Mietkautionsversicherung statt Genossenschaftsanteilen, geht das?

6 Antworten

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Das Genossenschaftsanteile bei einer Wohnung in etwa dasselbe sind wie eine Mietkaution weiß ich

Nein, dass sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe, weshalb sich der Rest Deiner Frage damit auch schon erledigt hat.

Durch das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen wirst Du Anteilseigner dieser Genossenschaft, was wiederum Voraussetzung ist, um überhaupt eine Wohnung mieten zu dürfen.

Genossenschaftsanteile sind auch nicht an eine Wohnung gebunden, sondern fließen direkt in die Genossenschaft ein. Demnach bringt der Genossenschaft auch eine Bürgschaft nichts, weil mit den (Geld-)Anteilen Investitionen innerhalb der Genossenschaft getätigt werden.

So kann es beispielsweise auch sein, dass neben den Genossenschaftsanteilen zusätzlich noch eine Kaution verlangt wird. das ist in der Praxis aber eher selten.

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Genossenschaftsanteile (Mitgliedschaft in einer Wohnungsbau-Genossenschaft) haben nichts mit einer Mietkaution zu tun. Die Genossenschaft entscheidet ob sie auch eine Versicherung akzeptiert. Aber das wird immer teurer weil die Versicherung ja auch verdienen will.

Santori 
Beitragsersteller
 23.02.2015, 12:19

Stimmt schon aber haben mehr oder weniger den gleichen Zweck als Absicherung. Das die Versicherungen immer teurer werden und langfristig gesehen als Verlust zu werten sind ist wohl so aber oftmals gibt es eben bei höheren Kautionen keine bessere Alternative...

ChristianLE  24.02.2015, 15:44
@Santori
Stimmt schon aber haben mehr oder weniger den gleichen Zweck als Absicherung

nein, dass stimmt nicht.

Genossenschaftsanteil = Kapital für die e.G. um in Wohnungsbestand u.a. zu investieren

Kaution = Mietsicherheit für eine Wohnung.

Wenn man einen Genossenschaftsanteil mit irgend etwas vergleichen will, dann vielleicht mit dem Kauf einer Aktie bei einer AG.

Es ist ganz und gar nicht dasselbe, eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung die für Miete, Nebenkosten oder Reparaturleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten werden kann.

Wer Genossenschaftsanteile kauft wird dagegen Mitglied in der jeweiligen Genossenschaft. Man kann eine Dividende auf seine Anteile ausgeschüttet bekommen. Wer sich die hohen Genossenschaftsanteile nicht auf einen Schlag leisten kann, dem wird u. U. eine Ratenzahlung gewährt.

So eine Ratenzahlung lohnt sich nur wenn du wirklich 20 Jahre in der Wohnung leben willst (mindestens) Und meistens ist es so, dass eine Baugenossenschaft nicht zustimmt. Aber du könntest nach einer Ratenzahlung bei den Genossenschaftsanteilen nachfragen. So zahlst du in drei Monaten die Genossenschaftsanteile ab.

Santori 
Beitragsersteller
 23.02.2015, 12:13

Ebendiese Ratenzahlung von den Genossenschaftsanteilen wird nicht akzeptiert wollte ich damit sagen...

Da musst du schon die Wohnungsbaugesellschaft fragen, ob die das akzeptieren.