massiver lieferverzug, was kann ich tun?
Hallo, ich habe am 26.2. Eine couch bei einem Möbelhaus bestellt. Da hieß es es sind noch 34stk. In einem anderen bundesland lagernd aufgrund einer eroffnungsaktion wird die lieferung 2-3 wochen dauern. Ok soweit sogut. 3 wochen vergehen und ich bekomme einen Brief in dem steht das es weitere 4 wochen dauern wird und die couch kw 15 geliefert wird. So in kw 15 kam wieder ein brief voraussichtliche lieferung in kw 17 (welche wir aktuell haben) jetzt hab ich mal dort angerufen und nach dem auftragsstatus gefragt jetzt wurde ich wieder vertröstet auf weitere 3 wochen. Nämlich kw20. Langsam hab ich echt keine lust mehr zu warten und würde am liebsten vom vertrag zurück treten. Aber kann ich das überhaupt wenn im vertrag folgendes steht: "ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzug ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer gesetzten, angemessenen Nachfrist zulässig. " Ich weiß echt nicht weiter. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat Rat oder weiß was ich tun könnte! Danke schon mal
4 Antworten
Da musst du zuerst schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen (ich würde KW 20 nehmen) , die Zeit abwarten, wenn die dann immer noch nicht liefern kannst du vom Vertrag zurück treten.
Ich würde eine Nachfrist von max. zwei Wochen setzen. Die hatten nun wahrlich genug Zeit um zu liefern.
wenn sich bis dahin nichts getan hat kannst du vom Vertrag zurücktreten
Hallo mmpyhra, ich kann dir nur den Rat geben, zuerst dem Möbelhaus schriftlich ein Ultimatum zu setzen, also nicht so knallhart, aber ein festes Lieferdatum vorgeben, falls sich bis dahin nichts tut Rechtsanwalt einschalten, das ist nämlich eine ganz verzwickte Sache, nichts telefonisch vereinbaren, oder Aushandeln immer schriftlich geben lassen
ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzug ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer gesetzten, angemessenen Nachfrist zulässig.
Hier muss man leider feststellen, dass Du es offensichtlich verpasst hast den Lieferanten schriftlich unter Verzug zu setzen. Normalerweise hättest Du bereits im März eine Nachfrist setzten müssen und dann wärst Du jetzt auf der sicheren Seite. Grundsätzlich (auch ohne diesen Zusatz im Vertrag) hat der Lieferant ein Recht auf einen weiteren Termin, aber man sollte sich nie von Termin zu Termin abspeisen lassen...