Media Markt Handyvertrag Widerrufsrecht?
Meine Mutter hat sich 2 Handy Verträge machen lassen und möchte diese jetzt doch nicht haben.
Media Markt sagt, dass sie nicht zuruecktreten kann!
Stimmt das? Dachte innerhalb von 2 Wochen kann man ohne jeglichen Grund austreten
4 Antworten
Hallo MircoAccept,
wie schon geschrieben wurde, gibt es die Widerrufsfrist von 2 Wochen nur beim Fernabsatzgesetz, also z.B. Verträgen die online oder telefonisch abgeschlossen wurden. Bei einem Abschluss vor Ort, gilt dieses nicht.
Bei einem Abschluss/Kauf vor Ort ist eine Rücknahme oder ein Widerruf nur möglich, wenn der Händler dieses aus Kulanz gewährt. Ein Anspruch darauf besteht aber natürlich nicht.
Wenn die Verträge absolut nicht genutzt werden, wäre eventuell eine Übernahme durch eine andere Person, die Interesse an den Verträgen hat, möglich.
Viele Grüße, Dörte
Ein Rücktrittsrecht gilt nur für Verträge nach sogenannten Fernabsatzgesetz.
Fernabsatz deswegen, weil man es zum Beispiel online bestellt und somit die Ware erst prüfen kann, wenn sie nach Hause geliefert wird.
Im Geschäft hat man kein Rücktrittsrecht, weil man dort die Ware und die Verträge ausgiebig prüfen kann und vor dem Vertragsabschluss nein sagen kann.
Wenn Sie die Verträge vor Ort unterschrieben hat, er hatte sie ausreichend Zeit sowohl die Verträge als auch die Handys zu prüfen und hat mit der Unterschrift eine sogenannte Willenserklärung abgegeben. Damit ist der Vertrag gültig und der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Vertrag rückgängig zu machen.
Allein schon der Ausdruck: Verträge machen lassen...
Verträge lässt man sich nicht machen, die schließt man ab.
Und ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung.
Man sollte es sich halt vorher immer gur überlegen, ob und welchen Vertrag man abschließt. das ist halt kein Kindergeburtstag, sondern man bindet sich damit auf längere Zeit, und ein Handyvertrag zieht weitere, regelmäßige Kosten nach sich. Das sollte einer erwachsenen Frau klar sein.
Das gilt nur für Verträge nach dem Fernabsatzgesetz, also telefonische oder Onlineverträge. Ein Vertrag der persönlich im Mediamarkt abgeschlossen wurde beinhaltet kein Widerrufsrecht.
Wer schließt denn zwei Handyverträge gleichzeitig ab?
Dann wird sie jetzt feststellen, dass es kein Geschenk war, sondern dass sie zwei Jahre dafür bezahlen wird.
"Geschenk" .. Frauen ..