Vogelspinne meldepflichtig! Was tun wenn Ämter nicht helfen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, mikewolf!

Ich halte selber über 50 Vogelspinnen - u.a. auch viele Brachypelma-Arten! Für sämtliche Brachypelma-Arten (boehmei, vagans, auratum, smithi, iheringi, albiceps, etc.) brauchst du lediglich einen Herkunftsnachweis, den dir der Züchter/Verkäufer beim Kauf ausstellen muss! Und das ist - ausnahmsweise - tatsächlich mal in allen Bundesländern gleich! Eine Melde- oder Genehmigungspflicht (die in allen Bundeslndern unterschiedlich geregelt ist) besteht bei Brachypelma-Arten nicht!

Du kannst also deine B. boehmei beruhigt weiter halten und brauchst dich - soweit du einen Herkunftsnachweis hast - um nichts weiter kümmern ;-) Der Herkunftsnachweis soll belegen, dass deine Spinne kein Wildfang ist, da diese Art in der Natur mittlerweile selten geworden ist.

LG und viel Spaß mit deinem Tier,

Brchypelma

mikewolf 
Beitragsersteller
 25.08.2010, 19:32

Das ist doch mal eine Ausagekräftige Antwort. Kaufbeleg und Nachweis habe ich im Ordner. Werde dich die Tage mal anschreiben, da ich noch 2 Fragen hätte. Gruß Wolf

Brachypelma  25.08.2010, 21:05
@mikewolf

Klar, wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden!

Frag doch mal beim Veterinäramt nach. Die müssten doch eigentlich darüber bescheid wissen.

mikewolf 
Beitragsersteller
 25.08.2010, 00:02

Selbst als Angler habe ich mit denen Veterinärämtern schon Ärger gehabt weil sie von Nichts eine Ahnung haben.
Nichts gegen dein Vorschlag...daher Danke

Nein.Die ist nicht meldepflichtig!Hatte selber eine.Hab diese Antwort damals von einem Spinnenexperten bekommen.Gruß

Du solltest nur einen Herkunftsnachweis brauchen, für den Fall, dass jemand mal gucken kommt. Ich lebe in Rheinland Pfalz und da ist das sowieso immer etwas einfacher.

Randale1981  22.05.2012, 23:07

Hast du jetzt irgendwo eine Antwort bekommen?

mikewolf 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 00:02
@Randale1981

Ich kaufte noch nie Tiere ohne Belege eines Züchters. Egal ob Teichfische, Aquariumfische oder Spiders.

Randale1981  23.05.2012, 14:58
@mikewolf

Sollte man auch nicht tun. :-)

Hallo, ich habe eben eine genaue Antwort von der unteren Naturschutzbehörde erhalten. Darin heißt es: "Die zuständige Artenschutzbehörde ist die untere Naturschutzbehörde (nicht das Veterinäramt). Arten sind auf Stufe II im Artenschutz, der Besitz meldepflichtig (alle Zu- und Abgänge ebenso), Herkunftsnachweise sind erforderlich." Im Anhang der Email habe ich ein Formular, in dem ich alle Brachypelma-Arten eintragen muss, die sich bei mir zu Hause befinden. Einen Herkunftsnachweis muss man also haben!!!

Randale1981  23.05.2012, 14:57

Noch etwas vergessen: Die nette Frau von der unteren Naturschutzbehörde hat mir auch verraten, dass diese Prozedur bundeseinheitlich ist. Es gibt also keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern.

mikewolf 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 19:33
@Randale1981

@ Randale das ist doch alles Schnee von 2010. Ich wollte sie ordnunggemäß auf unserer Gemeinde anmelden, und wenn die Beamten denken sie müssen sich nicht weiter darum kümmern, ist das nicht mein Problem, denn das ist deren Job und nicht meiner. Die haben meinen Namen, Tele. und den Namen meiner Spinnen.