Mein Sportverein hat 4 1/2 Jahre kein Geld abgezogen,nur die Mitgliedschaft muss ich nachzahlen?
4 Antworten
Den Beitrag aus den Jahren 2016, 2015, 2014, 2013 schuldest Du dem Verein (soweit die Beiträge jeweils im laufenden Kalenderjahr fällig wurden).
Ergreift der Verein nicht noch in diesem Jahr rechtliche Maßnahmen, die die Verjährung stoppen, fällt auch das Jahr 2013 heraus.
Verjährung tritt aber nicht automatisch ein, Du musst dem Verein nachweisbar vor der Zahlung mitteilen, dass Du die Beiträge vor 2013 (bzw. vor 2014) als verjährt betrachtest ("Einrede der Verjährung").
Zahlst Du ohne diese Mitteilung, kann der Verein die Zahlung mit den ältesten Forderungen verrechnen.
Ja, du musst nachzahlen, allerdings liegt die Verjährungsfrist am Ende des 3. Jahres. Der ganze Betrag wird also nicht fällig.
Ist das sicher mit den 3.Jahren,er will alles haben
Wenn Du weiterhin an einer gleichberechtigten Mitgliedschaft interessiert bist , solltest Du wie alle Anderen den Betrag entrichten!
Was außer der Mitgliedschaft hätte er abziehen sollen?
den Beitritt