Mietschulden wegen Spieltsucht
Hallo Community
Ich bin seit längerer Zeit schon Spielsüchtig und habe die Miete die ich vom Jobcenter beziehe berspielt. Nun hat mir mein Vermieter angedroht mich aus der Wohnung zu schmeißen!! Nun ist meine Frage was kann ich in diesem Fall tun. Darf mich das Jobcenter ganz sperren so das ich gar kein Geld mehr bekomme wenn sie rausbekommen das ich das Geld verspielt habe. Desweiteren konnte ich nicht mehr an meiner Maßnahme Teilnehmen weil ich keine möglichkeit mehr hatte dahin zu fahren.
Was kann ich jetzt tun bzw auf was für Konsequenzen muss ich mich einstellen?
Liebe Grüße
9 Antworten
Ja die können dir wegen nicht Teinahme an der Massnahme dein Geld kürzen wenn nicht sogar ganz sperren! Was hast du erwartet wie der Vermieter reagiert, wenn er keine Kohle bekommt... selber Schuld wenn du auf der Strasse landest! Ich würde mich an deiner Stelle auch nicht wundern, wenn das Amt dann sagt dass sie dir auch keine Wohnung mehr bezahlen wenn du sowas machst. ich würde anfangen ne Thearpie gegen die Spielsucht zu machen, um wenigstens deinen guten Willen zu zeigen
Als erstes mal zum Vermieter ehrlich sein, und hoffen das er sich auf Minizahlungen einläßt.
Dann zu Job-Center - zu Fuß kostet nicht´s und soweit ist das selbst hier auf dem Land nicht weg - den Sachbearbeiter informieren. Um Umstellung der Mietzahlung an den Vermieter bitten inkl. der Raten zum Anzahlen (wird aber von Deiner Grundsiucherung abgezogen).
Du bist krank, also lass Dir durch eine geeignete Therapie helfen - auch hier kann das Job-Center evtl. weiterhelfen. Am besten ab Dein Hausarzt ! Mach eine stationäre Therapie mit anschließender ambulanter Therapie.
Du könntest ein Darlehen beantragen, möglicherweise nicht beim Jobcenter, sondern beim Amt für Wohnungsnotfälle, aber das ist kommunal unterschiedlich. Danach wird die Miete direkt an den Vermieter überwiesen.
Wenn Du eine Maßnahme abgebrochen hast, musst Du mit einer 100 % Sanktion rechnen. Dann kannst Du Lebensmittelgutscheine beantragen.
In dem Fall kann das Jobcenter entscheiden, dass es die Miete nur noch direkt an den Vermieter überweist. Du kannst ein Darlehen erhalten, mit dem die Mietschulden beglichen werden, damit Du die Wohnung erhältst. Dazu muss mindestens die aktuelle Miete gezahlt sein.
Der Abbruch einer Maßnahme stellt i.d.R. einen Sanktionstatbestand dar. Ob und wie hoch die Sanktion ausfällt, ist eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters und hängt von Deinem Alter ab.
Darüber hinaus solltest Du Unterstützung bei einer Schuldnerberatungsstelle sowie einer Therapieeinrichtung für Spielsüchtige suchen. Das sollte Dich bei Deinen Problemen unterstützen und macht einen guten Eindruck bei Deinem Sachbearbeiter (wegen der Ermessensentscheidung...).
Hallo also wen dir obdachlosigkeit droh dan zahlt dir das jobcenter den mietrückstand in vorm eines dahlens das must du dan zurück zahlen die miete wirst du dan auch nicht meher bekommen die zahlen dan direkt an den vermieter wen du die massnahme nicht meher besuchen kannst wird dir das geld um 30% gekürzt weil spielsucht ist keine krankheit das mit miete geht auch nur wen du ansonsten auf der strasse sitz LG