Mache ich mich durch Mitwissen bei einem Betrug selbst mitschuldig?
Hallo, wenn ich Kenntniss davon habe dass meine Chefin Monat für Monat die Post um einen mind. 3stelligen Betrag betrügt ( durch kopierte Internetbriefmarken) mache ich mich mit strafbar durch mein Mitwissen wenn es irgendwann mal auffliegt? Wenn ich sie aber anzeige habe ich meinen Job los und meine Kollegen ebenso ( die auch von dem Betrug wissen) Es handelt sich dabei um einen Internethandel und das Porto bekommt sie ja dazu noch von den Kunden bezahlt.
Ich werde hier nicht verraten, wie das funktioniert mit den kopierten Briefmarken, aber es funktioniert, ich denke aber auch nur durch Insider-Wissen ( vielleicht durch jemanden der bei der Post beschäftigt ist oder war)
4 Antworten
Das ist ein Zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite machst Du dich Strafbar, aber auf der anderen Seite darfst Du den Betrieb nicht Schädigen. Erst recht musst Du deinen Job nicht gefährden. Das kann nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wirklich beantworten.
Aus der Frage ging nicht genau hervor, in welcher Position er steht. Wenn man das als leitender Angestellter mitmacht, kann das nach hinten losgehen. Als Lagerist, ist das natürlich nicht sein Problem.
aber was wenns dann doch mal auffliegt und jeder von jedem weiß dass er bescheid wußte?
Das kann natürlich Passieren. ( Wird es Garantiert auch) . Aber Ich habe ja den gesamten Tirade gelesen und dir vom Lager kann keiner was. Aber an deiner Stelle würde Ich DHL über die Lücke im System Informieren. ( Internetkaffee/ Anonym). Dann hat sich das bald einfach So erledigt, ohne das alles den Bach Runter-geht.
ok, das wäre ja eine Alternative, Danke!
In Frage käme die Strafvereitelung durch Unterlassen.
Da Du aber keine "Garantenstellung" hast, machst Du Dich auch nicht der Strafvereitelung schuldig. (Guck mal bei Wikipedia.)
Wenn Du allerdings mitmachst oder auch nur einen geringen Beitrag leistest, kannst Du Mittäter sein oder der Beihilfe schuldig sein.
Bringst Du die Sendungen zur Post oder übergibst sie an den Paketdienst, obwohl Du von der fehlerhaften Frankierung weißt? Dann zum Beispiel würde es sich möglicherweise um Mittäterschaft oder Beihilfe handeln.
Strafvereitelung durch Unterlassen? Sowas gibts gar nicht.
Es gibt keine Pflicht, jemanden anzuzeigen, also kann es auc keine Strafe geben, wenn man es nicht tut.
Magst Du es einfach mal googeln?
Nein, habe mit dem Versand nichts zu tun. Ich bin für die Lagerlogistik zuständig. Aber wir alle Kollegen wissen davon.
Es gibt die anonyme Strafanzeige (bei der Du Deinen Namen nicht nennst) und die Strafanzeige unter Wahrung der Anonymität - letztere wahrt die Anonymität aber nicht mehr, wenn es zur Anzeige kommt und der Verteidiger Einsicht in die Akten erhält.
Man muss sich so eine Anzeige wirklich gut überlegen.
Dann ist der Job weg und die Chefin pleite!
Deswegen ja gut überlegen. Ich habe nur wenige Arbeitgeber gehabt, aber ich habe mich dort am wohlsten gefühlt, wo ich von absoluter Ehrlichkeit überzeugt sein konnte.
Andererseits hast Du eben keinerlei Verpflichtung, eine Straftat Deiner Chefin anzuzeigen. Es reicht, wenn Du selbst Dich korrekt verhältst.
Da hast du schon recht, aber ich finds halt doch ziemlich heftig von ihr die Post um viele Tausend Euro im Jahr zu betrügen und sie selbst gönnt sich drei mal im Jahr für drei wochen wellnisurlaub
Ja, ich würde bei so jemandem nicht arbeiten wollen. Du bist in einer typischen Situation von "Wie mans macht, macht mans verkehrt".
Ich wünsche Dir gute Entscheidungen. Alles Gute!
Außerdem hat sie uns nach der Mindestlohn Einführung nicht mehr Lohn bezahlt sondern uns die Stunden gekürzt, die Arbeit sollen wir aber trotzdem schaffen jeden Tag. Danke! Ich werde dann morgen einfach mal einen Brief ohne Absender an die Post schicken und sie so auf die Lücke im System aufmeksam machen. Dazu braucht es nur eine Datensatzveränderung. Ich warte dann auf den Tag an dem all ihre Pakete wieder zurück kommen.
Vielen Dank und gute Nacht
§ 258 besagt auf (Deutsch) :
Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das bedeutet, direkt Polizei aufsuchen und Anzeige stellen sonst sind sie nicht nur ihren Job sondern auch fünf Jahre ihres lebens los .
MFG Florian
Neim, tut es nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen Bestrafung bei erwiesener Schuld und einer Anzeige. es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Denunziation.
Anonyme Anzeige machen, fertig!
Da müsstest du echt einen Anwalt fragen, auf schwammige Aussagen hier würde ich mich nicht verlassen... Kostet aber wieder was... Zwickmühle...
Mmmh beantwortet deine Frage nicht...
hmmmmmm... da bekam ich vorhin auch eine Auskunft dazu von Schwarzer Tee die mich nachdenklich macht.
Der FS macht sich nicht strafbar, wenn er einfach die Klappe hält.