Macht er sich strafbar - Bafög?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sobald der Bewilligungszeitraum abgelaufen und keine weiteren Leistungen beantragt werden hat er mit dem BAföG Amt nichts mehr zu tun. Auch die Exmatrikulation ist nicht mitzuteilen. Ob er das Studium weiter macht oder abbricht, interessiert nicht, wenn er kein Geld mehr bekommt. Auch die Festlegung des Rückzahlungstermins ist das nicht relevant, denn dafür gilt das Ende der Regelstudienzeit + 5 Jahre, egal ob und wann man das Studium beendet. Hat er also zB ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern und hört nach 4 Semestern auf, dann muss er den Darlehensteil in 7 Jahren anfangen zurück zu zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SavitarDrone 
Beitragsersteller
 27.03.2020, 08:39

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Laut meines Wissens, ist er überhaupt nicht dazu verpflichtet nach Ende des Bewilligungszeitraumes Änderungen mitzuteilen.

.

Das bezweifle ich mit Nichtwissen :o)

Allerdings ist es möglich, wenn es zurückgezahlt werden müsste.

Auch das mit Nichtwissen :o)

SavitarDrone 
Beitragsersteller
 27.03.2020, 08:26

Danke für die Antwort,

aber was genau meinst du damit ?

Ist er doch verpflichtet Änderungen mitzuteilen, obwohl er keine Zahlungen mehr erhält?

GutenTag2003  27.03.2020, 08:27
@SavitarDrone

Ich kenne es nur, dass Veränderungen - erhalte ich öffentliche Gelder - zu melden sind,