Ebay Kleinanzeigen Käufer droht mit Anwalt?
Moin,ich habe heute mein Regal via EbayKleinanzeigen verkauft. Der Mann hat es abgeholt und ich habe ihn noch geholfen es ins Auto zu tragen.Als ich dann wieder oben in meiner Wohnung ankam klingelte es, er meinte das Regal ist nicht wie beschrieben und er will,dass ich es zurücknehme oder ihm 10/15€via PayPal schicke.Ich habe im gesagt,dass es alles auf den Bildern zu erkennen war, außerdem habe ich in meiner Anzeige deutlich geschrieben,dass es sich um einen Privatverkauf handelt.Darauf hin bin ich halt wieder reingegangen.Als ich wieder oben in meiner Wohnung war hat er mir eine Nachricht mit seinen PayPal Daten geschickt.Wahrscheinlich wollte er,dass ich dort sein gefordertes Geld schicke?
Da hab ich ihm nochmal Screenshots von der Anzeige geschickt und Bilder vom Regal(aus der Anzeige)&gesagt: hier erkennt man doch auch deutlich,dass hier Bretter angebracht wurden/das Regal anscheinend mal umgebaut wurde(habe es so von meinem Vormieter übernommen).Dazu hat er nichts gesagt und fing an zu sagen:
"Entweder sie nehmen es zurück oder reduzieren ich stehe noch vor der Tür "
(klang für mich; ein junges mädchen;schon wie eine leichte Drohung,von dem rund 40jährigem großen Mann)
Ich:Das geht leider nicht,in der anzeige steht auch,dass ich keine rücknahme etc akzeptiere.
er: "Also nehmen sie das Regal nicht zurück ist das richtig?Nur für die spätere Korrespondenz"
ich:genau
er: "Gut sie bekommen demnächst Post dann Schauen wir was aus den versprochenen zehn Euro wird.Wünsche noch einen schönen Tag"
"Mein Anwalt bat mich darum Ihnen eine Frist zu setzen für die 10€oder Rücknahme,bevor er ein Schreiben aufsetzt.Daher setzt ich eine Frist bis zum 10.2."
Wie sieht das nun aus?Dadurch,dass es ein Privatverkauf ist und auf den Bildern alles zu erkennen war bin ich doch im Recht?Ich habe ja extra Fotos von unten/nah gemacht.Ich muss da nichts schlimmes befürchten oder?Kann ich auch gegen ihn vorgehen,dadurch, dass er mir auch drohte,dass er noch vor meiner Haustür steht?Normal finde ich so einen Satz ja nicht.
Hier mein Disclaimer:
"Privatverkauf - jegliche Haftung, Gewährleistung, Nachbesserung, Umtausch, Rücknahme, Garantie, usw. sind ausgeschlossen. Dies wird mit der ersten Kontaktaufnahme des Interessenten/Käufers angenommen und akzeptiert. Gekauft wie auf den Bildern bzw. ggf. vor Ort gesehen.
Gewährleistung wurde im Angebot explizit ausgeschlossen? Verkäufer hat das Regal vor Ort in Augenschein genommen?
ja und wir haben es auch gemeinsam runtergetragen in sein auto, erst als ich ca 2 min oben war hat er sich gemeldet und wollte, dass ich es zurücknehme oder ihm geld schicke
Wo soll man da was erkennen auf den Fotos ?
Unten am Boden
8 Antworten
Du bist da sicher 😉 Du könntest ihn etwas triezen und sagen, dass durch die zusätzlichen Holzbretter eine Statikverbesserung stattgefunden hat und Du daher weit unter Wert verkauft hast 😉
Wenn man den Menschen hinter die Stirn schauen kann, wäre das ganze Leben einfach.
Ach, und bestell dem Anwalt einen lieben Gruß.
Vorweg: Du solltest in Zukunft als Privatperson bitte einfach schreiben "Gewährleistung ausgeschlossen." und den Rest weglassen. Das ist so kein wirksamer Gewährleistungsausschluss.
Ansonsten empfiehlt es sich auch, in den Anzeigen jeden Mängel aufzuzeigen. Es ist aus Erfahrung heraus zu sagen, dass es oftmals dummes geschwätz ist wenn Personen mit einem Anwalt drohen. Allein das konsultieren eines Rechtsanwaltes ist teurer als der Verkehrswert.
