Mietvertrag mit Eltern? Muss ich dann raus?

7 Antworten

Noch was anderes: Denk dran, dass du dann Einnahmen aus Vermietzng und Verpachtung hast, für die sich das Finanzamt interessiert. Die musst du in deiner Steuererklärung angeben.

teamgomez 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 13:58

Das ist mir bewusst, aber danke für die Info

Wenn ich mit Ihnen einen Mietvertrag abschließe, muss ich dann ausziehen oder kann ich trotzdem hier weiter leben?

Woher sollen wir wissen, was für Konditionen du in den Mietvertrag schreiben wirst? Dazu hat man ja einen Vertrag, damit solche Dinge klar geregelt werden.

eggenberg1  19.04.2020, 11:52

also mit so einer antwort kann er nchts anfangen

teamgomez 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 14:13

Dachte vielleicht dass das gesetzlich geregelt ist?
Aber wenn man das frei entscheiden darf, ist ja alles gut

komische frage -- DU hast ein haus gekauft, was du an deine eltern vermieten möchtest? dann zahlen die an dich miete . wenn genügend platz ist ,also eine zweite wohung vorhanden oder zumindest ein zmmer , was du bewohnen kannst, dann musst du doch nicht ausziehen .

wenn deine eltern arbeitslos werden , dann müssen sie arbeitslosengeld und dann H4 beantragen und bekommen dann vom amt die miete ,und die stromkosten .diese miete und nebenkosten müssen sie dann an DICH weiterleiten .

deine eltern haben dafür sorge zu tragen , dass DU deine miete bekommst, egal woher sie das geld bekommen- aber --sie können auch beim amt beantragen , das das was das amt an miete zahlt direkt an DICH gezahlt wird und der rest an die eltern selber .

teamgomez 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 14:02

Was ist an dieser Frage so komisch? Ich bin 21 und möchte nicht mein Leben lang bei meinen Eltern wohnen? Ich habe das Haus gekauft weil sie keinen Kredit bekommen.

Die Frage zu dem ALG Geld war ja die ob das nicht zu Betrug fällt? Das scheint mir irgendwie nicht legal.
Ein Haus an die Arbeitslosen Eltern vermieten wo man das Geld vom Staat bekommt? Ich möchte mir nur sicher sein dass ich mich damit nicht strafbar mache,, nur wegen meinen Eltern

eggenberg1  19.04.2020, 18:12
@teamgomez

dass du das haus an deine eltern vermietet hast, ist ja okay .wenn du beiden aber H4 beziehen oder arbeitslosengeld , dann bekommen sie vom staat ja nur einen gewisse summer als mietzuschuss , das wissen deine eltern aber sicherlich auch .bei zwei personen liegt die miete je nach wohnort um die 400 kaltmiete ,inwieweit da bereits nebenkosten udn heizung und storm mit einberechent werden, müssen deienneltern mal direkt erfragen

.. und wieviel das genau ist, müssen sie mal beim amt nachfragen . dass DU DEIN haus an sie vermietest , ist meine r meinung nach egal. denn sie müssen ja ne wohung haben und miete bezahlen. solange DU nicht mit IHNEN zusammne lebst, ihr also eine bedarfsgemeinschaft bildet ist das sicherlich nich t relevant ..

ich wundere mich eben nur , dass das alles nicht beim finazierungsgespräch besprochen wurde . da wurde ja sichelrich drüber gesprochen ,wie du den kredit abbezahlen willst ,wie du das finanzierne willst und kannst , und dass du bei vermietung auch nur eine bestimmte summe wegen des wertes der wohung nehmen kannst und eben auch wegen des mietspiegels vor ort.

eggenberg1  19.04.2020, 18:17
@eggenberg1

wenn nur eine wohung vorhanden ist ,und du mit in diese wohung einziehst sozusagen wie in einem kinderzimmer mit wohnst, dann wird dein gesamtes einkommen genommen , um für die finanzierung deiner eltern zur verfügung zu stehen . du müsstest dann für ihr leben aufkommen ,wenn sie H4 bekommen . nennt sich beadarfsgemeinschaft .

arbeiten beide evlt ein wenig dazu , wird auch das dazu gerechnet , dann verbleit eine gewisse summe , die ihnen dann als rest H4 ausgezahlt wird

es ist also nicht so , dass du mit deinem geld allein udn sie mit ihrem H4 leben können --mit dir in einer wohung .

wie sich das verhält, wenn es eine weitere wohung in dem haus gibt ,in der DU allein leben könntest wie sich das dann finanziell auswirkt weiss ich nicht --nachfragen beim amt ,

ein Haus kann locker 2 Wohnungen haben. Warum solltest ausziehen?

klar kannst mit deinen Eltern einen Mietvertrag abschließen, auch Diese können gekündigt werden.

Wird öfters gemacht, da diese Miete zum Abtrag genutzt werden.

warum sollte der Staat die Miete übernehmen? höchstens wenn diese ins ALG2 fallen und Anspruch haben.

