fällt unterhaltsvorschuss vom staat zu privateinsolvenz?
Hallo,also meine ex hatte unterhaltsvorschuss beantragt für meine beiden jungs,die 3jahre sind rum sie bekommt nichts mehr,ich dafür die rechnung von "papa staat"....da der "faden" bei mir immer dünner wurde finanziell und schulden ohne ende von der Beziehung usw. sind muss ich nun private insolvenz beantragen.....meine frage nun fallen die unterhaltszahlungen vom staat auch in das Verfahren? Danke für antwort.
4 Antworten
Nein, genauso wenig wie Steuerschulden. Warum sollen wir anderen Steuerzahler für Deine Unterhaltsverpflichtung aufkommen?
Hallo,
ja, die Forderungen des Jugendamtes aus den Unterhaltsvorschusszahlungen sind ganz "normale" Insolvenzforderungen, die sich aus dem Anspruchssübergang ergeben. Aus den Unterhalstforderungen der Kinder ist ein Erstattungsanspruch des Jugendamtes aus Zahlung des Unterhaltsvorsschusses geworden und diese Forderung steht allen anderen neutralen Forderungen völlig gleich.
Unterhaltsforderungen von Kindern beinhalten ein Vollstreckungsprivileg gem. § 850f I ZPO, wonach für diese Forderungen die verschärfte Pfändung beaantragt werden kann. Für die ersattungsansprüche des Jugendamtes aus den zahlungen von Unterhaltsvorschuss gilt dieses Vollstreckungsprivileg nicht.
Die Nichtzahlung von Kindesunterhalt wird im Übrigen strafrechtlich verfolgt und nur wenn Sie erwiesenermassen leistungsunfähig sind, sind Sie von der Zahlungsverpflichtung frei. Die Anforderungen an die feststellung der Leistungsunfähigkeit sind aber extrem sehr hoch, vor allem auch durch die erhöhte Erwerbsobliegenheit. Bevor sie Zahlung eben nicht leisten, müssten Sie die leistungsunfähigkeit vom Jugendamt oder familiengerichtlich feststellen lassen, alles andere wäre als gröblich fahrlässig einzuschätzen.
Viele Grüsse
forderungen vom staat sind und stehen in der rangklasse ganz vorne. das ist bei steuern so, bei krankenkassenbeiträgen warum soll das bei jugendamt anders sein?
für den schuldner sind es aber schulden und am ende des verfahrens steht die restschuldbefreiung.
Natürlich fallen die Unterhaltsvorschüsse mit in die Insolvenz, lediglich Forderungen aus unerlaubter Handlung zählen nicht dazu.