Mietnomade Betrug beim Namen?

7 Antworten

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Und erneut schreibst du nicht dazu, dass du aus Österreich bist. Die Gesetze sind andere.

Als Vermieter hat man verschiedene Möglichkeiten, die Identität und Bonität des Mieters zu überprüfen. Es wäre im eigenen Interesse, die Möglichketen zu nutzen. Dann ist das Risiko begrenzt, sich einen Mietnomaden ins Haus zu holen.

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Beitragsersteller
 08.09.2018, 22:33

Hier gibt es ja keine oder kaum Österreicher also was bringt es?

Nenne bitte alle Möglichkeiten die dir einfallen!

Renick  09.09.2018, 08:06
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viele Österreicher vielleicht nicht, aber viele, die sich mit österreichischem Recht auskennen.

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Beitragsersteller
 09.09.2018, 09:05
@Renick

Darf man sich von den Dokumenten offiziell Kopien machen die man nachher wieder wegwirft?

Renick  09.09.2018, 10:07
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Nach der neuesten Datenschutzrichtliche, welche bis auf einige Details in den europäischen Ländern einheutlich ist, darf man Daten sammeln und speichern, solange man den Mieter darüber aufgeklärt hat, wozu man sie speichert und wie lange sie gespeichert werden. Diese Aufklärung habe ich bei mir im Formular für die Selbstauskunft integriert, welche der Mieter ausfüllen soll. Nur den Ausweis darf man nicht kopieren, sondern nur einsehen zur Kontrolle der Identität.

Was ist wenn ein hoch verschuldeter Mieter einen Vertrag bekommt, weil er falschen Namen und Geb. Datum angibt?

Man wird nicht betrogen, man lässt sich betrügen.

Wer als VM in Erwartung von Mieteinnahmen Mietvertrag schliesst, ohne die Identität des Bewerbers und dessen Bonität durch Dokumente und Nachfragen an seiner letzten Wohnadresse prüft, bei geringstem Zweifel von der Vermietabsicht nicht Abstand nimmt, muss sich sein Verschulden schon selbst anrechnen.

Und kann froh sein, wenn er den Mietausfall durch Einbehalt einer gezahlten Mietsicherheitsleistung entschädigt bekäme, nachdem er den durch Arglist erschlichenen Vertrag angefochten, also für unwirksam erklärt hat und den M rauswerfen konnte.

Eine Strafanzeige bliebe ihm unbenommen, dient aber eher der Genugtuung.

G imager761

Das dürfte astreiner Betrug und Urkundenfälschung sein. Wann das aber zu einer Freiheitsstrafe führt, kann niemand voraussagen.

Das ist Betrug und Urkundenfälschung. Ob er dafür ins Gefängnis kommt, das weiß ich nicht. Aber wo kein Kläger ist, da gibt es keinen Richter. Also kann er das - wenn er Glück hat - lange machen.

Dann müsste er außerdem einen falschen Pass, falsche Schufaauskunft und falsche Gehaltsnachweise vor oder bei Vertragsschluss vorlegen.

Ohne solche Nachweise wird heutzutage kein vernünftiger Mensch vermieten....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
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Beitragsersteller
 08.09.2018, 22:34

Wie will die Schufa Auskunft geben wenn es die Person nicht gibt?

anitari  09.09.2018, 08:11
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Wenn die Person trotz Forderung des VM keine Schufa-Auskunft vorlegt bekommt sie die Wohnung nicht, fertig.

rotreginak02  09.09.2018, 09:40
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Eben, die kann er nicht vorlegen und somit kommt es nicht zum Vertragsabschluss