mehrbedarf........ warmwasser?...rückwirkend?
ich wohne seit 2009 in einer wohnung mit warmwasser boiler... wie kann ich rückwirkend diese monatlichen 8 euro beantragen...ich will da nichts falsch machen ps.:diesem monat wurde mir aber der strom abgestellt deswegen weis ich jetzt nicht weiter...
6 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen das dir das Jobcenter nach den Änderungen bis jetzt die Pauschale für die dezentrale Wassererwärmung nicht gezahlt hat,wenn ihnen der Sachverhalt von dir im Erstantrag und dann in den Weiterbewilligungsanträgen mitgeteilt worden wäre !
Nun kannst du nur nach § 44 SGB - X einen Überprüfungsantrag stellen,Musterschreiben dazu findest du im Internet.
Wenn dir eine Rückwirkende Zahlung zugesprochen wird,dann auf keinen Fall bis zum Jahr 2009,denn die Jahresfrist wurde zum 01.04.2011 von 4 auf 1 Jahr begrenzt,beginnend mit dem Jahr in dem der Antrag gestellt wurde.
Würde also bedeuten,wenn du diesen Überprüfungsantrag im Dezember 2017 stellst,dann müsste es bei positivem Entscheid rückwirkend bis zum 01.01.2016 eine Nachzahlung geben.
Diese Pauschale wird prozentual nach Personen und der maßgeblichen Regelleistung ermittelt,wenn ich mich nicht irre sind das bei einem Single 2,3 % diese bleiben meines Wissens auch bestehen bzw.haben sich nicht verändert.
Für 2017 würde das also bei einem Single bei 409 € Regelleistung eine monatliche Pauschale von 9,41 € ergeben.
Im Jahr 2016 lag die Regelleistung bei 404 €,demnach wären das bei 2,3 % monatlich dann 9,29 €.
Wenn ihr das nicht angegeben habt und keinen Mehrbedarf für dezentrale Wassererwärmung bekommen habt, dann müsst ihr gegen den Bescheid einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X stellen.
Muster findest Du im Internet, dann kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 1 Monat über einen längeren Zeitraum geprüft werden und bei Bewilligung dann auch über einen längeren Zeitraum rückwirkend eine Nachzahlung erfolgen.
Danke dir für deinen Stern !
Du kannst einen Überprüfungsantrag stellen - der gilt aber nur 1 Jahr rückwirkend.
Wenn Dir der Strom abgestelt wurde, hast Du wohl keinen Strom gezahlt. Damit hat das JC nichts zu tun. Duwirst Deine Schulden zahlen müssen und eine Gebühr fürs "Wiederanstellen".
Erkundige Dih im JC, ob Du ein Darlehen bekommen kannst.
Sorry," 2 Jahre ! Mfg.
Nein.
Für Betroffene, die ihre Leistungen im Rahmen von Hartz IV oder
Sozialhilfe beziehen, gilt seit 01.04.2011 jedoch die Ein-Jahresfrist.
http://www.hartziv.org/ueberpruefungsantrag-nach-%C2%A7-44-sgb-x.html
Vorher waren es 4 Jahre. 2 Jahre gabs noch nie.
Vom Vermieter Dezentrale Warmwasserversorgung bestätigen lassen! Mit einem kurtzen 2 Zeiler um Überprüfung beim JC einreichen,dann gibt es in der Regel 2 J. rückwirkend Stromgeld ! Mfg.
Kenn ich ! Aus Mehrfacher Erfahrung wird meißt 2Jah. bez. weil die Ämter nicht auf dehn Anspruch hingewiesen haben !
Die Ämter müssen auch nicht darauf hinweisen. Es genügt, wenn jeder die Broschüre liest, die man beim Antrag mit erhält.
Da steht was von Widerspruch und Klage beim Sozialgericht drin.
Es genügt, wenn jeder die Broschüre liest, die man beim Antrag mit erhält.
Da steht was von Widerspruch und Klage beim Sozialgericht drin.
Und genau darum geht es ! Kosten Sparen ! Von: Blinden , Analphabeten, Asylanten ect.
Ach ja, 9,41€ pro Mon.
Die Grundsicherung beruht auf der Bedarfsdeckung. Man kann aber rückwirkend keinen bedarf erheben. der gedeckt werden soll.
Frage einmal hier nach: https://hartz4widerspruch.de/hartz-4-rechte/beratungshilfe/
Also wenn man vorher nicht angegeben hat das man durch einen Durchlauferhitzer sein Wasser heizt, bekommt man keine rückwirkende Zahlung vom Amt? Wir haben das erst jetzt von unseren Vermieter bestätigt bekommen und sind uns nicht sicher ob wir vorher beim Amt mal ein Kreuz gesetzt hatten…