mein mann wurde geblitzt in meinem auto
mein mann ist mit meinem auto gefahren und wurde geblitzt. nun bekomme ich ja das bussgeld zu geschickt. eigentlich ist ja mein mann gefahren und ihn muesste ich nun angeben. ich habe mal gehoert das man verwandte oder verlobten bzw ehemann nicht angeben muss und so kein bussgeld bezahlt werden muss. ist das recht immer noch aktuell oder hat sich was geaendert im rechtssystem?
7 Antworten
Die Regelung gilt noch immer. Zwar müsstest Du erstmal Widerspruch einlegen, dass Du das Auto nicht selbst gefahren hast... und nicht verpflichtet bist, gegen entsprechende Personen auszusagen , diese zu "belasten" etc...., dann allerdings evt. auch in Kauf nehmen, künftig ein Fahrtenbuch führen zu müssen.....
Also erst einmal bekommst du den Bescheid über die Ordnungswidrigkeit bzw Bußgeldbescheid zugeschickt.Der einfachste weg wäre,du lässt ihn das bezahlen und damit wäre dann die Angelegenheit erledigt,solange es sich nur um eine Geldstrafe handelt.Anders sieht es aus wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung so extrem war dass damit Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot in Aussicht stehen.In diesem Fall solltest du ihn als Fahrer angeben um dir weiteren Ärger zu ersparen.
Du bekommst das Bußgeld nicht zugeschickt, dein Mann muss es vielmehr an die Bußgeldstelle überweisen.
off-topic Ende
Du als Halterin wirst keinen Bußgeldbescheid bekommen, sondern einen Zeugenbefragungsbogen. Richtig ist, dass du deinen Ehemann betreffend ein Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Behörde hast. Falsch ist, dass "so kein Bußgeld bezahlt werden muss". Wenn du keine Angaben machst, wird die Behörde weiter ermitteln. Anhand des Fotos wird erkennbar sein, dass du als weibliche Person nicht als Fahrer in Frage kommst. Die Behörde wird durch einen Fotoabgleich beim Einwohnermeldeamt sicherlich recht schnell deinen Mann als Fahrer identifizieren können. Dein Mann wird dann einen Anhörungsbogen erhalten und in dessen Folge (ob er reagiert oder nicht) den Bußgeldbescheid.
Die Behörde hat ebenso auch noch die Möglichkeit, bei fehlender Mitwirkung an der Fahrerermittlung dem Halter (also dir) die Führung eines Fahrtenbuchs kostenpflichtig aufzuerlegen.
Gute und richtige Antwort. DH!
du MUSST keinen anderen anschwärzen, aber dann bleibt das Busgeld und die Punkte an dir hängen, denn dann bist du als Halter verantwortlich. Ausserdem ist durch das Foto schnell zu erkennen, wer gefahren ist. Also entweder bezahlst du und holst es von deinem Mann wueder oder du sagst, dass er gefahren ist. (finde ich absolut korrekt). Im schlimmsten Fall bezahlst du als Halter und musst zusätzlich ein Fahrtenbuch führen. und das würde ich vermeiden!!!!!!!
@tapri, es gibt in Deutschland schon mal keine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen. ;)
Außer bei Parkverstößen gibt es in Deutschland keine Halterhaftung.
Auch bei Parkverstößen haftet in Deutschland nicht der Halter für Verwarnungs- bzw. Bußgelder, wenn er den tatsächlichen Fahrer nicht angibt. Es können ihm allerdings die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (§ 25 a StVG, "Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs"). Das sind regelmäßig 15 Euro zzgl. 3,50 Euro Zustellungskostenersatz.
Halterhaftung gibt es im übrigens auch in Deutschland sehr wohl, aber sie bezeichnet etwas anderes, als das, wozu diese Bezeichnung wie vorliegend immer wieder gern (und falsch) bemüht wird.
Die Haftung des Halters ist die auf § 7 StVG beruhende Pflicht des Halters, verschuldensunabhängig für Schäden zu haften, die einem anderen durch den Betrieb des von ihm gehaltenen Fahrzeuges entstanden sind.
er hat was falsch gemacht, also soll er bezahlen (im sinne von dir das geld geben, um zu bezahlen)
nix mit drücken durch gemauschel!
Außer bei Parkverstößen gibt es in Deutschland keine Halterhaftung. Für Geschwindigkeitsverstöße ist immer der Fahrer verantwortlich, und nur der Fahrer kann auch belangt werden.
Deine Antwort ist bis auf den Punkt "Fahrtenbuch" grundfalsch, aber sowas von! Der eine Daumen gehört im Prinzip ebenfalls gelöscht, weil keine hilfreiche Antwort.