Marke besteht schon in gleicher Nizza-Klasse (Markenanmeldung DPMA)?

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Hey,

Wenn du eine Bildmarke anmeldest, dann darf es meines Wissens nach auch nur ein Bild sein. Sobald ein Text mit dabei ist in Verbindung mit einem Bild, kommt nur eine Wort-Bild-Marke in Betracht.

Dh „B)“ wäre schon gar nicht möglich.

zu „A)“: nur weil du Germany dazu schreibst, entsteht dadurch höchstwahrscheinlich noch kein Alleinstellungsmerkmal. Stelle dir vor, deine Marke wäre Adidas. Nur weil du jetzt Adidas Germany oder ein x-beliebiges anderes Land dazu setzt, verbindet man die Marke immer noch mit dem Adidas-Unternehmen und nicht mit einer davon unabhängigen Firma.

jetzt besteht die Marke Adidas ja zum einen aus dem Wort Adidas und andererseits aus den drei Streifen. Das ist dann die Wort-Bild-Marke.

wenn deine Wort-Bild-Marke jetzt aus einem wesentlich anders aussehenden Bild-Teil besteht und dadurch keine Herkunftsverbindung mehr zur andern Marke (Beispiel Adidas) entstehen kann, dann könnte die Markenanmeldung durchgehen.

Eine Wortmarke schützt immer das Wort an sich. Beschreibende Zusätze wie Germany dürften nicht reichen, sich bei Warenidentität abzugrenzen.

Das Amt prüft nicht auf ältere Marken und wird daher wohl eintragen.

Die andere Marke (sofern ausreichend benutzt) ist damit immer eine ältere Marke und kann daher Probleme machen (Markenverletzung). Am besten eine andere freie Marke wählen, wenn es die gleichen Waren sein müssen.

Das einfachste und erfolgreichste ist, dass du nicht in der Klasse anmeldest, in der es schon eine entsprechende Markenanmeldung gibt. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn du keine Produkte aus genau der Klasse mit deinem Logo verkaufen willst. Du kannst in 3 oder mehr Klassen anmelden, musst es aber nicht.