Markenrecht: Welche Wörter darf man verwenden?
Hey Leute,
würde gerne eine Domain mit dem Wort "Cookie" registrieren. Habe nun aber herausgefunden, dass es sich bei dem Begriff um eine eingetragene Marke handelt: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/304016349/DE
Darf ich nun "Cookie" benutzen oder nicht? Würde es gerne mit einem anderen Wort kombinieren. In der Domain wäre es durch einen Bindestrich vom zweiten Wort getrennt. (z.B. Meow-Cookie.de) "Cookie" würde also immer noch als einzelnes Wort in der Domain stehen.
Ich frage nur weil ich Wörter wie "Cake", "Meow" oder "Salad" im Register als Marke finden konnte. Wusste nicht das man solche Begriffe schützen kann. Habt Ihr Tipps? Danke! :)
3 Antworten
Es kommt auch auf die Dienstleistungsklassen an, für welche eine Marke registriert wurde - aber groben kann man sagen, dass inzwischen sämmtliche Worte aus dem Duden als Marken registriert wurden und es für neue Marken ziemlich eng geworden ist.
Aber eigentlich funktioniert ein Branding anders herum, man nimmt ein Wort, dass es noch nicht gibt wie z.b. Tronks, Plupsch oder Gnolps, registriert es als Marke und gibt diesem neuen Wort eine Bedeutung, in dem man es in der Werbung immer wieder mit seinem Produkt verbindet.
Schreib eine Mail an das DPMA, die schicken Dir ein Merkblatt.
Du kannst im Prinzip alles schützen lassen (z. B. Pipi, Mumu, Hannelore usw.), aber das ist recht teuer.
Vielen Dank werde ich machen! Kann jedoch möglicherweise eine Wortschöpfung wie beispielsweise "Cookiecat" durchgehen? Danke im Voraus!
Hier finde ich eigentlich immer gute Informationen zum Markenrecht: