Mieterhöhung-wann Wohngeld Antrag einreichen?
Hallo!.
Meine Mutter hat eine Mieterhöhung von ihren Vermietern per Brief heute am 11. Mai 2020 erhalten.
Die Miete steigt ab dem 1. September.
Sie erhält eine sehr kleine Rente und ist wahrscheinlich wohngeldberechtigt. Die Frage ist aber, WANN sie den Wohngeldantrag stellen sollte?
Sie will den erst im Juli stellen, weil dann wäre noch genügend Zeit und man könnte den vorher nicht stellen.
Sie wohnt in einem Dorf, und die Sachbearbeiterin wäre auf längere Zeit krank und da gäbe es auch keinen Stellvertreter. Die Sachbearbeiterin sei wohl frühestens im Juni oder Juli wieder im Amt.
Ich bin der Meinung, dass sie diese Woche schon den Wohngeldantrag stellen sollte, weil dann ist der schon mal gestellt, der bisherige Mietvertrag liegt vor, das Schreiben der Vermieter zur Erhöhung der Miete liegt vor, alles Wichtige ist schriftlich vorhanden. ,
Sie kann die Formulare einreichen und dann hat das Amt über 3 Monate Zeit, den Antrag zu bearbeitens.
Damit sie dann passend zum 1. September, wenn die Miete erhöht wird, tatsächlich dann auch schon das Wohngeld erhalten kann, falls Sie denn berechtigt ist.
Dabej ist es auch uninteressant, ob die Sachbearbeiterin im Urlaub ist, krank ist oder sonst was.
Es muss eine Stellvertretung geben, welche die anfallenden Anträge bearbeitet.
Wie seht ihr das? Hat jemand explizit Ahnung und kann vielleicht sogar auf ein Gesetz verweisen, ab WANN man den Wohngeldantrag beantragen kann?
Meine Meinung ist: desto früher man es beantragt, desto mehr Zeit hat das Amt, und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man zum Tag der Mieterhöhung auch das entsprechende Wohngeld erhält.
Desto später man den Eintrag einreicht, desto weniger Zeit hat das Amt um ihn zu bearbeiten, und desto unwahrscheinlicher wird es, dass sie pünktlich zum 1. September ihr Wohngeld erhält.
Grüße
Matthias
4 Antworten
Bevor sie den Änderungsbescheid von der DRV - über die Erhöhung der Rente nicht hat braucht sie keinen Antrag zu stellen.
Wohnt sie denn alleine, wenn ja, was muss sie dann für die Warmmiete zahlen und was hat sie an Rente bzw.insgesamt an Nettoeinkommen im Monat.
Denn für das Wohngeld muss man nicht nur Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein, sondern benötigt auch noch ein Mindesteinkommen.
Dieses liegt dann bei min.80 % des Grundbedarfs nach dem SGB - ll vom Jobcenter oder in ihrem Fall dann wohl eher nach dem SGB - Xll vom Sozialamt.
Der Bedarf eines Singles liegt dann derzeit bei min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon benötigt sie dann min.80 % an eigenem Einkommen.
Du kannst ja mal einen Wohngeldrechner nehmen und selbst sehen, ob Deiner Mutter Wohngeld zusteht.
Im Juli gibt es wieder eine Rentenerhöhung. Ihr könntet den Bescheid abwarten und danach den Antrag stellen.
Nicht vor Erhalt der Rentenerhöhung am 01.07..2020. Jetzt ist es noch viel zu früh.
Da kannst du nichts vorher ausrechnen, es gibt keinen Pauschalbetrag. Sie soll den Antrag sofort stellen, denn sie bekommt ab dem Monat Wohngeld, ab dem es beantragt wurde, auch wenn sich die Bearbeitung bis Juli hinziehen sollte, lass dir eine Eingangsbestätigung geben.