geringere Breiten zugelassen werden.

(3) Die tragenden Teile notwendiger Treppen sind herzustellen

  1. bei Gebäuden geringer Höhe aus nichtbrennbaren Baustoffen oder aus Hartholz,

  2. bei sonstigen Gebäuden aus nichtbrennbaren Baustoffen.

Dies gilt nicht für Treppen in

  1. mehrgeschossigen Wohnungen,

  2. Wohngebäuden geringer Höhe mit bis zu zwei Wohnungen,

  3. land- und forstwirtschaftlichen Betriebsgebäuden.

http://www.fragdenarchitekt.de/Mindestbreite+Fluchttreppenhaus.aspx

Vielleicht hilft Dir diese Seite, auch wenn sie für BaWü ist.

swallowtail  12.08.2010, 09:53

Ich glaube nicht, dass dies der Fragestellerin hilft. Es ist eine sehr pauschal gehaltene Antwort und man kann da vieles hinein interpretieren. Zudem ist es für Baden Württemberg und hier steht deutlich im 2. Absatz

"Das gilt nicht für Treppen in......."

Merkwürdige Frage!

Einziehen war kein Problem, die Treppe zu diesem Zeitpunkt anscheinend auch nicht zu schmal??--

aber nach dem Ärger passt euch die Treppenbreite nicht mehr.

Bestellt einen Kran und holt die Möbel auf dem gleichen Weg raus,

wie ihr sie rein bekommen habt.

Fertig.

monster9802 
Beitragsersteller
 12.08.2010, 09:40

Das hat damit nichts zu tun, das ganze mietverhältnis ist schon auf Lug und trug vom Vermieter entstanden. Aber beim einzug hat er alles über den Balkon mit Kran reingebracht. Und der Ärger entstand nicht durch mich. Sondern vom Bauamt.

swallowtail  12.08.2010, 09:42
@monster9802

Das mag sein, aber ihr habt die Möbel rein bekommen, also kommen sie auf dem gleichen Weg wieder raus.

Soll denn das Treppenhaus nur wegen eurem Auszug komplett umgebaut werden???

Alles andere ist doch nebenbei.

Wie lange wohnt ihr denn drinnen?

monster9802 
Beitragsersteller
 12.08.2010, 09:46
@swallowtail

Nein, da hatte mein Vermietert schon von vornerein gesagt, das das Treppenhaus zu eng ist. Aber der Streit entstand, weil eben rausgekommen ist, das er die Wohnung nicht als 3 Zimmer hätte vermieten dürefen. Tut aber Miete für 3 Zimmer verlangen. Weißt, das ist das Problem. Und weil er diverse Baumaßnahmen ignoriert hat, ich aufgrund dessen einen Unfall hatte, seit Monaten nicht arbeiten kann, daher das ganze. Und ich denke, wenn euch sowas passieren würde, dann würdet ihr auch anders ragieren

Engelche3020  12.08.2010, 09:47
@swallowtail

sehe ich genauso. Die Hilfe beim Einzug war lediglich eine Gefälligkeit des Vermieters. Die baulichen Gegebenheiten sind zum Einzug vom Mieter akzeptiert worden, sonst wäre kein Mietvertrag zustande gekommen und was der Vermieter mit dem Bauamt abzumachen hat, ist seine Sache.

swallowtail  12.08.2010, 09:51
@monster9802

Hm, das widerspricht sich aber mit deinen zuvor gestellten Fragen! Behinderter Sohn, deswegen keine Arbeit, Wohngeld oder Hartz IV und dergleichen.

Egal, man dreht sich hier im Kreis und ich habe deine oben gestellte Frage beantwortet.

beagle53  12.08.2010, 19:55
@monster9802

Das hat nun wirklich nichts mit der Fragestellung zu tun - WAS SOLL DAS?

beagle53  12.08.2010, 20:08
@monster9802

Hier gab es von Vermieterseite KEINEN Lug oder Betrug, denn der Fragesteller hatte von Anfang an Kenntnis von der Breite der Treppe, spätestens mit der Kranaktion.

beagle53  12.08.2010, 20:09
@monster9802

DAS ist nachgeschobener Käse, den du nicht gefragt hast

Anna92  15.08.2010, 14:05
@monster9802

Du hast vor dem Einzug die Zimmer nicht gezählt? Was kommen denn jetzt noch für haarsträubende Argumente?

Die sächsisch Bauordnung (BO) regelt nicht den Möbeltransport:

Zitat Anfang: "§ 34 Treppen Absatz 5: Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen." Zitat Ende

Größter Verkehr von Personen, nicht von Möbeln ist gemeint - sagt zumindest die Rechtssprechung. Um Missverständnissen vorzubeugen, es ist selbstverständlich nicht ein möglicher "Verkehr" auf der Treppe gemeint.

So ähnlich dürfte das "verkehrsrechtliche" für Einfamilienhäuser auch in anderen Landes-BO geregelt sein. Somit dürften Sie selbst den Kran bestellen, der Ihnen das Sofa vom Balkon hebt. Oder sie kaufen sich eine Kettensäge...

Der Umzug ist doch Angelegenheit des Mieters. Der Vermieter ist doch nicht verpflichtet, deine Möbel in die Wohnung oder aus der Wohnung zu befördern. Im Übrigen hat dich die Breite des Treppenhauses beim Einzug auch nicht gestört.

Was willst Du? Dass der Vermieter den Kran für den Auszug bezahlt, weil er Dir ein zu enges Treppenhaus vermietet hat?

beagle53  12.08.2010, 20:03

und genau das ist Schwachsinn vom Fragesteller. Er lässt sich auf einen Mietvertrag ein, kriegt sein "Gelumpe" nur mit technischen Hilfsmitteln rein und will jetzt den gutwilligen Vermieter dazu verdonnern sein "Gelumpe" wieder rauszuholen. Das ist einfach unredlich.