Das einzige was Du als Privatperson beachten musst, dass Du keine Sachmängelhaftung ausschließen kannst, also Schäden die Du bspw. bewusst nicht angegeben hast. Ansonsten, wenn es erkennbar ist, der Käufer es definitiv gesehen und nichts zu beanstanden hatte, dann solltest Du dir da keine Gedanken machen müssen.
Sollte der Käufer dich dennoch an deiner Haustüre bedrängen, kannst Du ihm auch - freundlich - mitteilen, dass er doch bitte gehen mag da Du sonst die Polizei dazuschalten wirst.
Also anstatt meinem Disclaimer nur schreiben: "Gewährleistung ausgeschlossen"? Oder soll ich dazu schreiben: "dazu zählt unter anderem die Rücknahme usw"?
Auf die Rücknahme musst Du - eigentlich - nicht explizit verweisen. Wenn die Plattform es selbst anbietet, kann man es als Hinweis vermerken. Ein Recht auf Umtausch ode Rücknahme gibt es bei "nichtgefallen" nicht. Erst wenn die Sachmängelhaftung greift oder ein Käuferschutz (PayPal, eBay, ...) gegen Dich entscheiden tut, musst Du den Artikel wieder zurücknehmen und den Betrag erstatten.
Ok danke. PayPal und Ebay Käuferschutz können glaube ich sowieso nicht greifen, weil er es bar bezahlt hat. Und eine Sachmängelhaftung sollte auch nicht vorliegen, weil ich ja deutliche Bilder gemacht habe und er es ja sogar runtergetragen und 2 Minuten im Auto hatte. Ich habe ja auch nirgends geschrieben, dass das Regal neu ist etc.
Deine Variante geht auch nicht durch…
Dein Disclaimer dürfte m. E. genügen. Und dass jemand wegen 10 - 15 € zum Anwalt rennt dürfte auch eher unwahrscheinlich sein. Der nimmt nämlich erst mal einen dreistelligen Betrag als Vorschuss.
Naja mal abwarten ob das was kommt. Habe ihn auf jeden Fall auf Ebay blockiert, weil ich keine Lust auf solche Spielchen habe. Wenn er wirklich dringend 10/15 euro möchte, dann kann er gerne zum anwalt gehen. Aber ich denke halt auch, dass ich im Recht bin
Die meisten Anwälte werden ihn auch nur dumm anschauen und wieder nach Hause schicken. Auch Anwälte haben i.d.R. eine gewisse Menschenkenntnis und wissen, dass man mit jemandem, der wegen 10 € zum Anwalt rennt, garantiert nur Ärger hat.
Du hast explizit auf die Rücknahme verzichtet in der Beschreibung und da er das Regal ja wohl abgeholt hat wird er den Zustand ja auch vor Ort live gesehen haben.
Durch die Mitnahme hat er also dem Zustand zugestimmt und hat in meinen Augen kein Anrecht mehr auf Preisminderung.
Ich denke Mal sein Anwalt wird ihm ähnliches erzählt haben daher kein Schreiben sondern die Frist.
Ich würde es an deiner Stelle drauf ankommen lassen da ich dich hier im Recht sehe.
Werde ich machen, weil ich sehe es nicht ein Geld zurückzuzahlen, welchem ich nie zugestimmt habe. Fand es eh sehr komisch, dass er es mit mir runtergetragen hat, und nachdem ich 2 Minuten im haus war, klingelt er wieder. Sehr komisch
Ist begutachtet worden also gekauft wie gesehen. Wenn er noch Geld für einen Anwalt drauf legen will lass ihn.
Mach dir keine Sorgen. Du bist eindeutig im Recht. Er kann drohen, aber erreichen wird er nichts. Wenn er dich belästigen sollte, kannst du jederzeit die 110 anrufen.
ich habe ihn nun auch auf Ebay Kleinanzeigen blockiert, wenn er was von mir möchte, kann er ja gerne seinen Anwalt einschalten. Nur habe ich alle Screenshots und alle Bilder aufbewahrt. (Falls es soweit kommt, dann habe ich nämlich was in der Hand)
Ich denke ist eher Angstmacherei
eigentlich sind solche kallax regale auch sau teuer, aber ich ziehe bald um und für den Sperrmüll ist sowas ja zu Schade, dass man da dann noch so einen Aufstand macht verstehe ich nicht D: Hätte es lieber jemanden verkauft, der sich darüber freut