Meine Freundin will einziehen wie mach ich das mit dem Einwohnermeldeamt?
Halle Community! Meine Freundin möchte bei mir einziehen allerdings wohne Ich mit meinen Eltern in einem Miethaus und beim Einwohnermeldeamt brauch Ich ja diese Bestätigung von den Vermieter. Hat jemand eine Idee?
5 Antworten
Deine Eltern sind die Mieter lt. Mietvertrag. Sie stellen demgemäß die Wohnungsgeberbestätigung aus (Formblatt aus dem Netz).
Zu bedenken ist, dass vor dem Zuzug deiner Freundin deine Eltern den Vermieter um Zustimmung bitten müssen. Wenn die Wohnung nicht überbelegt sein würde, dürfte der Vermieter wohl zustimmen.
Ohne seine Zustimmung läge eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor. Der Vermieter könnte dann den Mietvertrag deiner Eltern kündigen.
und beim Einwohnermeldeamt brauch Ich ja diese Bestätigung
Deine Freundin braucht die.
von den Vermieter
Nein, vom Wohnungsgeber. Das sind deine Eltern. Oder bist Du Mieter bei deinen Eltern? Wenn ja, dann von dir.
Wichtig hier aber das der Eigentümer um Erlaubnis des Zuzugs der Freundin gebeten werden muß.
Diese Bestätigung nennt sich nicht Vermieterbestätigung, sondern "Wohnungsgeberbestätigung". Suche im Internet mal nach dem Wort. Du findest viele Vorlagen dafür zum runterladen. Wie schon der Name sagt füllt das der Wohnungsgeber aus, und das sind in dem Fall deine Eltern.
Denke aber dran, dass ihr den Vermieter informieren müsst, dass jemand einziehen soll, bzw. genau genommen um Erlaubnis fragen.
... wozu, Du wohnst doch da schon?
Deine Freundin benötigt das Ding, vom Wohnungsgeber, also von deinen Eltern.
nein, ihr brauchteuch nur im schreibwarengeschäft eine „wohnungsgeber-bescheinigung“ zu besorgen. die müsst ihr (deine eltern oder wer eben der hauptmieter ist) ausfüllen. die nimmt deine freundin dann zum einwohnermeldeamt mit. fertig! dann kann sie sich bei euch anmelden
nur im schreibwarengeschäft
Gibts reichlich Vorlagen im Internet zum runterladen.
also nicht dass sich 20 leute in einer einzimmerwohnung anmelden
Das ist dem Einwohnermeldeamt vollkommen egal, wieviele Leute in einer Wohnung wohnen. Die wissen ja nicht, wie groß die Wohnung ist. Für das Einwohnermeldeamt zählt nur, dass die gemeldete Person auch wirklich dort wohnt. Gegen eine Überbelegung würde der Vermieter was zu meckern haben.
nein, muss er nicht. wir haben das gerade durch“gespielt“. da unsere söhne inzwischen ausgezogen sind, hatten wir platz. also wohnt mein schwager jetzt in der zeit, in der er in deutschland ist, bei uns. nur ICH, als hauptmieter der wohnung, musste diese „wohnungsgeberbescheinigung“ unterschreiben.
sicherlich muss es aber „mit rechten dingen“ zugehen. also nicht dass sich 20 leute in einer einzimmerwohnung anmelden. das könnte dem einwohnermeldeamt vielleicht doch irgendwann auffallen
Der Wohnungsgeber. Der ist nicht immer Vermieter oder Eigentümer.
Der Vermieter muss dass aber unterschreiben.