Malvorlagen bei Veränderung geschützt?

2 Antworten

Entscheidend ist bei deinem Vorhaben zunächst "der Unterschied zwischen den zustimmungspflichtigen Bearbeitungen bzw. Umgestaltungen und den freien Benutzungen", siehe http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Bei zustimmungspflichtigen Bearbeitungen kommt es dann darauf an, ob du das neue Werk öffentlich verwendest oder nur innerhalb einer Organisation oder gar nur privat, etwa beim Autowaschen oder im Bett ;-).

Orientieren kann man sich an Absatz 3 UrhG § 15 Allgemeines:

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Es wäre ein Vergehen gegen das Urheberrecht, ein Originalbild ohne Erlaubnis des Urhebers weiter zu verwenden. Wobei Malvorlagen von Paint ausdrücklich zur Verwendung freigegeben sind.

Durch das Verändern hast Du aber ein "eigenes" Bild geschaffen, und da bist DU der Urheber.

Kathie1993 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 23:13

Okay. Vielen Dank für die Antwort. Jedoch ist die Malvorlage nicht aus Paint sondern von Google wo her.

Habe sie da nur farblich verändert.

Blindi56  20.02.2019, 09:54
@Kathie1993

Okay...wenn das Bild ein Copyright hatte (Wasserzeichen o.ä.), solltest Du es dann nicht öffentlich verwenden, also auf keiner Homepage, in keinem Forum oder z. B. Facebook. Denn nicht jede kleine Veränderung ist ein "Eigenwerk".

AndreasDerTor  20.02.2019, 10:34
@Blindi56

Das stimmt, wobei ein Bild kein Wasserzeichen haben muss, um rechtlich geschützt zu sein.

Blindi56  20.02.2019, 14:14
@AndreasDerTor

Richtig, aber dann sieht man's sofort. Sonst steht es bei Google aber auch dabei.