Mietwohnung versagt wegen Kind. Was kann man dagegen tun?
Hallo! Meinen Bekannten wurde eine Mietwohnung zugesagt. Als die zum Vertrag unterschreiben mit ihrer 1 J. alten Tochter erschienen sind, hat sich die Vermieterin geweigert, die Wohnung an sie zu vermieten. Was kann man dagegen tun? Das ist schon das 2. Mal dass so was passiert. Die Maclerin meinte-sie hätte besser einen Hund mitgebracht..... mir fehlen die Worte!
14 Antworten
man schreibt hier, der Vermieter habe recht, seine Mieter auszusuchen..... aha, okay... und wenn er sagt, er würde nicht an Jüden vermieten wollen? Was würdet ihr dazu sagen? Das ist ja auch, abstrakt gesehen, ein Merkmal des Mieters, das dem Vermieter nicht gefällt. Und eigentlich sollte es gleichwertig sein, welches Merkmal es ist. Ich will damit nur sagen, dass es in jedem Fall eine Diskriminierung ist. Dass soetwas unser Staat nicht sieht, wundert mich nicht...... als 1933 Kinder in den KZ's für Experimente Mißhandelt wurden, war es auch für viele im Deutschen Reich okay. Der Rest hat es schweigend hingenommen. Es ist zwar ein krasses Beispiel, aber wiederspiegelt den deutschen Charakter.
das kann man nicht vergleichen
aber in deutschland darf man nicht sagen das man lieber leute ohne kinder haben will
sie wird ihre gründe haben oder???
Man ist sofort Kinderfeindlich wenn man sich nicht freut über 24 std gegreische am
tag
Wenn er das Kind erst verschwiegen hat, dann hat er leider Pech. Und wenn er es vorher gesagt hätte, wäre er wohl bei dieser Vermieterin gar nicht erst in die engere Wahl gekommen. Würde er die Wohnung zugesagt bekommen und beim Unterschreiben des Mietvertrags stellte sich heraus, dass er Ausländer ist und bekommt dann aufgrund dessen die Wohnung nicht, dann könnte er wegen Diskriminierung klagen. Aber bei Kindern gilt das leider nicht (traurig, aber wahr).
Seh ich auch so aber die deutsche Rechtsprechung nicht.
http://www.ra-neumann-hp.de/Literatur/Miete/Nachmieterkinder/nachmieterkinder.html
also in dieser Gerichtsentscheidung geht es zwar um Nachmieter, lesen Sie aber den letzten Absatz. Mir ist keine Rechtssprechung, die gegen Kinder entschieden worden ist, ist nicht bekannt. Wäre dankbar für anderweitige Hinweise.
Der Vermieter hat das Recht über die Zahl der in eine Wohnung aufzunehmenden Mieter zu entscheiden!
Das sind so mit die einzigen "Freiheiten" eines Vermieters, er kann sich aussuchen an wen er vermietet oder nicht. Hat auch wenig Sinn dagegen vorzugehen, da wäre das MV von Anfang an belastet.
Solchen Dingen kann man aus dem Weg gehen, wenn man als Mieter von vornherein sagt, man hat Kind, Hund, Katze...
Schlecht recherchiert von der Maklerin, die hätte so etwas wissen müssen, denn man fragt den Vermieter schon vorher was für Mieter er sich vorstellt.
Ja, im Vorliegenden hat sich der Vermieter für die entschieden, hat sich aber dann wegen dem Kind umentschieden, und Kind darf eben kein Grund sein.
darf nicht - ist das Stichwort!
Wenn Du in Deiner Wohnung ein Zimmer zu vermieten hättest, möchtest Du auch vorher (!) wissen, wer in Deine Räume zieht.
Das Recht steht auch der Vermieterin zu. Deswegen sollte man gleich mit offenen Karten spielen, es gibt auch Mieter, die gern an Familien/Alleinerziehende mit Kindern vermieten.
Leider dürfen sie das. Solange der Vertrag nicht unterschrieben ist, kann sie machen was sie will.
Sie könnte auch die Vertragsunterzeichnung verweigern, weil ihr deine Hose nicht gefällt.
Beliebt machen sich die Makler damit nicht und in Zeiten von Internetforen und Informationsportalen sollten sich schlechte Nachrichten über jene Hausverwaltung verbreiten. Schneiden sich ja ins eigene Fleisch.
Naja, um sich etwas abzusichern, solltet ihr (eure Bekannten) das Kind am Besten direkt beim ersten besichtigen erwähnen.
Meineswissens kann man durchaus das Kind sogar verschweigen und sogar lügen, weil es sonst zur Benachteiligung führt. Zumindest ist es so beim Arbeitsrecht.
Nach dem Kind hat einfach keiner gefragt. Und es ist eine Diskriminierung!