NoName08154711  19.04.2020, 12:17

Schau Dir mal ihre Frage von vor 36 Tagen dazu an, meine diesbezügliche Antwort wurde leider gelöscht.

peterobm  19.04.2020, 12:25
@NoName08154711

nicht gekauft, ersteigert, ergo gehört ihm das Haus bereits.

teamgomez 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 13:58
@peterobm

Das gehört mir? Ich habe es gekauft?

peterobm  19.04.2020, 14:18
@teamgomez
Ich habe doch das Haus gekauft, es war in der Zwangsversteigerung

ergo ersteigert, damit bist du bereits Eigentümer: mit dem Zuschlagbeschluss, es bedarf keines Anwalts oder Kaufvertrag.

teamgomez 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 13:59

Ja wenn sie arbeitslos werden.. das war ja auch meine Frage jetzt, ob das jetzt strafbar wäre..

eggenberg1  20.04.2020, 13:12
@teamgomez

solche fragen stellt man beim amt direkt ,wie man ich da verhalten muss oder ben , bereits wennman die finazierung bespricht ,

Sie können ja zur Untermiete wohnen. Dafür gibt es klare Regelungen. Du kannst sowohl dort wohnen bleiben als auch ausziehen. Dann allerdings benötigen sie einen klassischen Mietvertrag - falls sie arbeitslos werden oder Wohngeld beantragen möchten.

DerCaveman  19.04.2020, 11:45
Sie können ja zur Untermiete wohnen.

Das deutsche Mietrecht kennt gar keine Untermietvertraege sondern nur Mietvertraege. Umgangssprachlich spricht man von einem "Untermietvertrag", wenn ein Mieter die gemieteten Raeume oder Gebaeude ganz oder teilweise weitervermietet. Der Fragesteller ist aber kein Mieter sondern Eigentuemer.

Er kann mit seinen Eltern also auch umgangssprachlich keinen Untermietvertrag schliessen. Er kann mit ihnen aber sehr wohl einen Mietvertrag ueber einen Teil des Hauses schliessen, also auch ueber einzelne Raeume (z.B. das Elternschlafzimmer) und fuer den restlichen Teil des Hauses oder Teile davon die Mitnutzung vertraglich gestatten.

teamgomez 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 14:10
@DerCaveman

nur für Teile des Hauses? Kann ich es nicht komplett vermieten?

teamgomez 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 14:12
@DerCaveman

Er kann mit seinen Eltern also auch umgangssprachlich keinen Untermietvertrag schliessen. 

wieso nicht?

DerCaveman  19.04.2020, 14:59
@teamgomez

Weil du nicht MIeter sondern Eigentuemer bist. Du kannst aber einen ganz normalen Mietvertrag mit deinen Eltern schliessen.

WalterMatern  19.04.2020, 16:05
@teamgomez
nur für Teile des Hauses? Kann ich es nicht komplett vermieten?

Ich habe deine Frage so verstanden das du einen Teil des Hauses selber nutzen möchtest?

Sollen deine Eltern für etwas zahlen das du nutzt?

teamgomez 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 21:28
@WalterMatern

Ja sie sind ja meine Eltern :)

für die ist das kein Problem, da ich Schließlich auch für sie das Haus gekauft habe.
Die Frage ist nur ob das rein rechtlich geht

WalterMatern  19.04.2020, 21:52
@teamgomez

Ich kenne die konkrete Situation im Haus nicht.

Sollten deine Eltern in den ALG-2 Bezug abrutschen gibt es

  1. eine Höchstgrenze sowohl bei den qm als auch bei der Miete pro qm.
  2. wenn du mit deinen Eltern im Haus lebst eine Regelung wonach Ihr eine Bedarffsgemeinschaft bildet und du deine Eltern zu finanzieren hättest.
teamgomez 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 22:21
@WalterMatern

zu Punkt 2:

wieso sollte ich meine Eltern finanzieren? Das ist nicht meine Aufgabe. Ich bin ja volljährig und nicht auf meine Eltern angewiesen.

teamgomez 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 22:22
@WalterMatern

ich bin ja nicht an meine Eltern gebunden

WalterMatern  19.04.2020, 22:32
@teamgomez

Bedarfsgemeinschaft

Die gewährte Grundsicherung, die Bedarfe insoweit decken soll, wie es zur Führung eines menschenwürdigen und existenzgesicherten Lebens erforderlich sei, ist gegenüber anderen Hilfen nachrangig. Dies bedeutet, dass der Staat partnerschaftliche Solidarität fordert und sich nicht einschaltet, solange Partner sich selbst helfen können. Ehegatten- und Partnersubsidiarität bezeichnet den Vorrang der Solidarität unter Partnern vor sozialstaatlicher Hilfe. Ob der angerechnete Betrag tatsächlich der mittellosen Person zugutekommt, spielt keine Rolle, ein Rechtsanspruch zwischen den Partnern ergibt sich daraus nicht. Geschuldet ist ein Familienunterhalt lediglich unter Ehepartnern, nicht aber unter eheähnlich Zusammenlebenden. Transferleistungen innerhalb von Familien und eheähnlichen Partnerschaften werden als faktisch gegeben angenommen und deshalb bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt, um eine Benachteiligung der Personen zu vermeiden, die niemanden haben, der sie unterstützt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

Abschnitt Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft

teamgomez 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 19:08
@WalterMatern

muss ich mir das jetzt alles durchlesen?

WalterMatern  20.04.2020, 19:28
@teamgomez

Meine Eltern leben nicht mehr und insofern existiert dein Problem für mich nicht.

teamgomez 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 21:23
@WalterMatern

Hä? Das antworte nicht