Ebay Kleinanzeigen Käufer droht mit Anwalt?

kevin1905  03.02.2022, 20:28

Gewährleistung wurde im Angebot explizit ausgeschlossen? Verkäufer hat das Regal vor Ort in Augenschein genommen?

SchmusekatzeAmy 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 20:33

ja und wir haben es auch gemeinsam runtergetragen in sein auto, erst als ich ca 2 min oben war hat er sich gemeldet und wollte, dass ich es zurücknehme oder ihm geld schicke

nanfxD  03.02.2022, 21:00

Wo soll man da was erkennen auf den Fotos ?

SchmusekatzeAmy 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 21:02

Unten am Boden

8 Antworten

Du bist da sicher 😉 Du könntest ihn etwas triezen und sagen, dass durch die zusätzlichen Holzbretter eine Statikverbesserung stattgefunden hat und Du daher weit unter Wert verkauft hast 😉

SchmusekatzeAmy 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 20:28

eigentlich sind solche kallax regale auch sau teuer, aber ich ziehe bald um und für den Sperrmüll ist sowas ja zu Schade, dass man da dann noch so einen Aufstand macht verstehe ich nicht D: Hätte es lieber jemanden verkauft, der sich darüber freut

Wiesel  03.02.2022, 20:30
@SchmusekatzeAmy

Wenn man den Menschen hinter die Stirn schauen kann, wäre das ganze Leben einfach.

Ach, und bestell dem Anwalt einen lieben Gruß.

Vorweg: Du solltest in Zukunft als Privatperson bitte einfach schreiben "Gewährleistung ausgeschlossen." und den Rest weglassen. Das ist so kein wirksamer Gewährleistungsausschluss.

Ansonsten empfiehlt es sich auch, in den Anzeigen jeden Mängel aufzuzeigen. Es ist aus Erfahrung heraus zu sagen, dass es oftmals dummes geschwätz ist wenn Personen mit einem Anwalt drohen. Allein das konsultieren eines Rechtsanwaltes ist teurer als der Verkehrswert.

Das einzige was Du als Privatperson beachten musst, dass Du keine Sachmängelhaftung ausschließen kannst, also Schäden die Du bspw. bewusst nicht angegeben hast. Ansonsten, wenn es erkennbar ist, der Käufer es definitiv gesehen und nichts zu beanstanden hatte, dann solltest Du dir da keine Gedanken machen müssen.

Sollte der Käufer dich dennoch an deiner Haustüre bedrängen, kannst Du ihm auch - freundlich - mitteilen, dass er doch bitte gehen mag da Du sonst die Polizei dazuschalten wirst.

SchmusekatzeAmy 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 20:36

Also anstatt meinem Disclaimer nur schreiben: "Gewährleistung ausgeschlossen"? Oder soll ich dazu schreiben: "dazu zählt unter anderem die Rücknahme usw"?

alexander44233  03.02.2022, 20:44
@SchmusekatzeAmy

Auf die Rücknahme musst Du - eigentlich - nicht explizit verweisen. Wenn die Plattform es selbst anbietet, kann man es als Hinweis vermerken. Ein Recht auf Umtausch ode Rücknahme gibt es bei "nichtgefallen" nicht. Erst wenn die Sachmängelhaftung greift oder ein Käuferschutz (PayPal, eBay, ...) gegen Dich entscheiden tut, musst Du den Artikel wieder zurücknehmen und den Betrag erstatten.

SchmusekatzeAmy 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 20:48
@alexander44233

Ok danke. PayPal und Ebay Käuferschutz können glaube ich sowieso nicht greifen, weil er es bar bezahlt hat. Und eine Sachmängelhaftung sollte auch nicht vorliegen, weil ich ja deutliche Bilder gemacht habe und er es ja sogar runtergetragen und 2 Minuten im Auto hatte. Ich habe ja auch nirgends geschrieben, dass das Regal neu ist etc.

Dein Disclaimer dürfte m. E. genügen. Und dass jemand wegen 10 - 15 € zum Anwalt rennt dürfte auch eher unwahrscheinlich sein. Der nimmt nämlich erst mal einen dreistelligen Betrag als Vorschuss.

SchmusekatzeAmy 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 20:34

Naja mal abwarten ob das was kommt. Habe ihn auf jeden Fall auf Ebay blockiert, weil ich keine Lust auf solche Spielchen habe. Wenn er wirklich dringend 10/15 euro möchte, dann kann er gerne zum anwalt gehen. Aber ich denke halt auch, dass ich im Recht bin

Answer1234567  04.02.2022, 00:23
@SchmusekatzeAmy

Die meisten Anwälte werden ihn auch nur dumm anschauen und wieder nach Hause schicken. Auch Anwälte haben i.d.R. eine gewisse Menschenkenntnis und wissen, dass man mit jemandem, der wegen 10 € zum Anwalt rennt, garantiert nur Ärger hat.

Du hast explizit auf die Rücknahme verzichtet in der Beschreibung und da er das Regal ja wohl abgeholt hat wird er den Zustand ja auch vor Ort live gesehen haben.

Durch die Mitnahme hat er also dem Zustand zugestimmt und hat in meinen Augen kein Anrecht mehr auf Preisminderung.

Ich denke Mal sein Anwalt wird ihm ähnliches erzählt haben daher kein Schreiben sondern die Frist.

Ich würde es an deiner Stelle drauf ankommen lassen da ich dich hier im Recht sehe.

SchmusekatzeAmy 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 20:27

Werde ich machen, weil ich sehe es nicht ein Geld zurückzuzahlen, welchem ich nie zugestimmt habe. Fand es eh sehr komisch, dass er es mit mir runtergetragen hat, und nachdem ich 2 Minuten im haus war, klingelt er wieder. Sehr komisch

Aure86  04.02.2022, 11:05
@SchmusekatzeAmy

Ist begutachtet worden also gekauft wie gesehen. Wenn er noch Geld für einen Anwalt drauf legen will lass ihn.

Mach dir keine Sorgen. Du bist eindeutig im Recht. Er kann drohen, aber erreichen wird er nichts. Wenn er dich belästigen sollte, kannst du jederzeit die 110 anrufen.

SchmusekatzeAmy 
Beitragsersteller
 03.02.2022, 20:29

ich habe ihn nun auch auf Ebay Kleinanzeigen blockiert, wenn er was von mir möchte, kann er ja gerne seinen Anwalt einschalten. Nur habe ich alle Screenshots und alle Bilder aufbewahrt. (Falls es soweit kommt, dann habe ich nämlich was in der Hand)