Mietanbot Rücktritt.
Hallo,
Ich habe am 16.08.2011 um 18:30 eine Wohnung besichtigt. Am 17.08.2011 um 10 Uhr ein Mietanbot unterschrieben. Am 18.08.2011 um 20 Uhr wollte ich vom Miet Anbot ( im Miet Anbot stand nicht wie hoch mein Einkommen ist ) zurücktreten. Der Markler will jetzt sein Provision ( ca. 1600 Euro ) von mir verlangen!
Note: der Vermieter hat den Anbot noch nicht unterschrieben. Am Montag den 22.08.2011 habe ich einen Termin mit dem Vermieter!
Jetzt habe ich natürlich dem Markler informiert, dass ich am Montag beim Termin erscheinen werde. der Markler meinte am Montag wird er mich anrufen, um mich zu fragen, ob ich das Geld habe oder nicht?
Wie solle ich mich verhalten? Wie kann ich aussteigen am günstigsten ? Wenn ich am Montag ein schlechten eindruck beim Vermieter ( das mir finanziell nicht so gut geht ) hinterlasse würde mich schaden?
Danke!
8 Antworten
du meinst sicher ein mietangebot.
ein vertrag kommt erst zustande, wenn beide parteien sich einig sind. ist ein schriftlicher vertrag vorgesehen, kann z.b. durch nicht gebilligte klauseln der vertrag noch platzen. der makler hat aber nur dann anspruch auf maklercourtage wenn er maßgeblich am zustandekommen eines vertrages beteiligt war. ein nachweis ohne daraus resultierendem vertrag bringt ihm garnichts.sollte er dies nicht einsehen, sag ihm daß du seine genehmigung nach § 34 c mal vom ordnungsamt überprüfen lassen willst. oft sind makler mit solchen handlungsweisen schwarz, also ohne anmeldung unterwegs.
was meinst du mit "Mietanbot"? War das eine Reservierung oder was?
Normalerweise kann man problemlos zurücktreten wenn noch kein Mietvertrag unterschrieben ist. Und da dies ja alles innerhalb von 2 Tagen geschehen ist, Angebot - Unterschrift -Rücktritt wird dich mit Sicherheit kein Richter der Welt dazu verdonnern, die Courtage zu zahlen...denn der Makler müsste dich verklagen wenn du nicht zahlst und das überlegt er sich 3 mal.
Wenn du die Wohnung nicht willst musst du auch keinen Termin mit dem Vermieter machen.
Am besten schreibst du dem Makler eine mail, in dem du dich auf die mündliche Mitteilung beziehst, dass du von dem Angebot keinen Gebrauch machen willst. Und wenn er dir dann eine Provisionsrechnung schickt, gibst du ihm diese zurück. Da wird mit Sicherheit nichts passieren.
bitte, hoffe es hilft.
Das Mietangebot ist noch kein Vertrag, und der Makler hat erst einen Provisionsanspruch, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist.
Kommt kein Vertrag zustande, weil Du und der Vermieter sich darauf einigen, dass keiner abgeschlossen wird, bekommt der Makler auch kein Geld.
im Miet Anbot stand nicht wie hoch mein Einkommen ist
Diesen Satz verstehe ich übrigens nicht. Es ist vertragsrechtlich vollkommen belanglos, ob Deine Einkommenshöhe dort steht oder nicht.
Danke fuer die Muehe:)
was ist ein mietanbot? meinst du einen mietvertrag? der makler hat nur anspruch auf provision, wenn ein mietvertrag zustande gekommen ist.
Nur wenn ein Mietvertrag unterschrieben wurde, ist eine Maklerprovision fällig. Dein Einkommen gehört nicht in den Mietvertrag.Wenn es kein Mietvertrag war ,hast Du auch nichts zu befürchten.
Danke fuer die Muehe:)