Militärdienst nachholen (Schweiz)?
Ich bin mittlerweile 22 Jahre alt. Ich bin mit 19 Jahren nur eine Woche im Militär gewesen. Danach wurde ich psychisch für doppelt untauglich eingestuft. Die Ausmusterung kam von mir aus, weil mir der Kontakt mit den Vorgesetzten immer Angst bereitete.
Nun denke ich, ich will den Dienst nachholen, da ich sonst kein "richtiger" Mann werde und ich mich nicht richtig entwickle. Ich weiss nicht ob ich immer den einfachsten Weg gehen soll und einfach Ersatzabgabe zahle, oder mich nochmals aufraffe.
Ich habe mich in der Zwischenzeit stressbedingt (Physikstudium) selbstverletzt, dass ich auf Intensivstation musste.
Nun bin ich in meiner beruflichen Erstausbildung als Informatiker in einem geschützten Rahmen. Das ganze wird von der Invalidenversicherung finanziert.
Soll ich Rekurs einlegen gegen den Entscheid "doppelt untauglich"?
Edit 2023:
Ich glaube, das mit dem doppel untauglich war ok so. Habe damals gedacht, in anderen Truppen wäre die Rekrutenschule "RS" chilliger gewesen. Nach Gesprächen mit anderen hat sich gezeigt: RS ist über alle Truppengattungen gleich schwer. Es kommt nur auf die Funktion drauf an NACH der RS. Je nachdem wird's angenehmer oder bleibt gleich scheisse wie bisher. Da hätte auch das Einteilen in eine andere Funktion nichts gebracht. Gut hat sich das nach 7 Jahren nun auch noch geklärt.
11 Stimmen
6 Antworten
Das ist aber ungerecht in der Schweiz, dass ein Wehrunfähiger eine Ersatzabgabe leisten muss! Denn dieser ist ja krank, kann für seine Krankheit ja nix! So etwas gab es in Deutschland nicht!
Wie gesagt, die Ausmusterung kam auf meinen Wunsch hin, da ich psychisch total am Ende war. Hätte von den Vorgesetzten aus vermutlich bleiben dürfen.
Sorry, aber ich habe selber im Dienst miterleben müssen wie sich ein Kollege, der dem Dienst nicht gewachsen war, versucht hat sich das Leben zu nehmen .... nach etlichen anderen Vorfällen in denen er auch das Leben seiner mit Rekruten gefährdet hat!
In der Armee bist Du mit deiner Vorgeschichte sicherlich am falschen Platz, versuch deinen Leben in den Griff zu bekommen aber bitte nicht in einer Rekrutenschule.
Bist Du (noch) in Therapie? Sprich es an.
Denn ein richtiger Mann zu sein hat nicht im geringsten mit Militärdienst leisten (oder nicht) zu tun! Vielmehr mit Selbstbewusstsein.
Und va macht es keinen Sinn Deine Ausbildung zu unterbrechen. Ich bin auch nicht sicher, ob die IV dem überhaupt zustimmen würde.
Früher war es im Berufsleben teils wichtig, Militär geleistet zu haben oder gar Offizier zu sein. Heute ist dem nicht mehr so - es kann sogar eher hinderlich sein, denn der Arbeitnehmer steht während seines WKs dem Arbeitnehmer nicht zur Verfügung.
Ist zwar eine andere Thematik - engagiere Dich zB in der freiwilligen Feuerwehr.
ich glaube, es wäre besser für Dich, den Wehrdienst nicht zu leisten.
Ihr müsst Wehpflichtersatz zahlen? Das gibt es bei uns in Deutschland nicht. Wie hoch wäre das?
3% des versteuerbaren Einkommens.
da ich sonst kein "richtiger" Mann werde und ich mich nicht richtig entwickle
Der Satz ist wirklich Unsinn. In mehrfacher Hinsicht.
Da Du offensichtlich nicht nur keinen Spaß dran haben würdest (wer hatte den schon bei Zwangsdienst) sondern ein echtes Problem damit hast: Laß es sein. Es gibt schönere und wichtigere Dinge im Leben.
P.S.: Ich kenne die Situation in der Schweiz nicht, muß man da echt zahlen wenn man untauglich ist?
Krass. Gibt es da keine Möglichkeit, daß dein behandelndern Therapeut / Psychologe dich für untauglich erklärt? Selbstverletzung, Angst, ... klingt ja nicht nach einem Menschen dem man ein Gewehr geben will?
Ich bin ja vom Truppenarzt seinerzeit doppelt untauglich erklärt worden. Wer untauglich ist, muss zahlen. Da können Psychiater einem nur beistehen. Jedenfalls wüsste ich nichts anderes. Und ich habe mich wirklich informiert.
Jep, man muss zahlen, 3 Prozent des versteuerbaren Einkommens.