Messersammlung offen in Vitrine lagern.
Ich bin Messersammler und habe einige Exemplare die ich mein eigen nennen darf. Diese habe ich in einer Hängevitrine bei mir Zu hause offen liegen. Da es immer wieder Menschen gibt die sagen das man das nicht darf, wobei ich keinerlei verbotene Messer habe, sprich zweiseitig geschliffene Springmesser, Dolche oder Kampfmesser, habe ich im Internet versucht dieses heraus zu finden. Es wird immer nur von den oben genannten Verbotenen Messern gesprochen, jedoch nicht von allen anderen Messern. Daher meine direkte Frage: darf man seine Messer, in unbegrenzter Anzahl, zur Veranschaulichung in seiner EIGENEN Wohnung zur Präsentation stellen?
Für genaue Antworten bedanke ich mich im voraus.
4 Antworten
Die Waffengesetze sind ja angeblich sehr streng.
Von daher würde ich annehmen, daß alles, was nicht verboten ist, wohl erlaubt ist.
Kannst Du nicht ein paar Fotos machen und damit beim zuständigen Polizeirevier vorstellig werden?
Ich denke, daß dort Deine Fragen beantwortet werden können.
Nur das dümmste Kalb geht zum eigenen Metzger.Ist ein bekanntes Sprichwort.Ich kann diesen Vorschlag nicht nachvollziehen.Auf einmal werden die noch misstrauisch u suchen nach mehr
Das BKA ist dafür zuständig, Zweifelsfragen hinsichtlich der Einstufung von Messern (also ob verboten oder nicht) zu treffen. Für die Aufbewahrung legaler Messer sind sie nicht zuständig. Ich würde die Idee mit der Nachfrage bei der Polizei schnellstens wieder vergessen.
Lediglich Messer, die als Waffen eingestuft werden (also z.B. Dolche) müssen so aufbewahrt werden, dass kein Minderjähriger Zugriff hat. Da das bei Dir anscheinend nicht zutrifft, sehe ich kein Problem dabei, die Messer in einer offenen Vitrine zur Schau zu stellen.
Was die von Dir erwähnten 'Verbotenen Messer' anbetrifft: Auf jeden Fall Finger weg, da bereits der Besitz eine Straftat darstellt.
Völlig verboten sind in Deutschland allerdings nur bestimmte Springmesser, Fallmesser und Faustmesser, der Besitz von Dolchen und Kampfmessern ist erlaubt.
Wie mir gerade noch aufgefallen ist, habe ich die angeblich ach so gefährlichen Butterflymesser vergessen- auch die sind 'natürlich' verboten ...
Vielen Dank. Das ist ne Antwort wie ich sie mir vorgestellt habe
Solange diese Messer nicht unter das Waffengesetz fallen, darf man sie sicher unverschlossen rumliegen lassen.
Ob das nun unbedingt schön ist, ist Ansichtssache.
Na klar darf man das, ich habe meine auch in der Vitrine.
Eine Diskussion über Vitrinenkauf im Messerforum, da wäre schon längst jemand eingeschritten wenn das verboten wäre.
Ich habe schon von anderer Seite gelesen das man bei der Pozilei anfragen kann. Das wird dann beim BKA geprüft, für Geld Natürlich.