Mahnbescheid bei Anzeige wegen Internetbetrug?

3 Antworten

Mit einem Mahnbescheid (Gerichtskosten 35,50 €) kannst Du noch nichts bewirken, weil der zweite Schritt wäre der Vollstreckungsbescheid, der ebenfalls im selben gerichtlichen Mahnverfahren zu beantragen ist.

Wird weder Widerspruch gegen den Mahnbescheid noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, dann hast Du einen Schuldtitel aus dem Du die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben kannst, also etwa einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen oder das Konto des Schuldners pfänden.

Legt der Schuldner jedoch Widerspruch und/oder Einspruch ein, dann wird aus dem gerichtlichen Mahnverfahren ein ordentliches Gerichtsverfahren und an Dich ergeht die Aufforderung des Gerichts Deinen Anspruch schriftlich zu begründen. Oft ist das der Zeitpunkt wo dann die meisten Gläubiger sich eines Anwalts bedienen.

Roman2271 
Beitragsersteller
 19.06.2018, 10:21

Okay vielen Dank. Aber habe ich jetzt gar keine Möglichkeit mein Geld wieder zu bekommen?

Einem Freund ist bei einer Summe i.H von 1500€ das Selber passiert.
Dort waren es wohl Mehrere, die eine Anzeige erstattet haben...

Jurius  19.06.2018, 14:29
@Roman2271
Okay vielen Dank. Aber habe ich jetzt gar keine Möglichkeit mein Geld wieder zu bekommen?

Doch, indem Du ihn verklagst, wenn er Einspruch gegen den Mahn- oder Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt. Dabei trägst Du aber natürlich das Kostenrisiko.

Ansonsten gäbe es noch die von mir schon angesprochene Möglichkeit des Adhäsionsverfahrens. Dazu müsstest Du aber mal die Frage beantworten, wie der aktuelle Sachstand beim Strafverfahren ist, bzw. ob absehbar ist, dass dort Anklage erhoben wird.

Roman2271 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 12:30
@Jurius

@jurius Ja also die Dame bei der Staatsanwaltschaft meinte dass bei dem Fall schon mehrere Klagen eingegangen sind (natürlich eher unterschwellig, da die ja nichts sagen darf) - also bei beiden Fällen gab es wohl mehrere Klagen

Jurius  23.06.2018, 10:53
@Roman2271

Die sprach von strafrechtlichen Anzeigen und ggf. Anklagen. Dadurch bekommt ein Geschädigter sein Geld idR. eh nicht wieder. Du müsstest ihn zivilrechtlich verklagen. Da hat die StA nichts mit zu tun. Wenn er aber pleite ist, siehst du Dein Geld auch nicht wieder und hast noch Verfahrenskosten an der Backe...

Bei der Forderungssumme kostet der pure Mahnbescheid (also wenn Du ihn "selbst machst" ohne Anwalt und ohne den noch folgenden Vollstreckungsbescheid) 35,50 EUR.

Was Du damit machen kannst, kommt erst mal darauf an, was Dein Gegner macht. Legt er Widerspruch ein, kannst Du mit dem MB gar nichts machen, sondern musst ins sog. "streitige Verfahren" gehen, also ihn verklagen (wobei Du die Gerichtskosten vorlegen musst)

Wie ist denn strafrechtlich der Stand der Dinge? Ist absehbar dass/ob Anklage erhoben wird? Wenn ja, kannst Du das sog. Adhäsionsverfahren versuchen. Das würde bedeuteten, dass -wenn das Gericht dem Adhäsionsantrag statt gibt- über Deinen zivilrechtlichen Anspruch im Strafverfahren gleich mitentschieden würde.

Was brachte denn dieAnzeige?

Mahnbescheid bringt gar nichts. Da wird ein Widerspruch gemacht und du hättest nur Kosten.