Mahnung am letzten Tag überwiesen
Hallo :) Ich habe eine Mahnung bekommen wo stand: Wir möchten Sie deshalb bitten, den Rechnungsbetrag inkl. Mahnkosten innerhalb von 7 Tagen, spätestens bis zum 04.11.2013, unter Angabe des Verwendungszwecks BTN XXX, auf das folgende Konto zu überweisen. Ich habe es am 04.11 überwiesen habe auch die Quittung. Zählt in diesem Fall jetzt wann es überwiesen wurde oder wann es bei denen Eingeganen ist?
6 Antworten
Es ist alles in Ordnung, es zählt der Tag an dem die Überweisung von dir getätigt wurde.
Wenn eine weitere Mahnung folgen sollte, so musst du einen Kontoauszug als Beleg dafür zuschicken, dass gar keine weitern Mahngebühren hätten anfallen dürfen. Ich würde dann noch um Kulanzentschädigungszahlung dafür bitte, dass du Ihnen extra diesen Kontoauszug schicken musstest, obwohl der Fehler bei ihnen lag.
Ich glaube zu 90% das es am 4.11 dann drauf seien sollte . Und da du es erst am 4 .11 überwiesen hast haben die es wahrscheinlich erst am 5 bekommen.Aber es kommt auch auf die Bank wenn es die gleiche Bank ist wie Volksbank stadt und Volksbank andere Stadt oder so ,geht die Überweisung schneller und wenn du es sogar am Automaten gemacht hast wie ich immer ist es sogar noch schneller nur kommt aber auch auf die Uhrzeit an :) Aber glaube die sehen darüber weg wenn es nur 1 Tag ist oder es ging so schnell und die haben es am gleichen Tag bekommen
Ich würde sagen es zählt der Tag an dem du es überwiesen hast. Halt den Überweisungsbeleg fest. Das ist in jedem Fall der Beweis, dass du es "noch" rechtzeitig überwiesen hast.
Unbezahlte Rechnungen sollte man nie zu lange aufschieben.
Grundsätzlich zählt für die Begleichung einer Schuld der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Empfängerkonto, nicht das der Absendung der Überweisung.
Allerdings hast du hier ja sowiieso schon zu spät gezahlt - alle Rechtsfolgen wie Verzug sind bereits eingetreten. Daher ist es aus rechtlicher Sicht irrelevant, wann du zahlst. Der Gläubiger kann jederzeit das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben - solange noch kein Geld bei ihm angekommen ist. Daher gilt: Je früher man zahlt, desto besser die Chancen.
Durch das Schreiben lässt der Gläubiger lediglich erkennen, dass er weitere Schritte erst nach dem genannten Termin ergreifen will. Üblicherweise wird er auch nicht direkt am 5. November morgens zum Gericht rennen, sondern noch ein paar Tage abwarten.
Mit "grundsätzlich" meinte ich tatsächlich "grundsätzlich" und nicht "auf diesen Fall bezogen". :)
Unter "überweisen" würde ich auch nicht nur die Anweisung an die Bank verstehen, sondern den gesamten Vorgang bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto - aber darüber kann man streiten, und es ist hier ja auch faktisch nicht relevant.
Du hast termingemäss überwiesen, alles andere ist nicht relevant.
Grundsätzlich zählt für die Begleichung einer Schuld der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Empfängerkonto, nicht das der Absendung der Überweisung.
In diesem Fall bin ich anderer Meinung.
Gottes Wege und die Wege (der Zeitraum einer Überweisung) der Banken sind nicht überschaubar. Überweise ich Geld, liegt im Normalfall innerhalb der EU das Geld spätestens am nächsten Tag am Konto des Empfängers. Kann aber auch 3 oder sogar mehr als 6 Tage dauern.
Jede Bank garantiert Dir die pünktliche Abbuchung des Betrages deiner Überweisung. Aber keine Bank kann und wird Dir einen pünktlichen Zahlungseingang am Konto des Empfängers schriftlich garantieren. Es sollen ja auch schon weltweit operierende Computer-Firmensysteme über einen längeren Zeitraum ausgefallen sein.
Aber grundsätzlich hast Du recht. Was die Gesetze betrifft. Und was die rechtzeitige Zahlung von Schuldnern betrifft.
Im normalen Geschäftsleben wird der Tag, an dem bezahlt wurde, diese Rechnung als ausgeglichen akzeptiert.
Als Buchhalter hab ich verspätete Zahlungseingänge immer akzeptiert. Auch bei vereinbarten Valutadatum oder Zahlungsziel.