Macht man sich strafbar, wenn man beispielsweise bei Shpock (Flohmarktapp) ein Produkt vorerst erwirbt, aber dann nicht zum Treffpunkt des Kaufes erscheint?
Wenn der Verkäufer z.B auch für den Verkauf in eine andere Stadt fahren musste.
4 Antworten
Kaufverträge bedürfen nicht der Schriftform
Die Pflichten beim Kaufvertrag sind im § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
Zu den Pflichten des Käufers gehört:
- Die Sachen zu bezahlen
- Die Sache abzunehem
Wird der Kaufvertrag durch den Käufer nicht erfüllt, kann der Verkäufer, nach erfolgloser Erfüllungsfrist vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadenersatz fordern.
Hierzu würden z.B. auch die Kosten für die Fahrt in eine andere Stadt zählen.
In der Regel werden zwar keine rechtlichen Ansprüche eingeklagt, den Verkäufer jedoch extra noch in eine andere Stadt zu bestellen, und dann nicht erscheinen, ist nicht nur dreist, sondern auch feige.
Okay! Werde ich ihm so weitergeben! Tschüss :-)
Mir scheint, dass du dir mehr Sorgen machst als dein Kumpel selbst.
Dein Kumpel (oder jeder andere), sollten sich weniger vor dem Gesetz fürchten, als viel mehr vor der eigenen Entwicklungsstörung.
Wer sich auf diese Art und Weise etwas beweisen muss, hat offensichtlich Probleme mit dem Selbstwertgefühl.
Dein Kumpel könnte auch nachts Fahrradreifen zerstechen. Die Wahrscheinlich erwischt zu werden ist auch hier eher gering.
Er soll sich einfach mal vor den Spiegel stellen und sich fragen ob er wirklich der super tolle Typ ist für den er sich hält. Und wen er mit solche pubertären Spielchen tatsächlich beeindrucken kann.
Es ist keine Straftat. Verklagt werden kannst du trotzdem.
Erstmal danke, aber die Sache sieht so aus:
Sowohl der Verkäufer als auch Shpock haben keinerlei Daten von meinem Kumpel, der dies getan hat, da er ein Fake-Foto, Fake-Namen und eine Fake-Mail benutzt hat. Getätigt hat er diese Taten auch noch mit McDonald's-WLAN. Er hat schon sehr vielen Leute diese Unannehmlichkeiten angetan und fürchtet sich nun vor dem Gesetz. Haben die Überhaupt 'ne Chance ihn zu finden? Ich meine, manche sind extra 50km gefahren, Zug, Auto.
Aber selbstverständlich haben sie die Möglichkeiten, "deinen Kumpel" ausfindig zu machen. Und wenn sie sich diese Mühe schon machen, besuchen sie ihn auch...
Hi CoolDog123!
Am Besten kontaktiert dein Kumpel uns unter support@shpock.com um diesen Sachverhalt zu klären. Prinzipiell ist es nicht die feine englische Art, andere Nutzer so aufs Korn zu nehmen. Ob Verkäufer die Möglichkeit wahrnehmen, das ganze rechtlich zu verfolgen, bleibt ihnen überlassen.
Viele Grüße, dein Shpock-Team :-)
Strafbar wohl nicht - unter Umständen allerdings schadenersatzpflichtig.
Mir scheint, der Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht ist 99% aller User hier nicht klar.
Erstmal danke, aber die Sache sieht so aus:
Sowohl der Verkäufer als auch Shpock haben keinerlei Daten von meinem Kumpel, der dies getan hat, da er ein Fake-Foto, Fake-Namen und eine Fake-Mail benutzt hat. Getätigt hat er diese Taten auch noch mit McDonald's-WLAN. Er hat schon sehr vielen Leute diese Unannehmlichkeiten angetan und fürchtet sich nun vor dem Gesetz. Haben die Überhaupt 'ne Chance ihn zu finden? Ich meine, manche sind extra 50km gefahren, Zug, Auto.
Erstmal danke, aber die Sache sieht so aus:
Sowohl der Verkäufer als auch Shpock haben keinerlei Daten von meinem Kumpel, der dies getan hat, da er ein Fake-Foto, Fake-Namen und eine Fake-Mail benutzt hat. Getätigt hat er diese Taten auch noch mit McDonald's-WLAN. Er hat schon sehr vielen Leute diese Unannehmlichkeiten angetan und fürchtet sich nun vor dem Gesetz. Haben die Überhaupt 'ne Chance ihn zu finden? Ich meine, manche sind extra 50km gefahren, Zug, Auto.